Gesundheitsministerkonferenz

Zahnärzte dürfen demnächst gegen COVID impfen

ck/pm
Zahnärzte und Apotheker werden in Kürze auch impfen dürfen. Die Gesundheitsminister der Länder haben gestern einen Beschluss gefasst, der eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorsieht.

Die Minister haben den Bundesgesetzgeber gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der es Apotheken und Zahnärzten im Wege einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung ermöglicht wird, COVID-19-Schutzimpfungen vorzunehmen. Ergänzt werden müsste demnach insbesondere § 132j SGB V (Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken), teilt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit.

Es muss genug Imfstoff da sein

Voraussetzung sei allerdings, dass ausreichend Impfstoff für die Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten zur Verfügung steht, betont die GMK.

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