Mitteilung der EU-Kommission zum Wettbewerb

Noch mehr Reformen

Heftarchiv Gesellschaft
pr
Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Mitteilung zum Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen herausgegeben. Darin fordert sie von den Mitgliedstaaten verstärkte Anstrengungen zur Öffnung freiberuflicher Dienstleistungen für den Wettbewerb. Zwar gehören Ärzte und Zahnärzte nicht zu den Hauptadressaten des neuen EU-Papiers. Dennoch setzen sich die europäischen Freien Berufe und auch die europäische Zahnärzteschaft derzeit intensiv mit den Kommissionsforderungen auseinander.

In ihrer am 5. September der Presse vorgestellten Mitteilung „Freiberufliche Dienstleistungen – Raum für weitere Reformen“ fordert die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten verstärkte Anstrengungen zur Öffnung freiberuflicher Dienstleistungen für den Wettbewerb. Sie begrüßt die in einigen Staaten erzielten Fortschritte, stellt aber auch fest, dass in zahlreichen Ländern immer noch Regelungen gelten, die den Wettbewerb gravierend einschränken. Diese Regelungen, so die Kommission, schadeten den Verbrauchern und der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Dazu zählten zum Beispiel verbindliche Preise oder Werbeverbote.

Ausdrücklich fordert die Kommission die Mitgliedstaaten und die Berufskreise dazu auf, die Lissabon-Strategie (größter Wirtschaftsraum bis 2010) zu unterstützen und verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Bereitstellung solcher Dienstleistungen zu modernisieren.

Neelie Kroes, die für den Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin, erklärte vor der Presse den Hintergrund: „Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf der Tagung des Europäischen Rats im März 2005 selbst verpflichtet, ihre Wirtschaftsstrukturen im Rahmen der Neubelebung der Lissabonner Strategie zu reformieren. Nun müssen sie das politische Engagement in Taten umsetzen und wettbewerbswidrige Beschränkungen bei freien Berufen angehen und dieser Reform starke politische Rückendeckung geben.“ Freiberufliche Dienstleistungen, so Kroes, seien dabei ein Schlüsselsektor der EU-Wirtschaft. Die Beseitigung wettbewerbswidriger Beschränkungen werde den Wettbewerb fördern, für ein besseres Preis-Leistungsverhältnis sorgen sowie Verbrauchern und Unternehmen höherwertige Dienstleistungen und mehr Wahlmöglichkeiten bieten.

Ein gemischtes Bild

Bei der Mitteilung handelt es sich um einen Follow-up-Bericht zu dem Kommissionsbericht aus dem Jahre 2004. Sie gibt einen Überblick über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ungerechtfertigter Beschränkungen in sechs Berufen, die von der Kommission bisher ausgewählt wurden: Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Apotheker und Wirtschaftsprüfer (einschließlich Steuerberater).

Nach der Mitteilung ergibt sich ein gemischtes Bild:

• Drei Mitgliedstaaten – Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich – erzielen greifbare Fortschritte bei den angelaufenen Reformen.

• Fünf Länder – Frankreich, Deutschland, Irland, Litauen und die Slowakei – haben kleinere Reformen eingeleitet und berichten über analytische Arbeiten zur Überprüfung der geltenden Vorschriften.

• Sechs weitere Länder – Österreich, Estland, Ungarn, Lettland, Slowenien und Portugal – haben kleinere Reformen durchgeführt.

• Vier Länder – Belgien, Italien, Luxemburg und Polen – berichten lediglich über analytische Arbeiten.

• In sieben Ländern – Tschechien, Zypern, Finnland, Griechenland, Malta, Spanien und Schweden – sind bisher keine Reformen angelaufen.

In vielen Ländern, so die Kommission, würden Fortschritte durch mehrere Faktoren behindert – einschließlich fehlender politischer Unterstützung auf nationaler Ebene und wenig Reformeifer seitens der Berufskreise selbst.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Kommission einen „Bericht über den Stand des Wettbewerbs bei freiberuflichen Dienstleistungen“ herausgegeben. Darin erläuterte sie die aus ihrer Sicht bestehende Notwendigkeit für eine Liberalisierung der Freien Berufe sowie mögliche Gründe für die Rechtfertigung einzelner Berufsregelungen. Außerdem wies sie darauf hin, dass sie bei allen Berufsregelungen einen Verhältnismäßigkeitstest durchführen will. Ihrer Meinung nach sollte nachgewiesen werden, dass solche Regelungen im Sinne des Allgemeininteresses objektiv erforderlich seien. Nur dann könnten sie auch im Interesse des Verbrauchers und der Berufsangehörigen sein.

Nationale Besonderheiten beachten

Die nationalen Zuständigkeiten und Besonderheiten müssten beachtet werden, kommentiert der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) das neue Papier aus Brüssel: „Unserer Meinung nach beinhaltet die aktuelle Mitteilung der Kommission wenig neue Erkenntnis für die Freien Berufe in Deutschland.“ BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler unterstreicht: „Dieses Papier macht deutlich, dass Deutschland und seine freiberuflichen Regelungen nicht Hauptadressat der Kritik der Kommission sein können, da wir in den meisten kritisierten Bereichen bereits liberale Regelungen eingeführt haben, etwa im Bereich der Regelungen für die Rechtsform der Berufsausübung oder Werbebeschränkungen.“ Klar werde in der Mitteilung auch, dass es grundsätzlich ohne optimierten Verbraucherschutz auch mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der EU nicht vorangehen könne, und das Berufsrecht sei gerade darauf ausgerichtet, den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Metzler erwartet, dass die Kommission dem BFBVorschlag folgen werde, dass eine Reform der Berufsrechte nur in den Mitgliedstaaten und unter Beteiligung der Berufsorganisationen sinnvoll durchgeführt werden könne. „Die Repräsentanten der europäischen Freien Berufe und Heilberufe wie auch die europäische Zahnärzteschaft – das Dental Liaison Committee DLC – verfolgen die Entwicklungen auf EU-Ebene zum Wettbewerb sehr genau“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, DLC-Vizepräsident und als Vizepräsient der Bundeszahnärztekammer zuständig für EU-Fragen. Die DLC Task Force, das schnelle Entscheidergremium des DLC, trage derzeit Argumente zusammen, mit denen man etwaigen Vorstößen der nationalen Wettbewerbsbehörden entgegentreten könne. Das beziehe sich auf die Bereiche Gebührenordnung, Werbung und auf Aufgaben, die den geregelten Berufen vorbehalten sind.

Zu diesem Themenkomplex werden der Präsient der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und Vizepräsident Sprekels, am 23. November mit den deutschen Europaabgeordneten Dr. Joachim Wuermeling (CSU), Dr. Klaus-Peter Lehne (CDU) und Dr. Peter Liese (CDU) in Brüssel Gespräche führen.

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