Prävention von Anfang an stärken – gerade in Zeiten von Corona
Die auf der letzten Mitgliederversammlungen beschlossenen neuen DAJ-Empfehlungen schlagen konkrete Maßnahmen vor, um die Gruppenprophylaxe weiterzuentwickeln. Ziel ist es, das Zähneputzen flächendeckend in Kindertagesstätten zu verankern. Dazu sollte die Jugendzahnpflege vor Ort pädagogische Grundkonzepte für den Kita-Alltag entwickeln. Dazu gehören auch Best-Practice-Modelle für Kitas und Tagespflege oder die Zusammenarbeit mit großen Kita-Trägerverbänden. Weiteres Ziel ist, darauf hinzuwirken, die Sanitärbereiche in Kitas und Schulen für das tägliche Zähneputzen angemessen aufzuwerten, Mundgesundheitsförderung in die Lehrpläne der Fachschulen für Sozialpädagogik zu integrieren und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren insbesondere der Jugendhilfe zu stärken.
Mundhygiene in Zeiten von COVID-19 – jetzt erst recht!
Das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn hat in Zusammenarbeit mit der DAJ und dem Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen herausgegeben. Sie enthalten eine Checkliste für hygienisch unbedenkliches Zähneputzen in Kitas unter den Bedingungen der Pandemie. Die Botschaft: Das tägliche Zähneputzen kann unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen sicher durchgeführt werden. Hier die Empfehlungen in gekürzter Form:
Allgemeine Voraussetzungen
Die Kita verfügt über ein aktuelles Hygienekonzept, das zwischen dem Träger der Einrichtung und den zuständigen kommunalen Stellen abgestimmt ist.
Eine Betreuungsperson ist für das Zähneputzen verantwortlich.
Materialien und Sanitärbereiche
Jedes Kind hat seine eigene altersgerechte Kinderzahnbürste und seinen eigenen Becher. Beides ist mit einem wasserfesten Stift namentlich gekennzeichnet.
Jedes Kind hat im Sanitärbereich einen festen, gekennzeichneten Aufbewahrungsplatz für seine Zahnputzutensilien. Wichtig ist, dass die nach Gebrauch gut ausgespülten Zahnbürsten mit dem Kopf nach oben zum Trocknen aufgestellt werden können, ohne dass die Köpfe sich berühren.
Die Materialien sollen von den Kindern nicht ohne Aufsicht entnommen und nicht zweckentfremdet werden.
Die Zahnbürsten werden regelmäßig ausgetauscht: spätestens alle drei Monate oder nach Infektionskrankheit des Kindes.
Der Zahnputzbecher ist spülmaschinenfest bei mindestens 60 °C und wird einmal in der Woche in der Spülmaschine gespült.
Die Waschbecken müssen nach dem Zähneputzen gemäß Hygieneplan gereinigt werden.
Zähneputzen in der Kita - so kann es gehen
Die Kinder gehen in Gruppen zum Zähneputzen. Die für das Zähneputzen verantwortliche Person leitet die Kinder soweit möglich an.
Alle Kinder erleben regelmäßig, dass auch die Bezugsperson sich die Zähne putzt (Lernen am Modell).
Bei der Ausgabe der Zahnputzutensilien wird darauf geachtet, dass jedes Kind nur mit seinen eigenen Materialien in Berührung kommt.
Kinder ab zwei Jahren erhalten eine erbsengroße Menge Fluoridzahnpasta, Kinder unter zwei Jahren putzen mit einer unter dem fließenden Wasser angefeuchteten Zahnbürste.
Die Zahnpasta-Tube berührt die Bürste nicht. Die Portionierung kann beispielsweise über einen großen Teller erfolgen, von dem die „Erbsen“ abgenommen werden. Der Teller wird anschließend in der Spülmaschine gereinigt.
Jedes Kind putzt sich selbst nach eigenem Vermögen und Lernstand die Zähne. Das pädagogische Personal unterstützt verbal, durch Bestärkung und Vorbild.
Die Kinder spucken ins Waschbecken aus, reinigen die Zahnbürste unter fließendem Wasser und spülen das Waschbecken ebenfalls mit fließendem Wasser nach. Dabei sollte die Zahnbürste möglichst in der Hand behalten werden.
Die Zahnbürste wird an ihrem Platz zum Trocknen aufgestellt.
Die Kinder waschen sich die Hände mit Seife.
Die Waschbecken werden gemäß Hygieneplan nach jeder Zahnputzgruppe gereinigt.
Gesundheitsschutz für das pädagogische Personal
Nach der Materialausgabe und nach dem eigenen Zähneputzen Hände mit Seife waschen.
Beim eigenen Zähneputzen auf ausreichenden Abstand zu den Kindern achten.
Bei der (Zwischen-)Reinigung der Waschbecken auf Personalschutz gemäß Hygieneplan achten.
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe durch externe in der Kita
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe durch externe Akteurinnen und Akteure ist grundsätzlich möglich, sofern keine behördlichen Einschränkungen vor Ort dem entgegenstehen.
Die jeweils gültigen Hygiene-Regelungen (z. B. Abstands- und Maskengebote) für Externe sind bei Gruppenprophylaxe-Impulsen und Zahnputzübungen zu beachten.
Generell gelten alle o. g. Hygiene- und Gesundheitsschutzregelungen bei der Durchführung des Zähneputzens auch für Akteurinnen und Akteure der Gruppenprophylaxe.
Die Empfehlungen werden regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft.
Dabei stellen die „Empfehlungen der DAJ e.V. zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe“ zwei zukünftige Handlungsschwerpunkte in den Mittelpunkt:
Die Prävention frühkindlicher Karies unter besonderer Berücksichtigung von Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Das bleibt laut Papier eine vorrangige Aufgabe der Gruppenprophylaxe und sollte gestärkt werden, indem die Zusammenarbeit mit dem Setting Kita verbessert wird.
Der Erhalt der Mundgesundheit im bleibenden Gebiss. Hierbei geht es darum, mundgesundheitliche Chancengleichheit bei gleichzeitiger Sicherung des erreichten Niveaus zu schaffen.
Zur Verbesserung der Mundgesundheit im Milchgebiss sind laut Papier vor allem zwei konkrete Ziele für den Alltag in Kitas vorgesehen:
Alle Kinder putzen täglich nach einer der Hauptmahlzeiten gemeinsam mit ihrer Bezugserzieherin oder ihrem Bezugserzieher die Zähne mit fluoridierter Zahnpasta (ab zwei Jahre).
Mundgesundheitsförderung muss Bestandteil jeder Kita-Konzeption sein.
Hygieneempfehlungen für Kitas im Corona-Alltag
Die DAJ-Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe spielen gerade jetzt, mit der Corona-Wirklichkeit im Kita- und Schulalltag, eine wichtige Rolle, wie Bettina Berg, Geschäftsführerin der DAJ, erklärt. Berg: „In der Situation, die für die Kitas und für die Gruppenprophylaxe neu ist, gilt es, gemeinsam zu entwickeln, wie sowohl die tägliche Mundhygiene als fester Bestandteil der neuen Alltagshygiene als auch die Gruppenprophylaxe in der Einrichtung ihren Platz behaupten können. Die Mundgesundheit der Kinder, insbesondere sozial benachteiligter Kinder, muss in diesen Krisenzeiten besonders geschützt werden.“
Berg verweist in diesem Zusammenhang auf die neuen Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen. Diese wurden vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Universität Bonn in Zusammenarbeit mit der DAJ und dem Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheits- dienstes (BZÖG) herausgegeben. Berg: „Das tägliche Zähneputzen in Kinderkrippen und Kitas ist besonders wichtig und kann auch in Zeiten der Pandemie unter Einhaltung einiger Hygienemaßnahmen sicher durchgeführt werden.“
Gemeinsamer Handlungsrahmen
Das DAJ-Papier versteht sich als gemeinsamer Orientierungs- und Handlungsrahmen, auf den sich die die DAJ-Mitgliedsorganisationen verständigt haben. Es basiert auf den gesetzlichen Vorgaben nach § 21 SGB V, nach denen ein gemeinsamer Handlungsrahmen zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe für die nächsten Jahre geschaffen werden soll. Es geht den Akteuren darum, die Zusammenarbeit mit Kitas auf allen Ebenen – von den Verbänden der Träger über die Fachberatungen, Kita-Leitungen und Erziehenden – neu aufzustellen.
Dem Papier ging ein längerer interner Diskussionsprozess voraus. Das jetzt vorliegende Resultat beruht auf den Ergebnissen der Epidemiologischen Begleituntersuchungen der DAJ von 2016 und den Jahren zuvor (DAJ-Studien) sowie auf Ergebnissen eines Expertenhearings auf dem DAJ-Symposium im März 2018. Die DAJ-Studie 2016 hatte deutlich herausgearbeitet, dass die Kariesprävention der Zwölfjährigen in Deutschland kontinuierlich erfolgreich verlaufen ist. Handlungsbedarf ergebe sich jedoch weiterhin bei der frühkindlichen Karies. Deren Prävention unter besonderer Berücksichtigung von Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf müsse verstärkt werden. Auch gelte es, die Präventionsstrategie der Gruppenprophylaxe in der Kita kontinuierlich zu hinterfragen und fachlich anzupassen. Auf dem Expertenhearing wurden diese Inhalte daher nochmals konkretisiert und aktualisiert.
Die DAJ-Empfehlungen und die Hygieneempfehlungen sind auf der DAJ-Webseite www.daj.de zu finden.
Neuer DAJ-Vorstand
Auf der Mitgliederversammlung am 19. Juni 2020 wurde ein neuer Vorstand der DAJ benannt. Die Amtsperiode läuft vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024. Neu gewählt durch die Landesarbeitsgemeinschaften wurden als zahnärztliche LAG-Vertreterinnen Dr. Brigitte Hermann, Vorsitzende der LAGZ Bayern, und Silke Lange, alternierende Vorsitzende der LAGJ Niedersachsen. Michael Hewelt, ehrenamtlicher Vorsitzender der LAJ Mecklenburg-Vorpommern, ist als Kassen-Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaften in den DAJ-Vorstand gewählt worden. Dr. Michael Kleinebrinker, Dietmar Knappe und Annett Neukampf vertreten den GKV-Spitzenverband. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich vertritt die BZÄK, Dr. Helmut Stein die KZBV. Dr. Michael Schäfer ist für den Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes benannt und Dr. Claudia Sauerland für die kommunalen Spitzenverbände.
Drei Mitglieder sind aus dem Vorstand ausgeschieden und wurden für ihr langjähriges Engagement belobigt: Der zahnärztliche LAG-Vertreter, Dr. Wilhelm Bomfleur, LAG Niedersachsen, war insgesamt 24 Jahre für die DAJ im Einsatz. Er zeichnete sich durch sein hohes, praxisnahes Engagement für die Gruppenprophylaxe aus und war Experte für Behindertenzahnheilkunde. Uwe Pfaff, LAG Sachsen-Anhalt, Vertreter der Krankenkassen der LAGen, war insgesamt 18 Jahre im DAJ-Vorstand tätig. Ihm war es insbesondere ein Anliegen, den LAGen in der DAJ eine einheitliche Stimme zu geben und der Jugendzahnpflege auch im politischen Raum Gehör zu verschaffen. Dr. Kathrin Limberger, zahnärztliche Vertreterin der LAGen, ÖGD Erfurt, war insgesamt drei Jahre im DAJ-Vorstand tätig. Sie bereicherte den Vorstand vor allem durch ihre praktischen Kenntnisse der Gesundheits- und Jugendhilfestrukturen auf kommunaler Ebene.