Die Zinssteuer für Europa

Das Ende der Oasen

Zwar besteht jetzt Einigkeit über die Abgabenpflicht für deutsches Geld im Ausland, doch dürften die tatsächlichen Steuern niedriger ausfallen als befürchtet. Die Anlegerstaaten haben sich auf die neue Situation eingestellt, die meisten Vorteile bleiben erhalten. Wem die neue Situation nicht geheuer und der reine Tisch lieber ist, dem bleibt die Amnestie.

Lang, lang ist’s her, dass Jean- Claude Juncker in seiner damaligen Eigenschaft als luxemburgischer Wirtschaftsminister selbstbewusst konstatierte: „Wir sind zwar ein kleines Land, aber unser Bankgeheimnis lassen wir uns nicht nehmen“.

Im Zweifel für den Angeklagten

Schon vor rund 15 Jahren schielten die europäischen Finanzminister – allen voran Theo Waigel – auf die Milliarden Mark aus deutschen Landen, die unversteuert auf luxemburgischen, österreichischen und vor allem Schweizer Konten lagen.

Schon damals rechneten die meisten Experten mit der Einführung einer Zinssteuer oder gar Kontrollmitteilungen an den deutschen Fiskus. Doch Juncker, seit neun Jahren Ministerpräsident seines Landes, war sich schon damals sicher, dass „Luxemburg nur dann einer Regelung zustimmt, wenn auch die Schweizer mitziehen“. Und so geschieht es nun. Herausgekommen ist während der langen Verhandlungszeit eine Lösung, die vor allem die Interessen der Geldinstitute und ihrer Kunden in den betroffenen Ländern befriedigt. Als Verlierer steht mal wieder der deutsche Finanzminister da. Gehofft hatte Hans Eichel auf Steuereinnahmen aus rund 300 Milliarden vornehmlich in der Schweiz angelegten Euro, so die Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft. Wahrscheinlich wird aber nur ein kleines Rinnsal von ein oder zwei Milliarden Euro in die leeren Kassen tröpfeln. Im Finanzministerium rechnet man damit, dass nur sehr ehrliche oder unwissende Steuerzahler ihre Abgaben leisten werden. Denn von den 25 Mitgliedsstaaten haben sich nur 22 dazu bereit erklärt, Informationen über in heimischen Banken angelegtes Kapital aus dem Ausland auszutauschen. Luxemburg, Belgien und Österreich setzten eine Quellensteuer durch, die den Bestand des Bankgeheimnisses sichert. Die beschlossene Fassung der EUZinssteuer- Richtlinie lässt viele Möglichkeiten, Geld steuergünstig anzulegen, offen. Betroffen davon sind nur Privatpersonen. Wer schnell eine Stiftung gründet, gilt als juristische Person und ist so vor jedem Angriff geschützt.

Und das sieht die Richtlinie vor:

• Grundsätzlich werden ab Juli nächsten Jahres innerhalb der EU Informationen über Zinserträge ausgetauscht.

• Davon ausgeschlossen sind Belgien, Luxemburg und Österreich. Dort behalten die Banken eine Quellensteuer ein. Sie beginnt 2005 bei 15 Prozent und steigt dann 2008 auf 20 und 2011 auf 35 Prozent.

• Auch die Schweiz – obwohl nicht EU-Mitglied – hat grundsätzlich der Quellensteuerlösung zugestimmt.

Man hofft, den von Januar auf Juli verschobenen Termin für die Einführung halten zu können. Der Grund für die Vertagung: Das Abkommen muss erst noch ratifiziert werden.

Bankgeheimnis bleibt bestehen

Mit anderen Worten: In der Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien bleibt das Bankgeheimnis wie gehabt bestehen – vorerst. Ausgerechnet in diesen Ländern dürften die meisten Euro auf geschützten Konten schlummern. Aber auch die kleinen Steuerparadiese Monaco, Andorra, San Marino und Liechtenstein wollen sich an der Quellensteuerlösung beteiligen.

Die Richtlinie wirkt sich nur auf Zinseinnahmen aus. Ausschließlich von diesen Kapitalerträgen muss die Quellensteuer abgeführt werden. 75 Prozent davon kassieren die Länder, aus den die jeweiligen Anleger stammen. Den Rest dürfen die Länder als Verwaltungsgebühr behalten. Betroffen von der Abgabepflicht sind also nur Staats- und Unternehmensanleihen, Schuldverschreibungen, Zerobonds und Rentenfonds. Verschont bleiben Kursgewinne aus Aktien, Lebensversicherungen, Zertifikaten und Optionen, aber auch Anleihen, die vor dem 1. März 2001 ausgegeben worden sind. Ebenso erfolgt in den Ländern, die sich dem Informationsaustausch anschließen, die Meldung an die Heimatfinanzämter nur über die Höhe der Zinserträge.

Eine Trutzburg

Steuerflüchtlinge dürfen also weiterhin ruhig schlafen. Die Geldinstitute in den jeweiligen Ländern werden sich schon die passenden Anlagestrategien für ihre Kunden ausgedacht haben. Vor allem die Bankiers auf der Zürcher Bahnhofstraße wissen, welches Renommee auf dem Spiel steht. Sie verwalten über 2 000 Milliarden Euro von ausländischen Kunden. Bislang müssen diese keine Quellensteuer, sondern nur eine 35-prozentige Verrechnungssteuer auf Erträge aus schweizerischen Papieren zahlen. Erst ab dem nächsten Jahr wird die Quellensteuer für EU-Kunden fällig. Doch der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, das Abkommen muss erst einmal vom Berner Parlament ratifiziert werden. Und das kann dauern: Weil sich die Schweizer auf das Quellensteuer- Modell festgelegt haben, bleibt das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis unberührt! Um diese Burg zu stürmen, bedarf es schon eines internationalen Rechtshilfe-Ersuchens wegen Geldwäsche oder Abgabenbetrugs. Wer Steuern hinterzieht, kann bei den Eidgenossen weiterhin auf Verständnis hoffen. Bei den Verhandlungen über die Zinssteuer rang man der EU das Zugeständnis ab, auch in Zukunft zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterscheiden zu dürfen: Die Hinterziehung bleibt straffrei, Nummernkonten sind schon lange nicht mehr anonym. Jeder Kunde, der ein Konto eröffnet und/oder 25 000 Schweizer Franken und mehr überweist, muss seine Identität offenlegen. Bei Verdacht auf Geldwäsche, also auf Einkünfte aus illegalen Geschäften, erstattet die Bank Anzeige. Hierin bleibt man an der Bahnhofstraße streng; zu leidvoll sind die Erfahrungen in der Vergangenheit gewesen.

Wie immer passen sich auch jetzt die Liechtensteiner den Schweizern an. Sie sind und bleiben der Hort für die diskrete Anlage großer Vermögen. Steuerdelikte sind überhaupt nicht strafbar, so dass jede Rechtshilfe verweigert wird. Ausnahme: Kapitalerträge von US-Bürgern werden an den amerikanischen Fiskus gemeldet. Wie die Schweizer reagieren auch die Liechtensteiner empfindlich, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Deshalb müssen Kunden bei Überweisungen ab 25 000 Schweizer Franken ihre Identität offenlegen. Das Bankgeheimnis ist gesetzlich verankert. Aufgehoben wird es nur dann, wenn aus dem Ausland ein Antrag auf Rechtshilfe wegen Geldwäsche oder einer schweren Straftat gestellt wird. Wie der größere Nachbar wollen auch die Liechtensteiner ab 2005 die Quellensteuer einbehalten. Einen Informationsaustausch wird es nicht geben.

Ähnlich strenge Sitten im Geldgeschäft herrschen im Herzogtum Luxemburg. Auch hier hüten Staat und Banken das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis. Auskunft wird ebenfalls nur im Zuge internationaler Rechtshilfe bei Steuerstrafsachen und Verdacht auf Geldwäsche erteilt. Empfindlich reagieren die Luxemburger wie die Schweizer Konkurrenten in Sachen Geldwäsche. Jeder, der 15 000 Euro und mehr überweist, muss seine Personalien angeben. Hier im Herzogtum, dem wichtigsten Standort für Investmentfonds in Europa, sind es ebenfalls die Deutschen, die von den dort angelegten 425 Milliarden Euro den größten Teil ins Land gebracht haben. Sie sind wie alle Ausländer zurzeit noch von der Steuer befreit. Das wird sich mit der Einführung der Quellensteuer am 1. Januar 2005 ändern.

Während die Anleger, die ihre Spargroschen in den genannten Ländern deponiert haben, sich beruhigt zurücklehnen können, sollten sich die Liebhaber der Kanalinseln in ein paar Jahren besser einen anderen Parkplatz für ihr Geld suchen. Bislang erheben die Banken auf Guernsey und Jersey keinerlei Steuern auf Kapitalerträge. Ab 2005 wird auch hier die Quellensteuer fällig, Meldungen an die Heimatländer der Kunden wird es vorerst nicht geben. Erst ab 2011 wird man sich dem automatischen Informationsaustausch anschließen. Das hat die Regierung in London auch für die Isle of Man und die Virgin Islands ausgehandelt. Bereits ab dem nächsten Jahr verschicken die Cayman Islands, Montserrat und Anguilla Kontrollmitteilungen. Doch schon jetzt gibt es keine gesetzliche Garantie für das Bankgeheimnis. Die Kundschaft verlässt sich auf das Gewohnheitsrecht. Stellt aber der deutsche Fiskus eine Anfrage wegen eines Steuervergehens, gibt es keinen rechtlich verankerten Schutz, erst recht nicht bei Verdacht auf Geldwäsche. Ab 10000 Pfund Überweisungsbetrag und bei der Kontoeröffnung muss der Kunde seine Identität offen legen. Internationale Rechtshilfe wird bei allen Steuersachen gewährt.

Ebenfalls nicht am Meldesystem nehmen Belgien und Österreich sowie die kleinen Steueroasen Monaco, San Marino und Andorra teil. Sie alle werden ab dem nächsten Jahr für die EU die Quellensteuer einbehalten.

Überall in den betroffenen Ländern bastelt man schon jetzt an Finanzprodukten, die sowohl von der Quellensteuer als auch von der Meldepflicht verschont bleiben. Schon jetzt fallen Anleihen, die vor 2001 ausgegeben worden sind, bis 2009 nicht unter die Richtlinie. Ganz ausgenommen sind so genannte Innovationen. Denn in Brüssel hat man vergessen, den Begriff überhaupt zu definieren. So werden die Finanzjongleure in den Geldhäusern und bei den Fondsgesellschaften jetzt kreativ werden.

Fälle, Fahnder und Finanzen

Anleger, die sich weiter der Anonymität erfreuen und keine Quellensteuer zahlen wollen, werden wohl auch in Zukunft auf risikoreichere Papiere setzen und in der Schweiz oder Luxemburg bleiben.

Doch ganz so gemütlich wie bisher wird es dort nicht bleiben. Denn im Zuge der Terrorbekämpfung steht das Thema Geldwäsche ganz oben auf der Liste der Fahnder. Die Konten werden durchleuchtet und inzwischen darf von Schweizer Nummernkonten nicht mehr anonym überwiesen werden. Auf jeden Fall werden auch zukünftige Finanzminister keine Ruhe geben, solange ihre Kassen nicht gefüllt werden. Das wissen auch die Schweizer, die inzwischen schon um ihr Heiligstes – das Bankgeheimnis – fürchten.

Sie sehen sich einem zunehmenden Druck ausgesetzt, verursacht von der EU, der OECD und den USA, so fürchtet es jedenfalls Niklaus Baumann, Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers.

Marlene Endruweit

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.