Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden!
Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und diverse Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Voraussetzung dafür seien ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Das Bündnis fordert auch, die gesundheitliche Situation von Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, zu verbessern und ihnen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen.
Ein Viertel der wohnungslosen Menschen ist minderjährig
Im April 2024 hatte die Bundesregierung einen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Darin heißt es, dass Anfang 2023 gut 372.000 Personen, darunter rund 105.500 Kinder und Minderjährige, wegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit untergebracht waren. In dieser Zahl sind jene Betroffene nicht enthalten, die keine dieser Einrichtungen nutzten oder bei Bekannten und Verwandten unterkommen.
In ihrem Aktionsplan formuliert die Bundesregierung auch eine Leitlinie zum Thema Gesundheitsversorgung. „Für wohnungslose Personen mit ungeklärtem Versicherungsstatus wird der Zugang zur Krankenversicherung und zur Gesundheitsversorgung überprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt“, ist zu lesen. „Zugleich werden die Aufklärung und der Schutz wohnungs- und obdachloser Menschen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Hitze und anderen extremen klimatischen Auswirkungen verbessert.“