"W" für weiblich, "M" für männlich, "D" für divers und "X" für unbestimmt
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch "divers" als Geschlechtsangabe möglich sein muss (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b im Personenstandsgesetz). Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, wird diese Vorgabe zum 1. Oktober 2019 im Formularbereich umgesetzt. Dabei haben die Partner des Bundesmantelvertrags für Ärzte auch berücksichtigt, dass das Geschlecht von Patienten "unbestimmt" sein kann.
Konkret wird es künftig auf dem
Überweisungsschein Muster 6
sowie auf den
Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L
nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für "männlich" oder "weiblich" geben. Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das Ärzte eines der folgenden Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen: "W" für weiblich, "M" für männlich, "D" für divers oder "X" für unbestimmt.
Wichtige Ausfüllhinweise
Wichtige Ausfüllhinweise
Für das
Muster 5 Abrechnungsschein
und das
Muster 19 Notfall-/ Vertretungsschein
werden aktuell keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts muss aber trotzdem nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Deshalb müssen Ärzte auch hier ab Oktober eines der Kürzel M, W, D oder X in das rechte der beiden Ankreuzfelder eintragen.