Mundschutz darf jetzt wiederverwendet werden
Schutzausrüstung ist in Zeiten der Corona-Pandemie ein knappes Gut. Um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten, hat der Krisenstab der Bundesregierung ein neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekanntgegeben.
Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen und kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist, in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken, teilen Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium mit.
„Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern“, erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Einsatz von Schutzmasken im Gesundheitswesen
3 Kategorien sind zu unterscheiden:
1. MNS-Masken können nach geeigneter Wiederaufbereitung bei 65–70 Grad Celsius wiederverwendet werden.2. FFP2/3 Masken mit CE Kennzeichnung oder solche, die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind, können ebenfalls nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden.3. FFP2/3 Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung einem Schnelltest zur Temperaturbeständigkeit zu unterziehen.
1. Medizinische Gesichtsmasken, Norm DIN EN 14683 auch Mund-Nase-Schutzmasken (MNS-Masken) oder „OP-Masken“
2. Atemmasken als Persönliche Schutzausrüstung, Norm DIN EN 149 (FFP 2 und FFP 3 Masken
2a. Materialbeständigkeit für Dekontamination Masken mit CE-Kennzeichnung oder gleichen Standards:
3. Masken ohne CE-Kennzeichnung sind differenziert zu betrachten:
Diese Aspekte sollten konkret beachtet und mit den jeweiligen Krankenhaushygienikern abgestimmt werden:
Dashttp://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/einsatz-schutzmasken-einrichtungen-gesundheitswesen.pdf?__blob=publicationFile - external-link-new-windowdes Krisenstabs der Regierung zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurde unter Einbeziehung des Robert Koch-Instituts (RKI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) erarbeitet.