Neue Bema-Leistung: Adhäsivbrücke

„Das ist eine zusätzliche Alternative!“

Warum war die Änderung der ZE-Richtlinie im G-BA notwendig?

Dr. Günther E. Buchholz: Es ging darum, unseren Patienten eine Versorgung nach dem neuesten Stand der modernen Zahnheilkunde zu ermöglichen. Die Adhäsivbrücke bietet ihnen eine zahnsubstanzschonende prothetische Lösung für den Frontzahnbereich.

Warum war das Verfahren denn so komplex?

Die Verfahren im G-BA sind immer äußerst vielschichtig und langwierig. In dem Beratungsprozess geht es darum, nur evidenzbasierte Lösungen im GKV-System zu unterstützen und zu verankern. Das war auch bei dem jetzt umgesetzten Richtlinienbeschluss so.

Was sind die Vorteile für den Patienten, die mit der jetzigen Lösung gefunden wurden?

Die Patienten gewinnen eine zusätzliche Alternative, um in besonderen Situationen im Frontzahnbereich eine zahnsubstanzschonende Versorgung zu erhalten.

Und was sind die Vorteile für die Zahnärzte?

Sie erhalten eine weitere Möglichkeit, um Leistungen im Festzuschusssystem abzurechnen. Zudem erfolgt für sie eine Erweiterung ihrer Behandlungspalette in Form einer zusätzlichen Anwendung moderner Verfahren für eine zahnsubstanzschonende prothetische Lösung.

Dr. Günther E. Buchholz ist stellvertretender Vorsitzender der KZBV.

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