Auch Förderung von ZFA-Fortbildungen möglich
Zum Hintergrund: Gemäß § 105 SGB V haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) die Möglichkeit, einen Strukturfonds bis zu einer Höhe von 0,2 Prozent der Gesamtvergütung einzurichten – die Hälfte davon wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und die jeweilige KZV entscheidet über die konkrete Verwendung der Mittel. So können verschiedene Maßnahmen finanziert werden, mit denen die ambulante zahnärztliche Versorgung verbessert und unterstützt werden soll.
Auch Fortbildungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) können über den Strukturfonds mitfinanziert werden. Förderfähig sind beispielsweise die Fortbildung zur Dentalhygienikerin oder die Fortbildung zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz. Die Förderung erfolgt mittels einer Förderpauschale in Höhe von 1.000 Euro je Fortbildung.
Die KZV Saarland konnte nun die 30. Förderung einer ZFA-Fortbildung bewilligen – und damit eine erfolgreiche Zwischenbilanz dieser Fördermaßnahme ziehen: „Die ZFAs sind das unverzichtbare Rückgrat unserer Praxen. Daher ist es umso wichtiger, in die Fortbildung der ZFA zu investieren!“, betonen ihr Vorsitzender Jürgen Ziehl und seine Stellvertreterin Dr. Lea Laubenthal.