Aufruf zur Mitarbeit
Wie in den vergangenen Jahren führt die KZBV auch für das Jahr 2009 eine bundesweite Kostenstrukturerhebung in zahnärztlichen Praxen durch. Ziel ist es, zuverlässige Aussagen über die Entwicklung betriebswirtschaftlicher Parameter treffen zu können.
Eine solide und belastbare Datengrundlage war bei den Gesetzesinitiativen der Vergangenheit grundlegende Voraussetzung für die Arbeit der KZBV. Auch bei den aktuellen Diskussionen ist immer wieder deutlich geworden, dass nur Argumente, die auch mit harten Fakten hinterlegt werden können, auf der Ebene der politischen Entscheider die nötige Beachtung finden. Aber es gibt auch faktische Gründe für die Erhebung: Die KZBV ist gesetzlich verpflichtet, bis zum 30.09. eines jeden Jahres die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen im Rahmen der Regelversorgungen beim Zahnersatz mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zu vereinbaren.
Zuverlässige Datenlage schaffen
Um diese Aufgaben bewältigen zu können, ist die KZBV als Gremium der berufsständischen Selbstverwaltung auf eine möglichst breite Mitarbeit der Praxen angewiesen. Deshalb bittet die Bundesorganisation alle Zahnärzte nachdrücklich, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich der Mühe zu unterziehen, den Fragebogen zu beantworten.
Aber vor allem auch berufspolitische Gründe sprechen für eine große Beteiligung an der Kostenstrukturerhebung: Nach wie vor wird behauptet, in Deutschlands Zahnarztpraxen gebe es betriebswirtschaftliche Reserven, die noch erschlossen werden müssten. Hier gilt es, so die KZBV, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Reformen des Gesundheitswesens, gegenüber dem Gesundheitsministerium, den Krankenkassen und der Öffentlichkeit diesen Fehlinformationen hieb- und stichfeste Daten über die tatsächliche Situation entgegenzusetzen. Entsprechend bedeutend ist auch der Nachweis weiterhin steigender Praxiskosten. Zudem liefern die Ergebnisse der KZBV-Kostenstrukturerhebung wertvolle Informationen für die notwendigen Vertragsgestaltungen in den einzelnen Ländern. KZBV