So viele Arzneimittel verschrieben wie noch nie
2022 haben Ärztinnen und Ärzte den TK-versicherten Erwerbstätigen so viele Arzneimittel verschrieben wie noch nie. Jeder und jede von ihnen hätten im vergangenen Jahr im Durchschnitt 269 Tagesdosen erhalten, heißt es im neuen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK). Zum Vergleich: Im Jahr 2000, zu Beginn der TK-Auswertungen, seien es noch 201 Tagedosen je Erwerbstätigem gewesen. Die Kasse spricht von einem Rekordwert.
Die mit Abstand am häufigsten verordneten Arzneimittel sind dem Report zufolge Herzkreislaufmedikamente, wie zum Beispiel Blutdrucksenker (102 Tagesdosen je Erwerbsperson). Es folgen Medikamente gegen Magen-/Darmbeschwerden und Sodbrennen (36 Tagesdosen) sowie Arzneimittel für das Nervensystem, wie zum Beispiel Antidepressiva (27 Tagesdosen).
Das Problem: ungesunder Lebensstil und Bewegungsmangel
Bei den Herzkreislaufmedikamenten sei seit Jahren ein fast durchgehend stetiger Zuwachs zu verzeichnen, schreibt die TK. Hier habe sich das Verschreibungsvolumen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Das liege zum einen am demografischen Wandel. Zum anderen seien aber auch viele Herzkreislauf-Probleme auf einen ungesunden Lebensstil wie Bewegungsmangel und eine ungesunde Ernährung zurückzuführen.
Die Techniker verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach 54 Prozent der Menschen in Deutschland übergewichtig oder adipös sind – Tendenz steigend. Auch Stress könne ein wesentlicher Faktor sein, Bluthochdruck zu begünstigen, heißt es bei der Kasse weiter. Laut einer TK-Stressstudie habe das Stressempfinden bei den Menschen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.
„Ein gesunder Lebensstil mit ausgewogener Ernährung, regelmäßiger Bewegung und Stressreduktion trägt wesentlich dazu bei, das Risiko für Herzkreislauferkrankungen zu reduzieren“, erinnert die TK darum.
Die Daten stammen aus dem Gesundheitsreport 2023, in dem unter anderem die Arzneimittelverordnungen der rund 5,6 Millionen bei der TK-versicherten Erwerbspersonen ausgewertet werden. Dazu zählen nach Angaben der Kasse neben den Erwerbstätigen auch die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I.