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Amalgam: UN fördert Alternativen

mg
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Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen hat nach vier Jahren Diskussionen mit 140 Staaten einen Vertrag erarbeitet, der die Verwendung von Quecksilber neu regelt - mit Folgen für die Amalgamverwendung.

Die "Minamata Convention“ - benannt nach der japanischen Stadt Minamata, in der es in den 1950er-Jahren zu einem schweren Unglück mit Quecksilber gekommen war - soll ab Oktober zur Unterzeichnung und Ratifizierung vorliegen.

2020 soll danach die Verwendung von Quecksilber unter anderem in Batterien, Energiesparlampen, elektronischen Bauteilen, Seifen und Kosmetika verboten sein, ebenso der Handel mit diesen Produkten. Auch bestimmte nicht-elektronische Medizinprodukte wie Thermometer und Blutdruckmessgeräte dürfen dann kein Quecksilber mehr enthalten.

FDI: Nach wie vor Schlüsselmaterial zur Kavitätenversorgung

Nach Einschätzungen von Experten wird mit dem Abkommen auch der langsame Abschied vom Amalgam als zahnmedizinischem Basisfüllungsmaterial eingeläutet. Das Abkommen sorge dafür, dass orale Gesundheit und Umwelt gleichzeitig geschützt werden, befindet etwa die internationale Zahnärztevereinigung FDI in einer Stellungnahme zur Minamata Convention.

Die FDI hatte sich dafür starkgemacht, den Einsatz von Amalgam zu reduzieren, statt es ganz zu verbieten, da es im Kampf gegen die weltweite Volkskrankheit Karies nach wie vor das Schlüsselmaterial für die Kavitätenversorgung sei.

"Wir sind sehr zufrieden, dass das Abkommen die Notwendigkeit nationaler Programme zur Vermeidung oraler Erkankungen anerkennt und mehr Forschung für die Entwicklung neuer, alternativer Materialien verlangt“, sagte FDI-Präsident Dr. Orlando Monteiro da Silva, Portugal. Die FDI unterstütze einen schrittweisen Verzicht auf Amalgam, basierend auf Prävention, Forschung an neuen Füllungsmaterialien und den Einsatz bester Abfallmanagament-Verfahren.

Datenlage zum Materialverbrauch in Deutschland ist ungenau

Vor allem in skandinavischen Ländern ist der Einsatz von Quecksilber und Amalgam schon länger streng reglementiert beziehungsweise ganz verboten, so in Schweden und Norwegen. Auch in Deutschland ist der Verbrauch von Amalgam als Füllungsmaterial seit Jahren rückläufig, genaue Zahlen dazu gibt es aber nicht.

Aufgrund seiner jahrzehntelangen klinischen Bewährung, der langen Liegezeiten der Amalgamfüllungen und seines günstigen Preises gilt es immer noch als klassische Basis- und "Kassenfüllung“ im Seitenzahnbereich.

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