Vermutete Behandlungsfehler: Zahnmedizin auf Platz zwei
Unter den rund 5.000 Beratungsfällen befassten sich mit 1.239 mit operativen Eingriffen, 901 Fälle stammten aus der Zahnmedizin, 613 aus der konservative Therapie. Auf Nachfrage bei der UPD hieß es, dass in der Patientenberatung alle vermuteten Behandlungsfehler im zahnärztlichen Behandlungsprozess erfasst wurden. Eine genauere Aufschlüsselung erfolgte nicht. Vermutete Abrechnungsfehler werden nicht dem Komplex „Vermuteter Behandlungsfehler” zugeordnet.
An die UPD wenden sich Patienten direkt nach der Behandlung
Die jährlichen Behandlungsfehlerstatistiken des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) sowie der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern informieren darüber, in wie vielen Fällen im Jahr Behandlungsfehler gutachterlich festgestellt wurden. Die Beratungszahlen der UPD zum Thema Behandlungsfehler bilden dagegen den Prozess ab, der bereits im Vorfeld der Begutachtungen stattfindet.
An die UPD wenden sich die Personen in der Regel unmittelbar nach einer Behandlung, wenn sie einen Behandlungsfehler oder aber eine fälschlicherweise unterlassene Behandlung vermuten. Die möglichen Verfahren und Begutachtungsmöglichkeiten bei einem Behandlungsfehler sind den meisten Ratsuchenden zu diesem Zeitpunkt völlig unbekannt.
Aktuell sind behandelnde Ärzte und Therapeuten nicht verpflichtet, Betroffene von sich aus über den Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler zu informieren. Das müssen sie nur auf konkrete Nachfrage des Patienten tun oder wenn eine Gefahr für die Gesundheit des Patienten abgewendet werden muss. „Die gesetzliche Regelung ist aus Sicht der UPD nicht zielführend, wenn nicht sogar kontraproduktiv. Sie trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu stärken oder Gerichtsprozesse zu vermeiden“, kritisiert UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.
Die meisten Fragen in der Zahnmedizin betreffen den HKP
Aus dem zahnärztlichen Patientenberatungsbericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) von 2020 geht hervor, dass es sich von insgesamt 31.379 Beratungen bei mehr als der Hälfte (56 Prozent) um Fragen zu Kosten und Rechnungen handelt. 27 Prozent thematisieren Unklarheiten zu Adressen, Verbraucherinformationen und Anfragen zum Bonusheft. Nur zwölf Prozent drehen sich um zahnmedizinische Verfahren beziehungsweise um Maßnahmen wie Prophylaxe, Früherkennung, Diagnostik und Therapie. Weitere fünf Prozent der Beratungsanliegen betreffen allgemeine gesundheitlich medizinische Informationen.