Spielräume für iMVZ sollen begrenzt werden
Deren seit Jahren stetig wachsende Versorgungsanteil und die mit der Ausbildung von Monopolstrukturen dieser Träger einhergehenden Gefahren für Qualität, Integrität und Sicherstellung einer umfassenden und flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung nehme man mit wachsender Sorge zur Kenntnis, heißt es in einem Beschluss dazu.
Monopolstrukturen der MVZ gefährden die Versorgung
Die Minister bestätigten einen Beschluss vom 30. September 2020 zur Regulierung von MVZ und fordern jetzt in einem ersten Schritt, unmittelbar Regelungen für mehr Transparenz zu schaffen – sowohl für Patienten als auch für die institutionellen Akteure im Gesundheitswesen.
Vor allem diese Punkte sollen nach Auffassung der Gesundheitsminister geregelt werden:
Eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber von MVZ auf dem Praxisschild, inklusive der Angabe der Rechtsform (MVZ-Schilderpflicht)
Die Schaffung eines gesonderten MVZ-Registers und/oder die Ausweitung der bestehenden Arztregister auf Bundes- und Landesebene (Strukturtransparenz).
Das BMG wird erneut gebeten, eine Gesetzesinitiative zu veranlassen, die eine Beschränkung der Zulassungen von MVZ auf den jeweiligen KV-Bezirk beziehungsweise Nachbarbezirk, in dem der Träger seinen Sitz hat, sowie eine Beschränkung des Versorgungsanteils von MVZ in der fachärztlichen Versorgung auf 25 Prozent der Ärzte in der Facharztgruppe beinhalten.
Die zuständigen Zulassungsausschüsse sollen im Einzelfall aus Gründen der vertragsärztlichen Versorgung ausnahmsweise Zulassungsanträgen und Anstellungsgenehmigungen stattgeben können.
Darüber hinaus bitten die Länderminister das BMG, möglichst noch vor Ablauf des Jahres 2021 eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll eine erforderliche weitere Regulierung der Gründung und des Betriebs von MVZ prüfen und bis spätestens Juni 2022 Vorschläge dazu vorlegen. Ziel ist, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können.
Nach Auffassung der Gesundheitsminister sollte die ambulante medizinische Versorgung vermehrt auch in kommunaler Trägerschaft von MVZ gesichert werden. Dazu sollten die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die kommunalen MVZ einfacher zugelassen werden können.