Zahnärztliches Präventionsmanagement kommt
Ins BMG waren Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eingeladen, um ihre wichtigsten Anliegen vorzutragen. Beide befürworteten den Entwurf - insbesondere Paragraf 22a SGB V ab, der laut BZÄK von beiden Organisationen als langjährige Forderung der Zahnärzteschaft ausdrücklich unterstützt wird.
Leistungen zur bedarfsadäquaten Versorgung
Entsprechend begrüßte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer in der Anhörung die Einführung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, das mit dem neuen Paragrafen 22 a im SGB V sichergestellt wird. Damit knüpfe der Entwurf an Maßnahmen für die aufsuchende Versorgung an. Mit den jetzt vorgesehenen zusätzlichen präventiven Leistungen werde eine bedarfsadäquate Versorgung ermöglicht.
Entfernung harter Zahnbeläge als zusätzliche GKV-Leistung
Eßer zeigte sich zufrieden darüber, dass im Rahmen des Präventionsmanagements ausdrücklich auch eine Entfernung harter Zahnbeläge als zusätzliche Leistung für diese Personengruppe vorgesehen ist. Alle Experten seien sich einig, dass für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung diese Behandlung einmal im Quartal erforderlich ist. "Dies muss auch unmittelbar in der gesetzlichen Regelung klargestellt werden", forderte der Eßer. Darüber hinaus müsse der G-BA beauftragt werden, weitere - über den gesetzlich geregelten Leistungsbereich hinausgehende - Leistungen festzulegen.
Lob von den Patientenvertretern, Kritik vom GKV-Spitzenverband
Auch von den Patientenvertretern wurde die Regelung positiv bewertet: Die BAG-Selbsthilfe hob hervor, dass die Regelung ein enorm wichtiger Schritt für die Patienten sei. Unterstützt wurde sie auch von der Lebenshilfe, die die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung vertritt.
Sie forderte allerdings eine Klarstellung, dass die Regelung auch für Behinderteneinrichtungen gelte und wies auf die großen Probleme hin, die es bei Narkosen in Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen gebe. Zweifel äußerten der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst der Krankenkassen: Die Evidenz für die Zahnsteinentfernung sei schlecht.
Innovationsfonds ja,arztgruppengleiche MVZ nein
Mit dem Innovationsfonds soll der G-BA künftig neue Versorgungsformen und -forschungen fördern können, was von Eßer grundsätzlich für gut befunden wurde. Allerdings würden die Förderungsvoraussetzungen unterschiedlich definiert. Indem sektorübergreifende Projekte bevorzugt würden, bestehe das Risiko, dass die Förderung der sektorspezifischen Forschung als nachrangig diskreditiert werde.
Die vorgesehene Neuregelung der Medizinisches Versorgungszentren führe für den Versicherten nicht zu einer Verbesserung der Versorgungsmöglichkeiten. Im zahnärztlichen Versorgungsbereich werde keine Notwendigkeit für arztgruppengleiche MVZ gesehen. Beschäftigungsmöglichkeiten für Zahnärzte in Anstellungsverhältnissen bestünden nicht nur in MVZ, sondern auch in vertragszahnärztlichen Praxen, insbesondere in größeren Berufsausübungsgemeinschaften. Deshalb lehne die KZBV diese Regelung ab.
Kritik an geplanten Terminservicestellen und an Einschränkungen des Zweitmeinungsmodells
"Weitere wichtige Diskussionspunkte betrafen die Kritik an den geplanten Terminservicestellen, den Einschränkungen des Zweitmeinungsmodells sowie Fragen zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung zum Zwecke der Qualitätssicherung im Sinne von Paragraf 299 SGB V. Auch dem Gedanken der Substitution stehen BZÄK und KZBV ablehnend gegenüber", hieß es von Seiten der BZÄK.
Vor Weihnachten soll ein Kabinettsbeschluss zum GKV-VSG herbeigeführt werden, sagte der Ministerialdirigent im BMG, Dr. Ulrich Orlowski, über den weiteren Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren.