Zahnärzte dürfen demnächst gegen COVID impfen
Die Minister haben den Bundesgesetzgeber gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der es Apotheken und Zahnärzten im Wege einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung ermöglicht wird, COVID-19-Schutzimpfungen vorzunehmen. Ergänzt werden müsste demnach insbesondere § 132j SGB V (Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken), teilt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit.
Es muss genug Imfstoff da sein
Voraussetzung sei allerdings, dass ausreichend Impfstoff für die Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten zur Verfügung steht, betont die GMK.