Versicherte besser über Opt-out informieren
„Die Opt-Out-Lösung war eine politische Entscheidung“, sagte Specht-Riemenschneider in einem Interview mit der Zeitschrift c’t. „Wir versuchen nun, unter diesem Vorzeichen Datenschutzrecht bestmöglich mitzudenken. Ich bin der Überzeugung: Nur dann, wenn wir keinen Zweifel daran lassen, dass ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet wird, können wir die Patientinnen und Patienten mitnehmen.“
Specht-Riemenschneider bezeichnete die Information über den Widerspruch als sensibles Thema. „Denn wenn wir schon die Opt-Out-Lösung haben, muss es selbstverständlich sein, dass die Patientinnen und Patienten bestmöglich informiert werden, wie sie widersprechen können, um sich eine freie Meinung zu bilden“, sagte sie weiter. Im Gesetzgebungsverfahren sei nicht mitgedacht worden, wie informiert werden müsse, zu welchem Zeitpunkt und durch wen. „Und dadurch wird man Menschen auf dem Weg zur ePA verlieren“, warnte sie.
Bisher gibt es nur wenig Widerspruch von Versicherten
Ein Prozess, in den datenschutzrechtliche Vorgaben und deren nutzerfreundliche Umsetzung zwingend einfließen, fehle im Gesetzgebungsverfahren, betonte sie weiter: „Man sollte Gesetze aus meiner Perspektive immer auch auf deren nutzerfreundliche Umsetzbarkeit prüfen und Wege dahin aufzeigen. Das ist nicht nur eine datenschutzpolitische, sondern eine generelle Forderung.“
Wie aus diversen Presseberichten hervorgeht, stößt die bevorstehende flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte ab Januar 2025 kaum auf Widerstand bei den 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den größten deutschen Krankenkassen AOK, Techniker, Barmer und DAK habe ergeben, dass bisher nur von einem geringen Anteil der Versicherten Widerspruch gegen das geplante automatische Anlegen einer ePA eingelegt worden sei. Seit dem Sommer laufe eine Informationskampagne der Krankenkassen. Alle Versicherten würden schriftlich auf die Einführung der E-Patientenakte (ePA) für alle im Januar und die Möglichkeit hingewiesen, gegen ihre Einrichtung Widerspruch einzulegen.