KBV-Positionspapier zum Koalitionsvertrag

Sicherstellung durch Freiberuflichkeit

Die Vertragsärzte haben Ende März ihre gesundheitspolitischen Positionen zum Koalitionsvertrag festgezurrt. Die KBV-Vertreterversammlung verabschiedete ein entsprechendes Papier. Darin fordert sie eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und setzt sich für die Stärkung der Freiberuflichkeit ein. Hier einige Kernaussagen des Papiers.

„Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ist unverzichtbar für die Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung“, heißt es in der Einleitung des Positionspapiers. Die Krankenkassen versuchten, die Bedingungen einseitig zu diktieren und die Freiberuflichkeit einzuschränken, kritisiert die KBV weiter. Darunter leide nicht nur die Eigenverantwortlichkeit und die fachliche Unabhängigkeit, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Hinzu komme, dass von den Ärzten immer mehr berufsfremde administrative Tätigkeiten gefordert würden. Die Vertragsärzte erwarten von Politik und Gesetzgeber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Es müsse wieder möglich werden, die Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung unter freiberuflichen Bedingungen zum Schutz der Versicherten und Patienten wahrzunehmen.

Die KBV spricht sich für alle Maßnahmen aus, die die flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Versorgung verbessern. Dazu gehören Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten oder Regionen mit drohender Unterversorgung, aber auch Maßnahmen, die die Tätigkeit des ambulanten Arztes insgesamt attraktiver machen. Wichtig ist der KBV dabei, dass das Grundproblem beseitigt werden muss, „dass nur eine begrenzte Geldmenge für die ambulante Versorgung der rund 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Bürger zur Verfügung steht – bei einem gleichzeitig unbegrenzten Leistungsversprechen“. Die KBV hält deshalb „am Ziel fester, kosten- deckender Preise fest“.

Vor allem in ländlichen Gebieten gebe es zunehmend Schwierigkeiten, für frei werdende Praxen Nachfolger zu finden. Die KBV ist überzeugt, dass die im Versorgungsstrukturgesetz geschaffenen Maßnahmen zur Förderung der ambulanten Versorgung besser wirken könnten, wenn sie nicht an die starre gesetzliche Kategorie „Unterversorgung“ gebunden wären. Die KBV spricht sich dafür aus, anerkannte Praxisnetze in begründeten Fällen mit bestimmten Versorgungsaufgaben zu betrauen. Möglich wären zum Beispiel Filialpraxen, in denen Ärzte tageweise Sprechstunden anbieten, oder eine stärkere Nutzung der Telemedizin.

Die von der Koalition geplante Einführung eines professionellen Entlassungsmanagements für Krankenhauspatienten wird von der KBV begrüßt. Die Versorgung des Patienten mit Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sollte aber angemessen sein, damit es zu keiner Über-, Unter- oder Fehlversorgung kommt.

Strikt abgelehnt wird die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen. Die KBV weist darauf hin, dass den Krankenhäusern in strukturschwachen Regionen ebenfalls Ärzte der Grundversorgung fehlen und es für sie schwer sein dürfte, zusätzlich Patienten ambulant zu behandeln. Die Regelung würde sich außerdem nicht nur kontraproduktiv auf die Niederlassungswilligkeit von Ärzten in unterversorgten Regionen auswirken, sondern auch Niederlassungen blockieren.

Selbstverwaltungslösung

Die von der Koalition geplante starre Zwangsregelung zur Reduzierung von Wartezeiten bei Fachärzten lehnt die KBV ebenfalls strikt ab. Zwei Drittel der Bevölkerung erhielten entweder sofort oder innerhalb von drei Tagen einen Termin, so die KBV. Längere Wartezeiten könnten gleichwohl anfallen bei Terminen, bei denen keine Eilbedürftigkeit besteht. Die KBV plant, ein geeignetes Modell als regionale Selbstverwaltungslösung zu entwickeln, das in eilbedürftigen Fällen eine zügige Behandlung beim Facharzt ermöglicht.

Ausdrücklich von der KBV begrüßt wird die Stärkung der Haus- und fachärztlichen Versorgung. Sie betont, dass dazu verschiedene Maßnahmen erforderlich seien, die vom Abbau der Bürokratie bis hin zu festen Preisen für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen reichen. Die Praxen müssten endlich Kalkulationssicherheit erhalten. Die KZB fordert ferner, dass die Partner des Bundesmantelvertrags gesetzlich beauftragt werden, eine Definition der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung zu vereinbaren.

Die KBV unterstützt die beabsichtigte Beibehaltung der Verpflichtung der Kassen, eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Dazu sollen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Versorgung führen, in die Regelversorgung überführt werden, damit alle gesetzlichen Kassen davon profitieren. KVen sollen bei entsprechender Mandatierung Vertragspartner werden. Zur Stärkung der fachärztlichen Versorgung sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, analog zur hausärztlichen Versorgung Verträge zur facharztzentrierten Versorgung anzubieten.

Für alle integrierten und selektiven Versorgungsformen sollen den Forderungen der KBV nach die KVen ohne Einschränkung als optionale gleichrangige Vertragspartner vorgesehen werden. Wenn es um die Verbesserung der Versorgung geht, zum Beispiel von Pflegeheimbewohnern, müssten auch KVen Verträge, die über die Berufsgruppe der Ärzte hinausgehen, abschließen dürfen.

In den Positionen wird zu den Binnenstrukturen von KBV und der KVen klargestellt, dass Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten für eine ungeteilte KV stehen. Dazu habe die KBV-Vertreterversammlung ihren Satzungsausschuss beauftragt, eine Organisationsform zu entwickeln, die „einen fairen und transparenten Interessenausgleich der verschiedenen Versorgungsbereiche (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten) gewährleistet.“

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