ZäPP geht in den Endspurt
Damit tragen Sie dazu bei, durch valide Daten angemessene Rahmenbedingungen für den Berufsstand zu schaffen. Zudem erhalten Sie einen individuellen Praxisbericht, eine Chefübersicht als Planungsinstrument für Ihre Praxis sowie eine Incentivierungspauschale. Die KZBV appelliert daher an die Kollgen und Kolleginnen, "Dranzubleiben", um das ZäPP weiter zu stärken.
Eine Analyse des Corona-Jahrs 2020
Das zurückliegende Jahr wurde bekanntlich bestimmt durch die nach wie vor anhaltende Corona-Pandemie. Diese Zeit war laut KZBV für viele Zahnärzte geprägt von Mehraufwand in der Praxis, der Notwendigkeit der organisatorischen Anpassungsfähigkeit und temporärer Patientenrückgänge. Den Ressourceneinsatz in der Praxis an die variierenden Patientenströme effizient anzupassen, stellte sowohl Praxisinhaber als auch das gesamte Praxisteam vor große Herausforderungen.
Ein hoher Anteil an Fixkosten, die trotz ausbleibender Patienten gedeckt werden müssen, könne zu Liquiditätsengpässen führen. Bei den Personalkosten gebe es zwar durch Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld eine gewisse Flexibilität, doch diese seien aufgrund der mitunter sehr kurzfristigen Veränderungen des Infektionsgeschehens nicht im gleichen Maße anpassbar wie herkömmliche variable Kosten.
Der größte Kostenfaktor sind die Personalkosten
Bei einer Analyse von ZäPP-Daten aus dem Jahr 2018 zu den Kostenstrukturen in den Zahnarztpraxen zeigt sich laut KZBV: "Grundsätzlich haben Einzelpraxen und BAGs nach Bereinigung der Fremdlaborkosten sehr ähnliche Kostenstrukturen, im Detail sind aber durchaus Unterschiede erkennbar: So ist der Fixkostenanteil bei Einzelpraxen mit 25,5 Prozent höher als bei Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) mit 22,2 Prozent. Der größte Kostenfaktor sind allerdings in beiden Praxisformen die Personalkosten – diese jedoch haben bei BAGs wiederum einen höheren Anteil als bei Einzelpraxen (54,9 Prozent vs. 52,6 Prozent)."
Wie zu erwarten, seien die geringsten Unterschiede - nur ein Prozentpunkt - bei den variablen Kosten zu beobachten. Prinzipiell könnten BAGs also von Skaleneffekten profitieren und möglicherweise die Auswirkungen eines Patientenrückgangs besser abfedern – allerdings nur unter der Bedingung, dass auch die Personalkosten zumindest zu einem Teil (beispielsweise durch Kurzarbeitergeld) variabel gemacht werden können.
Die Befragung soll Verzerrungen in der Kostenstruktur aufzeigen
Die KZBV weist darauf hin, dass diese Darstellung der Unterschiede in der Kostenstruktur auf der zurückliegenden Erhebung basiert, die durch die Teilnahme der Zahnärzte an ZäPP ermöglicht wurde. In Zukunft müssten nun auftretende Verzerrungen in der Kostenstruktur durch die Corona-Pandemie anhand von validen Daten analysiert und aufgezeigt werden.
Deswegen enthalte bereits der Erhebungsbogen zur aktuell laufenden ZäPP-Erhebung einen speziellen, freiwilligen
Sonderfragebogen
, der die Einschätzung zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die eigene Praxis erfragt. Dieser Sonderfragebogen muss zwar nicht ausgefüllt werden um die finanzielle Anerkennung sowie die Feedback-Berichte zu erhalten, aber es werden der KZBV zufolge nicht nur Daten zur Corona-Pandemie selber nötig sein, sondern auch zu den Jahren davor und danach, um sachlich die Auswirkungen aufzeigen zu können.
Eine hohe, kontinuierliche Beteiligung an den ZäPP-Erhebungen sei darum wichtig, um auch in Zukunft fundierte Daten und Argumente für die Zahnärzteschaft zur Verfügung zu haben. Die dritte Runde des Zahnärzte-Praxis-Panels läuft noch bis zum
31. Januar 2021.
Ausführliche Informationen zum ZäPP finden Sie auf derWebsite der KZBV.