Verbraucherschutz

Mehr Rechte für Anleger

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Vermittlerrichtlinie, Versicherungsvertragsgesetz, Mifid und ein Urteil des Bundesgerichtshofes haben eines gemeinsam: Sie wollen die Rechte der Verbraucher bei Geldgeschäften stärken. Viele gute Vorsätze und Vorschriften stehen jetzt auf geduldigem Papier. Das Problem liegt in der Umsetzung.

Die Deutschen sind ein sehr sparsames Volk, das sein Geld zu Banken und Versicherungen trägt. Dabei erweisen sie den mächtigen Finanzkonzernen immer noch großen Respekt. Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass die Geldinstitute ihre Gebühren nach eigenem Gusto frei gestalten konnten und die Kunden das Aufgeld zahlten ohne zu wissen, um wie viel es sich eigentlich handelte.

Bislang kannten sie schließlich nur den Endpreis. Wie hoch der Kostenanteil war und wie viel von ihrem Kapital für Provisionen und Verwaltung abgezwackt wurde, war für sie kaum zu erkennen. Und keimte Misstrauen auf, wenn das Guthaben eines Sparplans oder einer Lebensversicherung am Ende der Laufzeit deutlich niedriger ausfiel als erwartet, hat sich kaum jemand getraut, die Gründe dafür nachzufragen.

Dies soll sich ändern. Gesetzgeber und Verbraucherschützer, denen die Politik der versteckten Gebühren schon lange ein Dorn im Auge war, haben Vorgaben entwickelt, die dem Kunden einen deutlich besseren Einblick in das Geschäftsgebaren seiner Bank und Versicherung erlauben. Er muss sie nur nutzen.

So hat die Vermittlungsrichtlinie, die schon im Mai 2007 in Kraft getreten ist, dafür gesorgt, dass nicht mehr jeder, der sich ein Zusatzbrot verdienen will, abends nach Feierabend Versicherungsverträge verkaufen darf. Wer Policen vermitteln will, muss seine Sachkunde nachweisen können, über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer registriert sein. Der wichtigste Punkt des neuen Verbraucherrechts ist aber die Dokumentationspflicht.

Der Verkäufer ist verpflichtet, seinen Kunden zu beraten und dieses Gespräch schriftlich zu dokumentieren. In diesem Bericht sind alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Der Vermittler unterschreibt das Dokument und händigt es seinem Kunden aus. Bei späteren Auseinandersetzungen liefert das Papier den Beweis über Absprachen, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Zwar kann der Kunde ausdrücklich auf die Dokumentation verzichten, doch damit würde er sich selber schaden.

Mehr Transparenz in das Geschäft mit den Versicherungen bringt auch das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG genannt (zm 17/2007). Das auf Druck der EU erneuerte Versicherungsgesetz, das im Januar in Kraft getreten ist, stärkt die Ansprüche der Versicherten. Sie erfahren mehr über die Kosten, die von den eingezahlten Beiträgen abgezogen werden. In Zukunft müssen sie über mehrere Jahre verteilt werden, damit der Kunde bei einer frühen Kündigung des Vertrags noch etwas von seinem eingezahlten Geld sieht. Mehr Klarheit verspricht das VVG unter anderem bei der Festsetzung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung sowie Einblicke in die Überschussbeteiligung.

Auf dem Kieker

Doch nicht nur die Versicherer hat der Gesetzgeber auf dem Kieker. Seit dem 1. November 2007 müssen sich auch die Banken und andere Finanzdienstleister neugierige Fragen ihrer Kunden gefallen lassen – und beantworten. Diesen Anspruch regelt die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive, kurz Mifid genannt.

Die Absicht, die hinter der Einführung steht, ist sehr löblich: Endlich müssen Banken, Sparkassen, Investmentbanken, Fondsmanager, Vermögensverwalter, Handelsplattformen, Börsen, Broker und Private-Equity-Firmen ihren Kunden Einblick in die Kostenstruktur ihrer Produkte geben. Das gilt auch für Gebühren und Provisionen, über die bislang niemand gern geredet hat.

Für die Kunden eröffnet sich endlich die Möglichkeit, zu erfahren, ob der Berater für das Produkt, das er so inbrünstig anpreist, vom Emittenten oder Arbeitgeber eine Provision kassiert. Meist muss er dafür jedoch nachfragen. Allerdings hat bereits im März 2007 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Kundenrechte gestärkt (Az.: XI ZR 56/05). Die Richter verlangen in ihrem Urteil die Offenlegung der sogenannten Kickbacks – so der Branchenjargon für die Provisionen –, die beim Verkauf von Finanzprodukten anfallen.

Erstritten hatte dieses Urteil der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp. Er interpretierte die Entscheidung so, dass die Bank in der Pflicht ist, ihren Kunden von sich aus die versteckten Provisionen zu erläutern. Seiner Meinung nach ist nicht der Kickback an sich das Problem, sondern sein Verschweigen.

Nebel um die Zertifikate

Besonders undurchsichtig für den Verbraucher ist der Bereich der Zertifikate. Hier fehlt eine gesetzliche Regulierung. Die zum Teil aberwitzigen Konstruktionen sind für die Verbraucher nicht zu durchschauen. Sie können nicht erkennen, wie hoch die Provisionen sind, die die an der Konstruktion Beteiligten kassieren. Der Kunde weiß am Ende nicht, wie viel von seinem eingesetzten Kapital tatsächlich für ihn arbeitet und wie viel davon in die Taschen der Konstrukteure und Verwalter des jeweiligen Papiers fließt. Für Investmentfonds gibt es Richtlinien und Prospekte, in denen die Kosten wenigstens zum Teil offen gelegt werden.  

In Zukunft müssen die Banken ihre Gebühren sogar fünf Jahre rückwirkend aufdecken, wenn der Kunde sich informieren will. Überhaupt dürfen die Berater nur dann die Kickbacks annehmen, wenn sie ihre Klienten besonders gründlich informieren. Was nun als „besonders gründlich“ angesehen wird, bleibt leider reine Auslegungssache. Für die Gerichte tut sich hier ein weiteres Arbeitsgebiet auf.

Die Illusion vom Besten

Profitieren werden die Kunden von der so genannten Best-Execution-Regelung. Sie besagt, dass die Banken Aufträge so ausführen müssen, dass es für den Kunden am günstigsten ist. So kann die Bank einen Börsenplatz für eine Order wählen, an dem die niedrigsten Gebühren fällig sind. Denn für Kleinanleger, die meist nur ein eher geringes Auftragsvolumen vergeben, fallen die Gebühren mehr ins Gewicht als bei Großaufträgen. Damit die private Klientel sich aber nicht der Illusion hingibt, dass Aufträge in Zukunft deutlich billiger abgewickelt werden, warnt Rechtsanwalt Tilp in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: „Es ist mitnichten so, dass der Anleger den besten Kurs bekommt. Kunden haben lediglich den Anspruch, zu erfahren, nach welchen Kriterien die Bank ordert. Nur innerhalb dieser Bandbreite gilt die Best Execution.“ Doch selbst dabei gibt es die übliche Ausnahme: Fonds unterliegen dieser Regel nicht.

Oft haben Kunden Probleme mit der meist komplizierten Materie, um die es bei Anlagegesprächen geht. So sind die Struktur eines Zertifikats oder die Risiken eines Aktienfonds für sie selten gleich zu durchschauen. Deshalb ist es gut, dass dank Mifid die Banken jetzt Kundengespräche dokumentieren. Kommt es später zu Streitigkeiten, lassen sich anhand der Dokumentation die tatsächlichen Informationen, die der Berater geliefert hat, nachvollziehen. Das wird ihn dazu anhalten, seinen Kunden umfassend über die Risiken einer Anlage aufzuklären. Und darüber hinaus genau zu hinterfragen, wie die Risikobereitschaft seines Gegenübers überhaupt aussieht. Um sich eine Meinung zu bilden, benötigt er Angaben über den Beruf, das Einkommen und die Bildung des Kunden. Mit diesen Informationen kann er prüfen, ob der Anleger die Risiken tatsächlich tragen kann.

Die Dokumentation sollte so genau wie möglich sein. So muss ein Wertpapierhändler angeben, wann er welchen Kundenauftrag wie abgewickelt hat und ob er den Anleger mit allen Angaben und Infomaterial versorgt hat. So weit so gut. Doch leider ist die Bank nicht verpflichtet, die Dokumentation an die Kunden herauszugeben. Einblick in die Unterlagen müssen sie nur der Finanzaufsicht gewähren. Die darf den Übeltäter dann zur Ordnung rufen. Der Kunde hingegen kann sich immer noch nicht wirklich wehren, wenn ihm Unrecht geschieht.

Schlupflöcher im Gesetz

Verbraucherschützer kritisieren, dass für fehlerhafte Bankberatung eine nur dreijährige Verjährungsfrist besteht. Die meisten Kunden erkennen nämlich erst später, wie schlecht die Beratung tatsächlich gewesen ist. Hätte Mifid eine zivilrechtliche Bedeutung, könnten sie klagen. Aber auch dann läge die Beweislast nach wie vor bei den Kunden.

Das Gesetzeswerk zeigt weitere Mängel: Außen vor bleiben die geschlossenen Fonds, obwohl gerade hier für viele Kunden Aufklärungsbedarf besteht, was die Risiken auf diesem Gebiet angeht. Der Grund für den Ausschluss liegt in der Definition des Begriffes „Wertpapier“, unter den geschlossene Fonds eben nicht fallen. Somit haben die Vermittler auf dem grauen Kapitalmarkt nichts zu befürchten. Ebenso befreit von den Mifid-Zwängen bleiben die freien Finanzvermittler, die offene Investmentfonds vertreiben: Sie brauchen sich weder einer Eignungsprüfung zu unterziehen noch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Klare Honorare

So können sich Kunden, die auf seriöse Informationen setzen, nur im Voraus schützen, indem sie sich von Anfang an die bestmögliche Beratung holen – gegen Honorar. Bislang waren vielen Kunden nur die Kontogebühren ein Dorn im Auge, die Gebühren und Provisionen bei Geldanlagen realisierten sie nicht; sie glaubten, die Beratung sei gratis. An diesem schönen Schein haben die Finanzdienstleister jahrelang gearbeitet, um ihre Klientel für sich einzunehmen. Beratung gegen Bezahlung war hierzulande immer verpönt, im Ausland dagegen der Normalfall.

Dank Mifid wird sich diese Einstellung ändern, davon sind die meisten Experten überzeugt. Denn jetzt erkennen die Kunden zum ersten Mal, wie viel von ihrem schwer verdienten Geld in den Taschen der am jeweiligen Produkt Beteiligten hängen bleibt. Dagegen herrscht bei der Beratung auf Honorarbasis Klarheit: Der Kunde bekommt alle Provisionen und zahlt im Gegenzug ein Honorar an seinen Berater. Es wird also von vorneherein mit offenen Karten gespielt.

Fast in ganz Skandinavien ist die Beratung gegen Kasse bereits gesetzlich geregelt. Die Erfahrung der Nordländer zeigt, dass auf diese Weise unseriösen Beratern der Boden entzogen wird. In Deutschland etabliert sich dieser Trend jetzt, freut sich der Verbund Deutscher Honorarberater. Inzwischen haben sich auch verschiedene Banken umgestellt. Mit offenen Karten spielen unter anderen die Quirin Bank und das Bankhaus Wölbern. Andere werden folgen. Und die Konkurrenz in der Geldbranche wird sich verschärfen. Zugunsten der Kunden.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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