Leitartikel

Der Blick aufs Ganze

Heftarchiv Meinung
pr

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

Weitblick und vorausschauendes Denken – das sind Merkmale, die den zahnärztlichen Berufsstand auszeichnen. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir eine zunehmende Zentralisierung und Versozialrechtlichung des Gesundheitswesens ausmachen, hilft nur die Vogelperspektive weiter, um den eigenen Standort zu bestimmen. Denn die gesundheitspolitische Landschaft ist im Umbruch: Der sukzessive Abbau der Selbstverwaltung, ein verstärkter Trend zur Einheitsversicherung mit Elementen des Basistarifs und der Verwischung der Grenzen von GKV und PKV, neue Strukturen in der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, eine drohende Bematisierung der GOZ – es kommt so einiges auf uns zu! Dabei setzen wir fest auf das Fundament der Freiberuflichkeit als selbstverständlichem Grundwert unseres Berufsstandes. Nur in wirtschaftlicher Unabhängigkeit und Selbstbestimmung sind wir in der Lage, die politischen und medizinischen Entwicklungen so umzusetzen, dass sie ein vertrauensvolles Zahnarzt-Patienten-Verhältnis gewährleisten. Dabei wird eine Versorgung des Patienten in hoher Qualität, basierend auf freiwilliger Qualitätssicherung, gewährleistet. Dieses Konstrukt hat sich bewährt, denn: In keinem Land der Erde wurde bisher der Gegenbeweis erbracht, dass ambulante medizinische Leistungen effektiver und mit besserer Qualität zu erbringen sind als in freiberuflicher Tätigkeit.

Das macht Mut für künftige Herausforderungen. Dazu zwei Beispiele: Zum einen die GOZ: In wenigen Wochen wird der Referentenentwurf zur Novellierung auf dem Tisch liegen. Wir haben uns intensiv darauf vorbereitet und konnten bisher viele Anregungen durch unseren Sachverstand in die laufenden Prozesse einbringen. Dennoch ist Vorsicht angesagt, vor allem im Hinblick auf neue Instrumentarien wie der geplanten Öffnungsklausel mit der Möglichkeit zu Selektivverträgen. Wir sind argumentativ und strategisch gut aufgestellt, um Gefahren für die Gesamtheit des Berufsstandes abwehren zu können. Mit unserer HOZ haben wir zum Wohle der Zahnärzteschaft ein zukunftsweisendes und betriebswirtschaftlich fundiertes Modell zur privaten Vertragsgestaltung zwischen Zahnarzt und Patient entwickelt, das gleichzeitig als Urmeter für alle vorgelegten GOZ-Entwürfe dienen muss.

Ein weiteres Beispiel: Die Aus-, Fort- und Weiterbildung als Garant unseres freiberuflichen Tuns und unsere alleinige Fachkompetenz. Die neue, gemeinsam vom Berufsstand erarbeitete Approbationsordnung ist auf einem guten Wege und die Politik ist jetzt am Zuge, wenn es um die Umsetzung geht. Viele intensive Diskussionen gab es in letzter Zeit um die berufliche Fort- und Weiterbildung und um postgraduale Qualifikationen. Dadurch, dass europäische Aspekte, die AOZ und auch die Weiterbildungsordnung missinterpretiert und außer Acht gelassen wurden, entstanden verzerrte Meinungsbildungen in der Fachöffentlichkeit, die zu Irritationen geführt haben. Emotionen und Panikmache bringen uns aber nicht weiter, sondern verstellen den Blick auf die Realität. Wir werden weiterhin an einem System der freiwilligen und selbstbestimmten Fort- und Weiterbildung arbeiten, das liberal und flexibel die postgraduale Qualifizierung des Zahnarztes ermöglicht. Dazu gehört auch das koexistenzielle Nebeneinander von Generalist und Spezialist, wobei der Generalist nach wie vor die uneingeschränkt tragende Säule der zahnärztlichen Versorgung sein wird. Zu dieser Thematik wird die kommende Bundesversammlung im Herbst weitere wichtige Schritte einleiten, um den Berufsstand fit zu machen für künftige Herausforderungen. Es wird kein Diktat geben, aber man kann sich nicht vor Entscheidungen drücken – die allerdings zuvor sorgfältig kommuniziert werden müssen.

Wichtig ist bei all dem, dass wir unsere Belange vorausschauend, selbstgestaltend, in Eigenregie und mit eigener Verantwortung lösen – frei von äußeren Zwängen und Einflüssen Dritter, beispielsweise der Politik. Dabei vertrauen wir auf unser Fachwissen und unser Expertentum. Einschränkungen durch fachliche Regelementierungen oder wirtschaftliche Fremdbestimmung sind abzulehnen. Was wir selbst regeln können, muss kein Dritter für uns erledigen. Getreu dieser Maxime kann sich der zahnärztliche Berufsstand – auch in politisch instabilen Zeiten – stets auf sich selbst verlassen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.