UPD-Monitor Patientenberatung

UPD sieht Anzeichen für Überversorgung älterer Patienten bei Implantaten

pr
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sieht Anzeichen für eine Überversorgung älterer Menschen bei Implantaten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) rät hier grundsätzlich zu einer ausführlichen Beratung beim Zahnarzt oder bei den zahnärztlichen Patientenberatungsstellen.

2019 hat die UPD insgesamt 4.763 Mal zu Themen rund um die zahnmedizinische Versorgung beraten. In ihrem aktuellen Monitor thematisiert die UPD auch die zahnmedizinische Versorgung älterer Menschen. Laut UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede gebe es Hinweise darauf, dass sich unterbliebene Aufklärungen zu Behandlungsalternativen häufen würden.

UPD: Ältere fühlten sich zu Implantatversorgungen gedrängt

Gerade ältere Menschen hätten in der Beratung geschildert, dass sie sich ohne ausreichende Beratung zu kostspieligen Versorgungen mit Implantaten gedrängt fühlten. Krumwiede: „Hier sehen wir Anzeichen für eine Überversorgung, gerade weil es älteren Menschen oft besonders schwerfällt, ihre Rechte auf Aufklärung und Information einzufordern.“


Der demografische Wandel der Gesellschaft sei auch in der Zahnmedizin spürbar, heißt es dazu im Fazit des neuen Kapitels. Die prothetische Versorgung zahnloser Kiefer sei ein häufiges Versorgungsproblem. In Leitlinien und im Patientenrechtegesetz sei die Aufklärungspflicht der Zahnärzte klar geregelt. In der Beratung zeige sich allerdings, dass sie diese Pflicht im zahnmedizinischen Alltag oft nicht umsetzen. Gerade ältere Menschen hätten oft Schwierigkeiten, diese Rechte einzufordern, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

KZBV: Patienten sollten sich vor der Behandlung beraten lassen

Die Versorgung mit Implantaten sei nicht Gegenstand der vertragszahnärztlichen Versorgung, sondern es handelt sich um Leistungen, die von den Versicherten privat bezahlt werden müssen, entgegnete die KZBV. Sie empfiehlt grundsätzlich allen Patienten, die sich über Alternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz informieren wollen, sich vor einer geplanten Behandlung von ihrem behandelnden Zahnarzt ausführlich beraten zu lassen oder das breit gefächerte Beratungsangebot der Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in den Ländern in Anspruch zu nehmen.

Bei Zahnersatzbehandlungen besteht laut KZBV in der Regel kein Zeitdruck, so dass die Inanspruchnahme des vielfältigen Beratungsangebots der Zahnärzteschaft jederzeit möglich sein sollte. Kein Patient sei gezwungen, sich in der Praxis unter Zeitdruck für oder gegen eine bestimmte Behandlung zu entscheiden.

UPD: Eine Narkose bei Kindern sei nur das Mittel der letzten Wahl

Auch in der Zunahme von Vollnarkose bei Kindern sieht die UPD einen beunruhigender Trend. Aus Sicht der UPD sollte dieses Thema kritisch beobachtet werden. UPD-Berater hätten 2019 zunehmend Fragen zu kinderzahnärztlichen Behandlungen in Vollnarkose registriert. Eltern wünschten oft für ihre Kinder die beste Behandlung. Sie seien dabei empfänglich für Werbebotschaften und oft auch bereit, viel Geld für vermeintlich bessere Behandlungen zu bezahlen. Aus medizinischer Sicht sollte eine Narkose jedoch nur das Mittel der letzten Wahl sein, heißt es in dem Report.

Eines der beratungsintensivsten Felder: das Corona-Virus

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben sich Fragen zum Corona-Virus bei der UPD zu einem der beratungsintensivsten Felder entwickelt, teilte Krumwiede weiter mit. „Allein von März bis Mai wurden mehr als 22.000 Corona-Beratungen zu medizinischen und rechtlichen Fragestellungen registriert.“ Der aktuelle Monitor zeige, dass auch unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie zentrale Herausforderungen des Gesundheitswesens weiter relevant blieben, etwa bei Lieferengpässen von Arzneimitteln oder bei der Leistungsgewährung der Krankenkassen.

Die wichtigsten Ergebnisse

Laut Report machten in 2019 rechtliche Beratungen mit rund 65 Prozent (83.240 Beratungen) den überwiegenden Anteil aller Beratungen aus. Hier gab es nahezu keine Veränderungen zum Vorjahr.

Dabei ist das Thema „Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern“ nach wie vor das mit Abstand häufigste innerhalb der rechtlichen Beratung, wobei es in den allermeisten Fällen um Krankengeld (13.843) ging; 1.118 Beratungen erfolgten zur ambulanten zahnärztlichen Versorgung.

Nach den rechtlichen Beratungen machten medizinische Beratungen mit etwa 20 Prozent (25.435 Beratungen) den zweitgrößten Anteil aus. Davon betrafen 1.751 Anfragen zahnmedizinische Themen, zum Beispiel Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungsoptionen.

Ein gesondertes Kapitel geht auf das Thema Behandlungsfehler ein. In 2019 hat die UPD demnach zu Verdacht auf Behandlungsfehler in 6.154 Fällen beraten, was eine leichte Zunahme der Anfragen zu diesem Thema darstellt (2018: 5.876). Der Großteil der Beratungen wurde, wie in den Vorjahren, zum Verdacht auf Behandlungsfehler im Bereich operativer Eingriffe geführt (1.812). An zweiter Stelle stehen Beratungen zum Verdacht auf Behandlungsfehler im zahnmedizinischen Bereich (854).

Krumwiede verwies auf eine vielfach unzureichende Kommunikation von Krankenkassen mit den Versicherten - Stichwort Widerspruchsverfahren: „Problematisch ist dabei insbesondere, dass es noch immer Kassen gibt, die entgegen klarer Anweisung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) weiterhin unzulässige Zwischennachrichten im Widerspruchsverfahren versenden." Vielfach klagten Ratsuchende zudem darüber, dass Krankenkassen sie nicht darüber informieren, ob und wie sie gegen einen Bescheid vorgehen können.

Kassen kommunizieren unzureichend mit den Versicherten

Das kritisierte  auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieses Problem weiterhin besteht. Bereits im vergangenen Jahr und kurz nach der Veröffentlichung des Monitors 2018 hat die Aufsichtsbehörde die Krankenkasse ausdrücklich ermahnt, sich an die klaren Vorgaben zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens zu halten." Sie habe das zuständige BAS bereits gebeten, sicherzustellen, dass alle ihm unterstellten Krankenkassen diese Vorgaben zukünftig einhalten.

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