Viele Verbraucher fühlen sich schlecht aufgeklärt
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist mittlerweile groß und unübersichtlich: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der befragten Verbraucher hat in den vergangenen sechs Monaten ein oder mehrere Nahrungsergänzungsmittel gekauft. Zu möglichen Gesundheitsrisiken, die mit der Einnahme verbunden sein könnten, fühlte sich allerdings mehr als die Hälfte (55 Prozent) „sehr schlecht“ oder „eher schlecht“ informiert.
Mit 95 Prozent stimmt die deutliche Mehrheit der befragten Verbraucher der Aussage „eher“ oder „voll und ganz“ zu, dass die Präparate auf Sicherheit überprüft werden sollten, bevor sie verkauft werden dürfen. Der vzbv kritisiert, dass eine solche Unbedenklichkeitsprüfung bislang fehle. Das berge gesundheitliche Risiken für die Verbraucher. Denn insbesondere im Onlinehandel und Direktvertrieb werden Nahrungsergänzungsmittel angeboten, deren Dosierungen den Tagesbedarf an Vitaminen und Mineralstoffen um ein Vielfaches überschreiten.
Das zeigten Marktchecks der Verbraucherzentralen und Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung immer wieder, argumentiert der Verband. Insbesondere um Kinder vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, sei eine nach Alter differenzierte Höchstmengenregelung dringend erforderlich.
„Bislang gibt es weder Zulassungsverfahren noch gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine oder Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln“, erklärt Sabrina Göddertz, Referentin im Team Lebensmittel im vzbv. Der europäische Gesetzgeber müsse hier dringend tätig werden. Die auf EU-Ebene lange angekündigte Höchstmengenregelung sei wichtig, um die Gesundheit von Verbrauchern zu schützen. Die Regelung darf nicht weiter verzögert werden, lautet die Forderung.
„Influencer-Werbung ist eine Grauzone“
95 Prozent der befragten Verbraucher stimmten der Aussage „eher“ oder „voll und ganz“ zu, dass Anbieter und Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nur dann mit Gesundheitsversprechen werben dürfen sollten, wenn diese auch wissenschaftlich belegt sind. Diese Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln sind durch die europäische Health-Claims-Verordnung streng reguliert. Dennoch finden sich vor allem im Internet und in den sozialen Medien immer wieder unzulässige Werbeaussagen zu Produkten. Jene von Influencern stellten hierbei eine rechtliche Grauzone dar, kritisiert der vzbv.
„Wenn Influencer behaupten, bestimmte Nahrungsergänzungsmittel hätten ihnen beispielsweise dabei geholfen, ihre Verdauungsprobleme zu lösen oder endlich schwanger zu werden, ist das kaum überprüfbar“, so Göddertz. Gefährlich könne es werden, wenn Verbrauchern aufgrund solcher Erfahrungsberichte bei gesundheitlichen Beschwerden auf ärztlichen Rat verzichten und in Eigenregie Nahrungsergänzungsmittel einnehmen würden. Das könne dann etwa dazu führen, dass notwendige medizinische Behandlungen nicht erfolgen oder es zu unerwünschten Wechselwirkungen zwischen parallel eingenommenen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln kommt.
Für die repräsentative Telefonumfrage wurden im Auftrag des vzbv in Deutschland 1.001 Personen ab 18 Jahren durch das Institut forsa befragt. Die statistische Fehlertoleranz gibt das Institut mit maximal ± 3 Prozentpunkten an. Der Befragungszeitraum reichte vom 21. bis 31. Oktober 2024.