Neue Standards für den Postgraduate-Bereich
Höchst erfreut über die Ergebnisse der Koordinierungskonferenz der Fortbildungsreferenten aller Kammern zeigte sich der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp: „Dieses Gremium hat die Chance genutzt, das Fortbildungsgeschehen zu gestalten und neue Standards zu setzen.“ Weitkamp betonte, dass durch den Bologna-Prozess neue Strukturen in der deutschen wie europäischen Hochschullandschaft entstehen werden, die nicht mehr aufzuhalten seien. Umso wichtiger sei es, Wildwuchs einzudämmen und Entwicklungen entgegenzuwirken, die dem Berufsstand Schaden zufügen könnten.
Standortbestimmung
Der Beirat Fortbildung der BZÄK unter der Leitung des amtierenden Vorsitzenden Dr. Walter Dieckhoff, Kammerpräsident Westfalen- Lippe, hatte intensive Vorarbeit geleistet, um das sperrige Thema weiterbildende Masterstudiengänge für die Zahnärzteschaft aufzubereiten. Das Ergebnis ist ein neues Konzept für den Berufsstand, das nun politisch weiter entwickelt wird. „Die gute Nachricht: Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten. Aber: Sie sind nicht die einzigen, die mitgestalten!“ So leitete Prof. Dr. Johannes Schneider, Mitglied des Akkreditierungsrates, sein Referat ein. Er sprach über die Folgen des Bologna-Reformprozesses an europäischen Hochschulen. Ziel ist es, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen, den Standort Europa im internationalen Wettbewerb zu verbessern und die Mobilität der Studierenden und Lehrenden zu stärken. Besonders in Deutschland sollen dadurch Studienzeiten verkürzt werden, die Akademikerquote gesteigert werden, die Abbruchquote gesenkt und ein stärkerer Arbeitsmarktbezug hergestellt werden. Schneider ging ein auf Bachelor- Degrees als erste berufsqualifizierende Abschlüsse, auf weiterbildende Masterstudiengänge, Qualitätssicherungsaspekte und die Akkreditierung der Studiengänge. Eine zentrale Rolle spielt die Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS) und die Modularisierung des Studiums.
Prof. Dr. Detlef Heidemann, Frankfurt, alternierender Vorsitzender des Beirats Fortbildung, machte deutlich, dass ein Bachelorabschluss im Bereich der Zahnmedizin wenig sinnvoll sei, da es für diesen „abgespeckten Zahnarzt“ auf dem Arbeitsmarkt keine Verwendung gebe. Wesentlich interessanter sei der Master-Degree nach dem Staatsexamen, der berufsbegleitend wie auch aufbauend sinnvoll sei. Zu unterscheiden sei zwischen theorieorientierten und praxisorientierten Studiengängen. Unklar ist derzeit die Einordnung der Masterstudiengänge an der Schnittstelle zwischen Ausbildung, strukturierter Fortbildung und Weiterbildung. Heidemann stellte ein im Beirat entwickeltes Modell vor, nachdem ein schrittweise aufbauendes Bausteinsystem greifen soll. Mittels Modulen soll es möglich werden, Masterstudiengänge in die Weiterbildung zum Fachzahnarzt zu integrieren.
In den meisten europäischen Ländern seien die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin noch aus dem Bologna-Prozess ausgeklammert, berichtete Barbara Bergmann- Krauss, Leiterin der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq). Es gelten immer noch die EU-Richtlinien, die ein fünf- bis sechsjähriges Studium für die Anerkennung der Diplome vorschreiben. Sie verweisen auf Stellungnahmen europäischer Ärzteorganisationen, nach denen die allgemeinen Ziele des Bologna-Prozesses für das Medizinstudium zwar ausdrücklich anerkannt, das zweistufige System von Bachelor und Master jedoch abgelehnt werde.
Basierend auf all diesen Erkenntnissen hat der Beirat Fortbildung fünf Empfehlungen erarbeitet, die von den Fortbildungsreferenten intensiv diskutiert und einstimming verabschiedet wurden (siehe Kasten). Walter Dieckhoff machte bei seiner Präsentation deutlich, dass damit erstmals eine Standortbestimmung auf den Bereich Zahnmedizin erfolgt sei. Sein vorläufiges Fazit: „Grauzonen sind da, der Entwicklungsprozess läuft weiter, und wir haben für die Zahnärzteschaft die Marschrichtung festgelegt.“ Die Empfehlungen werden nun im Vorstand von BZÄK und DGZMK abgestimmt:
Ausführlich berieten die Teilnehmer auch über die neu überarbeiteten Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung sowie die darauf basierende neue BZÄK/DGZMK-Punktebewertung. Auch das neue Fortbildungsiegel wurde vorgestellt. Die Abstimmung im BZÄK-Vorstand ist bereits erfolgt, bei der KZBV und der DGZMK steht sie noch aus. Danach werden die zm ausführlich berichten. Die neuen Regelungen werden ab 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Ausführliche Informationen zum Bolognaprozess und zu den Masterstudiengängen finden sich in der zm-Titelgeschichte „Der Zahnarzt als Master“, zm 15/2005, Seiten 22 bis 27.