Gemeinsam gestalten
Die IDS in Köln bot der BZÄK eine gute Gelegenheit, EU-Kollegen zu einem standespolitischen Meinungsaustausch zusammenzuführen. BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp begrüßte Vertreter aus Tschechien, Estland, der Slowakei, Slowenien, Österreich und Polen zu einem Workshop „Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin“.
Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, BZÄK-Vize und gleichzeitig Vizepräsident im Council of European Dentists (CED), erachtete die Meinungsbildung der zahnärztlichen Vertreter vor allem im Hinblick auf den Konsultationsprozess über die neue EU-Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie für wichtig: „Die Frage ist: Wollen wir uns von Juristen der EU Mindeststandards geben lassen – oder wollen wir dies nicht lieber selbst aus der Profession heraus tun?“ Ausführlich stellte die Leiterin der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq), Barbara Bergmann-Krauss, die Bedeutung der Qualität in der Zahnmedizin in Deutschland vor. Vor allem ging sie auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement für Vertragszahnärzte ein, die seit 1. 1. 2007 in Kraft ist.
Unterschiedliche Wege
Die Wege hin zum Qualitätsmanagement zeigten EU-weit insgesamt ein heterogenes Bild:
•Tschechien:Qualitätssicherung ist relativ detailliert durch Vorschriften und Gesetze geregelt. Das betrifft die Praxiseinrichtung wie auch die technische Ausstattung. Involviert sind eine (staatliche) Regulierungsbehörde und die tschechische Zahnärztekammer, zum Beispiel bei der Hygieneund Infektionskontrolle sowie Röntgenkontrolle. Die Fortbildung ist gesetzlich bestimmt und wird durch Zertifizierung geprüft.
•Estland:Die Diskussionen über Qualitätssicherung werden intensiv geführt. Problemfelder sind die Abwanderung von Fachkräften, Warteschlangen oder Finanzierung. Seit 2004 gibt es eine Gesetz zur Qualitätssicherung im medizinischen Bereich, das aber nur bei großen Kliniken greift. Die Kammer hat eine Qualitätskommission eingerichtet und bietet Fortbildungsveranstaltungen an. Ob Fortbildung freiwillig oder zwangsweise erfolgen soll, wird noch offen diskutiert.
•Slowakei:Viele Bereiche sind – ähnlich wie in Tschechien – gesetzlich geregelt. Ein von der Kammer beauftragtes Unternehmen ist mit der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen für Praxen eingeschaltet. Auch die Universitäten sind in die Qualitätssicherung involviert. Es gibt eine gesetzlich vorgegebene fünfjährige Fortbildung mit Punkten und Prüfungen.
•Österreich:Seit Gründung der eigenen Zahnärztekammer im Jahr 2006 beschäftigt man sich intensiv mit dem Thema. Eine Qualitätsrichtlinie ist in Vorbereitung, ein Beirat von Experten der Kammer und des Ministeriums arbeitet am Entwurf, bei dem es vornehmlich um Struktur- und Prozessqualität gehen soll. Erwartet wird die Einführung von stichprobenartigen Kontrollen.
•Slowenien:Die Vorschriften sind ähnlich wie in Tschechien und der Slowakei. Die Notwendigkeit von neuen Richtlinien für den zahnärztlichen Bereich wird unterstützt. Es gibt ein gesetzliches Fortbildungssystem über sieben Jahre mit Punktevergabe. Das wird von der Kammer überprüft.
•Polen:Inzwischen dominiert in der Zahnmedizin der private Sektor, der den öffentlichen zurückgedrängt hat. Qualität ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Diverse gesetzliche Bestimmungen regeln die Qualitätssicherung im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich. Hinzu kommen ISO-Zertifizierungen sowohl durch staatliche Behörden wie auch durch private Institutionen. Angestrebt wird die Errichtung von nationalen Standards für die Zahnmedizin.
Den Workshop-Teilnehmern war es vor allem ein Anliegen, Fehlentwicklungen aus Brüssel vorzugreifen. Einig war man sich darin, dass Instrumente aus der Industrie nicht Eins zu eins in die Zahnmedizin übertragen werden können. Menschen seien keine Maschinen, Normdenken schade eher, als dass es nütze, hieß es. Lernen von Best-Practice-Modellen der Nachbarn sei sinnvoll. Die Regelungen sollten national erfolgen.
Zum Abschluss einigten sich die Vertreter darauf, eine Task Force zu gründen. Diese soll aus dem Berufsstand heraus Mindeststandards für Qualitätssicherung definieren, um sie der EU-Kommission für die neue Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie vorzuschlagen. Ein entsprechendes Votum wird dem CED als Meinungsbildung vorgetragen.