So meistern Sie die GOZ!
Der Punktwert für die Gebührenordung für Zahnärzte (GOZ) stammt aus dem Jahr 1988, rief Öttl auf der Speaker's Corner der Internationalen Dentalschau (IDS) in Erinnerung: „Inflation, aber auch wachsende Gehälter und überproportional gestiegende Materialpreise haben dazu geführt, dass viele Praxen mittlerweile Probleme haben, ihre Wirtschaftlichkeit – und damit die Patientenversorgung – zu gewährleisten“, sagte Öttl und fragte seine Kollegin: „Hast du Hoffnung, dass die Politik dieses Problem endlich angeht?“
Bitte keine GOZ, die noch bürokratischer wird!
„Wir hatten insgesamt zehn Gesundheitsminister, die versucht haben, die GOZ nach vorne zu bringen – oder eben auch nicht“, antwortete Ermler und erzählte in dem Zusammenhang, dass Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner gesamten Amtszeit keinen Termin in seinem Kalender freimachen konnte, um die Neustrukturierung der Gebührenordnung zu besprechen, sein Sprecher dann aber ausrichten ließ, dass die bestehende GOZ als Werkzeug ja „durchaus anwendungsfähig“ sei.
Sie erwarte, dass das Thema mit der Union wieder auf das Tableau kommt. Mit Blick auf die neue GOÄ, über die die Delegierten auf dem Deutschen Ärztetag Ende Mai abstimmen wollen, stellte sie jedoch klar: „Wir wollen keine GOZ, die noch bürokratischer wird und uns keinen Mehrwert bringt!“ „Die neue GOÄ ist nicht der Hoffnungsträger, den wir uns wünschen“, bekräftigte Öttl.
Da allle Forderungen nach einer Anpassung bislang ins Leere laufen, müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte also das Beste aus dem machen, was da ist. Wie aber können sie die Spielräume der heutigen GOZ besser nutzen? Ermler und Öttl haben darauf eine klare Anwort: Die Beschlüsse des GOZ-Beratungsforums, das BZÄK-Kalkulationsraster und die Abrechungs-Tipps aus der neuen Broschüre des FVDZ anwenden!
Die Ansage aus dem BMG Richtung Zahnärzteschaft, die Möglichkeiten der GOZ auch zu nutzen, habe die Bundeszahnärztekammer nämlich sehr ernst genommen, berichtete Ermler. 2013 richteten die BZÄK, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern das „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“ ein. Ziel war, die Rechtsunsicherheit bei der GOZ-Abrechnung zu beseitigen.
„Rechtssicherheit bei der Abrechnung analoger Leistungen und der Anwendung des Steigerungsfaktors sollte selbstverständlich sein!“, betonte Ermler. „Es muss auch möglich sein, den Schwierigkeitsgrad der Behandlung abzubilden.“ Insgesamt 64 rechtssichere Beschlüsse habe das Experten-Gremium seit seiner Gründung gefasst. Zudem stelle die BZÄK mit ihrem Kalkulationsraster allen Zahnärzten ein Programm zur Verfügung, mit dem sie ihre eigene betriebswirtschaftliche Lage abgleichen können.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzten ebenfalls dabei, die Möglichkeiten von Steigerungssätzen und Analogberechnung richtig zu nutzen und die Zahlen genau im Blick zu behalten: Mit seiner neuen Broschüre „GOZ meistern – kein Honorar verschenken - Versorgung sichern“, gibt der FVDZ konkrete Hilfestellung im Umgang mit der GOZ.
„Viele Zahnärzte kennen ihre Zahlen nicht genau und arbeiten deshalb nicht wirtschaftlich“, sagte Öttl, was Ermler bestätigte. Grundlage für die Abrechnung sei Paragraf 2: „Ich muss erstmal wissen, was ich brauche, um ein Honorar zu kalkulieren. Die Zeiten, in denen der Inhaber den Praxis-Stundensatz nicht kennt, sollten eigentlich vorbei sein.“
Mit dem 2,3-fachen Satz kommt man nicht über die Runden!
Eine Praxis müsse durchschnittlich 389 Euro pro Behandlungsstunde an Honorarumsatz erzielen, um ihre Fixkosten zu decken und für sich selbst einen Unternehmerlohn zu erwirtschaften, rechnete Öttl mit Verweis auf das KZBV-Jahrbuch 2024 vor. „Mit dem 2,3-fachen Satz kommt man nicht über die Runden!“, pflichtete ihm Ermler bei.