Gastkommentar

Brutto statt netto

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Die Einschnitte in die Alterseinkommen der Rentner werden bagatellisiert, von Politikern, Sachverständigen und Medien. Doch die Fakten sehen anders aus.

Walter Kannengießer
Sozialpolitik-Journalist

Neuerdings wird das Rentenniveau als Prozentsatz  vom Brutto-Einkommen der Arbeitnehmer  definiert. Bislang war das Netto-Einkommen  der Maßstab. Riester wollte das  Netto-Rentenniveau von 70 auf 67 Prozent  abschmelzen. Die Rürup-Kommission  schlägt nun vor, bis 2030 das Brutto-Rentenniveau  von 48 auf 40 Prozent zu senken.  Der Wechsel von netto zu brutto mag zu begründen  sein. Doch für die Rentner ist entscheidend,  was von den Alterseinkommen  netto verfügbar bleibt. 

Auch die Rentner müssen einen fühlbaren  Konsolidierungsbeitrag leisten. Anders  geht es nicht. Doch dabei sind  Grundsätze zu beachten: Die durch eigene  Vorleistungen erworbene Position  im Rentensystem darf weder direkt noch  indirekt infrage gestellt werden. Den  Verfassungsprinzipien der Verhältnismäßigkeit  der Eingriffe und des Vertrauensschutzes  ist Rechnung zu tragen. Da  an den bestehenden Systemen festgehalten  werden soll, müssen Neuregelungen  auch dem System entsprechen. Sonst  regierte Willkür. 

Um den Beitrag stabil zu halten und die Kürzung  des Bundeszuschusses auszugleichen,  wird daran gedacht, den hälftigen Beitragszuschuss  der Rentenversicherung (RV) zur  Krankenversicherung (KV) um x-Prozent  und später ganz zu streichen, was nur durch  entsprechende Erhöhungen des Rentner-Beitrags auszugleichen wäre. Das wäre die  Neuauflage des „Verschiebebahnhofs“: Eichel  kassierte, weder RV noch KV hätten  mehr, die Rentner müssten zahlen. In der  Brutto-Rechnung änderte sich nichts, netto  hätten die Rentner weniger. 

Wer neben der gesetzlichen Rente andere  Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) bezieht,  soll künftig dafür nicht mehr den halben,  sondern den vollen Beitrag zahlen. So  lange der Lohn des Arbeitnehmers in der KV  mit dem halben Beitragssatz belastet wird,  ist es systemgerecht, auch die Lohnersatzleistungmit dem halben Beitragssatz zu  belasten. Die Neuregelung kann indirekt zu  fühlbaren Rentenkürzungen führen. Wer zusätzliche  Versorgungsbezüge von 200 Euro  hat, wird monatlich etwa 14 Euro mehr zahlen,  bei einer Betriebsrente von 1 500 Euro  sind das jedoch schon mehr als 110 Euro im  Monat. Das berührte den Vertrauensschutz.  Auch steht zur Diskussion, Rentner generell  mit einem zusätzlichen KV-Beitrag zu belegen.Auch das wachsende Defizit in derRentner-KV rechtfertigte einen solchenSchritt nicht; er wäre systemwidrig. In der  KV gilt ein solidarischer Beitrag: Junge zahlen  für Alte, Gesunde für Kranke, Gutverdiener  für Sozialschwache. In das System der  lohnbezogenen Beiträge passt kein risikobezogener  Zuschlag. Wer von den Alten Risikobeiträge  will, muss sich vom Solidarsystem  verabschieden. Beides kann man nicht  haben, zumal zu berücksichtigen wäre, dass  viele Rentner über Jahrzehnte hinweg  Höchstbeiträge entrichtet haben. Sie fühlen  sich jetzt geprellt. Auch die für 2005 geplante  Reform der Rentenbesteuerung  trifft vor allem jene,  die früher für höhere Alterseinkommen  gearbeitet und gespart  haben. Bei einer Rente von 2 000  Euro kann die Steuerbelastung  um mehr als 100 Euro monatlich  steigen. In der Pflegeversicherung  sollen Rentner höhere  Beiträge für niedrigere Leistungen  zahlen.

In der Kumulation können sich  für Rentner mit Brutto-Bezügen  an der KV-Bemessungsgrenze (2003 = 3 450  Euro) monatliche Mehrbelastungen gegenüber  dem geltenden Recht von 400 Euro  und mehr ergeben. Bei der Brutto-Rente  zählt das nicht. Doch die verfügbaren Alterseinkommenvieler Rentner werden dauerhaft  und weit stärker beschnitten, als dies  heute weithin dargestellt wird. Die Politik  setzt auf die Salami-Taktik: Den Rentner  werden die Einkommen scheibchenweise  beschnitten, wohl in der Hoffnung, sie  merkten es erst nach und nach.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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