Zwangszuweisungen von Patienten sind verboten
Damit bestätigen die Thüringer Richter die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha aus 2017. Ein Praxisinhaber kann demzufolge durch die KV nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Für eine Zuweisung fehlt es generell an einer Rechtsgrundlage, hieß es in der Begründung des Urteils. Eine solche sei weder in der Satzung der KV noch im SGB V enthalten.
Thüringer LandessozialgerichtUrteil vom 6. Juni 2018