Onboarding fachfremder ZFA und MFA

vmf fordert strukturierte Einarbeitung für Quereinsteiger

pr
Politik
Auch bei den ZFA und MFA gibt es zunehmend Quereinsteiger. Damit sie die Tätigkeiten sicher ausführen können, sei es aber notwendig, sie struktueriert einzuarbeiten, fordert der Verband medizinischer Fachberufe (vmf).

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger spielen in den Berufen der MFA und der ZFA zunehmend eine Rolle, stellt der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) fest. Damit sie die übertragenen Tätigkeiten fehlerfrei und sicher ausführen zu können, sei es jedoch notwendig, ihre Kompetenzen zu erweitern, forderte die Vizepräsidentin des Verbandes Patricia Ley,.

So seien etwa die Verwaltungsaufgaben einschließlich der ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnung keineswegs Aufgaben, die 'nebenbei' erledigt werden können. Vielmehr handle es sich dabei um die zentralen Aufgabenbereiche von MFA und ZFA, die in der Ausbildungsordnung klar definiert seien, so Ley. Ebenso seien gesetzliche Änderungen fester Bestandteil ihres Berufsalltags.

Learning-by-Doing ist für komplexe Aufgaben ungeeignet

Die Learning-by-Doing-Methode sei für komplexe Aufgaben nicht geeignet, führte Ley weiter an. Eine strukturierte Einarbeitung sei unerlässlich, um Fehler zu vermeiden, die nicht nur zu gesundheitlichen Risiken für die Patientinnen und Patienten führten, sondern auch wirtschaftliche Schäden für die Einrichtung verursachen könnten.

Eine strukturierte Einarbeitung sollte sich an der Ausbildungsordnung orientieren und dazu dienen, Quereinsteiger als neue Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu integrieren, ohne dass deren Handlungen eine Gefahr darstellt.

Delegation ist bei Quereinsteigern ohne Qualifikationen ausgeschlossen

Auch müsse klar zwischen einer Aufgabenzuteilung und einer Delegation unterschieden werden. Ley: „Eine zugewiesene Aufgabe resultiert aus den Tätigkeitsfeldern der Ausbildungsordnung und umfasst Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung / Umschulung und der festgelegten Kompetenzen der MFA und ZFA liegen. Eine Delegation hingegen betrifft Tätigkeiten, die über das hinausgehen, was in der Ausbildungsordnung festgelegt ist, wie etwa Blutentnahmen, subkutane Injektionen oder die Aufbereitung von Medizinprodukten. Eine Delegation ist bei Quereinsteigern ohne formale und materielle Qualifikationen ausgeschlossen.“

Der Berufsverband plädiert für ein Einarbeitungskonzept, das klare, vorab definierte Kompetenzen erfordert, ähnlich einer strukturierten Ausbildung mit einem entsprechenden Ausbildungsplan. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit zur Umschulung genutzt werden, bei der Quereinsteiger fundiertes Fachwissen erwerben und im Anschluss eine Prüfung bei der Ärzte- oder Zahnärztekammer ablegen können. Eine weitere Option sei die externe Prüfung durch eine Kammer.

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