Patienten sollten nicht dringende Zahnbehandlungen verschieben – BZÄK widerspricht
Beibehalten werden sollten weiterhin nur dringende Zahnbehandlungen etwa bei starken Zahnschmerzen sowie Behandlungen, "die der Bewahrung der Oralfunktionen und der Lebensqualität von Patienten dienten", führt die Organisation ohne Bezugnahme auf das Infektionsgeschehen in einzelne Ländern in dem Papier weiter aus.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt zu der von einer französischen Nachrichtenagentur weiter verbreiteten Information fest, diese sei "nicht für alle Länder und alle Infektionslagen weltweit gemeint und basiert auf einer Übersetzung- und Interpretationsungenauigkeit."
"Es ist eine globale Empfehlung, die speziell für die Situation in Deutschland interpretiert werden muss", schreibt die BZÄK weiter. "Die aktuelle Ausbreitungssituation von Covid-19 in Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten ist eben nicht mit Deutschland vergleichbar. In derartigen Infektionslagen rät die WHO in ihrer
Originalpublikation
, zahnmedizinische Vorsorge-Behandlungen so lange zu verschieben, bis eine ausreichende Reduktion der Übertragungsraten stattgefunden hat – oder
gemäß den offiziellen gesundheitspolitischen Empfehlungen auf nationaler, regionaler
oder lokaler Ebene
zu verfahren." Darin unterschieden sich die Empfehlungen der WHO nicht von denen der BZÄK.
WHO-Empfehlung bleibt ohne aktuellen Bezug
"Das WHO-Papier führt uns zurück zu einer Diskussion, die die Deutsche Zahnmedizin bereits vor mehr als vier Monaten geführt hat", schreibt die Bundeszahnärztekammer weiter. "Im Abgleich mit sämtlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin zum Verhalten in der Praxis entstanden, die die relevanten Punkte zum Infektionsschutz adressiert und eine wesentliche Grundlage der umfangreichen Empfehlungen der BZÄK auf ihrer Website ist. Dass die WHO mit ihrer Aussage nun kommt, verwundert sehr, insbesondere auch weil keinerlei Gründe genannt werden, die eine neue Lage beschreiben. Solche Gründe wären der Bundeszahnärztekammer auch nicht bekannt."
"Zahnmedizinische Behandlungsteams sind keine Superspreader"
Was sich in den Hotspot-Regionen Wuhan (China), Italien und Südkorea sowie Deutschland (z.B. Heinsberg) zeigt, sei eben genau das Gegenteil, argumentiert die BZÄK: "Zahnmedizinische Behandlungsteams sind weder Superspreader, noch tragen sie selbst ein erhöhtes Risiko für Infektionen, wenn sie und ihr Team ihre persönliche Schutzausrüstung wie gewohnt korrekt nutzen und die Hygienemaßnahmen konsequent umsetzen." Die derzeit vorliegenden Informationen zeigten klar, dass es keinerlei Hinweise auf besondere Infektionsrisiken in zahnärztlichen Praxen, weder für die Patienten noch und für das zahnärztliche Behandlungsteam gibt.
"Besonders die Erfahrungen aus Wuhan sind hier interessant", so die BZÄK weiter, "denn weder Zahnärzte, Ärzte oder Patienten wussten im Dezember und Anfang Januar von der Epidemie. Etwa 120.000 Patienten wurden ohne Kenntnis unter den üblichen zahnmedizinischen Bedingungen behandelt, von den 1.098 Mitarbeitern der Universitätszahnklinik Wuhan haben sich allerdings nur 9 infiziert: 3 Zahnärzte, 3 ZFAs, 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen und 1 postgradualer Student – drei davon mit hoher Wahrscheinlichkeit privat. Unter den gleichen Bedingungen infizierten sich „Tausende“ Mitarbeiter des Gesundheitswesens bei der Behandlung von Patienten. Auch Zahlen aus anderen Ländern bestätigen die chinesischen Erkenntnisse."
BMG: Empfehlung ist abhängig von nationalen Gegebenheiten zu interpretieren
BMG: Empfehlung ist abhängig von nationalen Gegebenheiten zu interpretieren
„In Deutschland ist die Infektionsrate aktuell immer noch niedrig, vor allem im Vergleich zu anderen Staaten", erklärt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Zudem haben wir eigene offizielle nationale Empfehlungen für die Gesundheitsversorgung. Entscheidend sind jedoch auch die hiesigen strengen Hygienevorschriften und die moderne Praxisausstattung: die deutsche Zahnmedizin ist im Bereich Hygiene hervorragend aufgestellt.“
Das zahnärztliche Behandlungsteam unterliege in Deutschland generell besonders strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter gleichermaßen. Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im
Hygieneplan
und Hygieneleitfaden sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten, führt die BZÄK weiter aus. Das trage zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen bei.
„Es ist schwierig, für 193 unterschiedliche Staaten auf der Welt mit sehr ungleichen Gesundheits- und Politiksystemen pauschale Empfehlungen abzugeben. Ein differenziertes Vorgehen und Vorsicht hingegen sind hilfreich, ebenso wie hohe Hygienestandards“, lautet das Fazit von Dr. Engel. Die BZÄK kommt ihrer Verantwortung nach und beobachtet über eine Meldungsmöglichkeit bei Infektionen für zahnärztliche Praxen das dortige Infektionsgeschehen, heißt es weiter. "Darauf basierend werden ihre auf RKI-Vorgaben bestehenden Empfehlungen ständig aktualisiert."
Wissenschaftlich abgesichertes Handout für Zahnarztpraxen
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Handlungsempfehlung
„System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus- Pandemie“