Nutzen, Chancen – und viele offene Fragen
Der zahnärztliche Berufsstand ist – mehr als andere Gesundheitsberufe –besonders technikaffin. In Berufsalltag des Zahnarztes hat die Digitalisierung bereits bei vielen Anwendungen nutzbringend Einzug gehalten. Dazu einige Beispiele:
Digitale Anwendungen bieten eine Entlastung von zuviel Bürokratie und unterstützen reibungslose Praxisabläufe. Sie sorgen etwa für eine effizientere, patienten- und serviceorientierte Praxisorganisation (Terminverwaltung, Recallsysteme).
Eine digitale Archivierung und Dokumentenablage hilft, die papierlose Praxis voranzutreiben.
Der digitale Workflow spielt bei der Umsetzung von Qualitätsmanagement-Systemen in den Praxen eine große Rolle.
Der Ausbau einer sicheren digitalen Kommunikationsstruktur wird sich künftig noch intensivieren.
Denkbar ist künftig auch der Ausbau elektronischer Abrechnungs- und Genehmigungsverfahren, zum Beispiel der elektronische Heil- und Kostenplan.
Digitalisierung unterstützt den Zahnarzt auch in weiteren Bereichen seiner Berufsausübung. Beispiele:
Zahnärzte nutzen selbst verstärkt Online-Angebote, um sich fort- und weiterzubilden.
Digitale Technologien (etwa Wissens-datenbanken) helfen dem Zahnarzt bei der Therapiefindung und -entscheidung.
Digitale Medien (etwa Erklärvideos) unterstützen den Zahnarzt bei der Förderung der Mundgesundheitskompetenz seiner Patienten.
Permanentes Ärgernis eGK
Digitalisierung ist also in vielen Teilen bereits gelebter Praxisalltag. Permanentes Ärgernis für den Berufsstand ist demzufolge nicht die Digitalisierung selbst, sondern ein Teil ihrer Umsetzung. Vor allem kritisch gesehen werden die – gesetzlich vorgeschriebene – Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit ihrer langen Vorgeschichte. Und mit weiteren Herausforderungen, die es aktuell in diesem Bereich zu meistern gilt. Das E-Health-Gesetz von 2015 schreibt einen konkreten Fahrplan vor: Ab dem 1. Juli 2018 (voraussichtlich gibt es eine Fristverschiebung bis zum 1.1.2019) sind Ärzte und Zahnärzte in der Pflicht, die Versichertenstammdaten ihrer Patienten (VSDM) online zu prüfen und zu aktualisieren. Tun sie dies nicht, drohen finanzielle Sanktionen. Zur Anbindung müssen die Praxen mit den notwendigen Komponenten ausgestattet sein. Noch sind zwar nicht alle Teile zugelassen beziehungsweise zertifiziert, dennoch läuft die Frist. Für den Zahnarzt führt das zu Unsicherheiten. Hinzu kommen Finanzierungsfragen, denn für die Praxen entstehen dadurch Aufwand und Kosten, die der Zahnarzt erstattet bekommen muss. Näheres regelt die Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband. Auch hier müssen noch etliche Detailfragen geklärt werden.
Was die Patienten wollen
Patienten sehen die Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv. Das zeigt zum Beispiel eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom (März 2017):
Gesundheits-Apps: 45 Prozent aller Smartphone-Besitzer nutzen sie. Das betrifft Apps, die Körper- und Fitness-Daten aufzeichnen. Weitere 45 Prozent können sich vorstellen, künftig solche Apps zu nutzen.
Patientendaten: 43 Prozent würden ihre Untersuchungsergebnisse künftig gern in digitaler Form erhalten.
Online-Terminvereinbarung: 14 Prozent werden bereits per SMS oder per E-Mail an ihre Arzttermine erinnert, 45 Prozent wünschen sich diesen zusätzlichen Service für die Zukunft.
Elektronische Patientenakte: Knapp zwei Drittel (60 Prozent) der Befragten wollen die elektronische Patientenakte nutzen.
Datenschutz: Eine große Mehrheit der Befragten (74 Prozent) möchte selbst darüber bestimmen, welche Ärzte Zugriff auf die digitalen Daten in ihrer E-Akte haben.
Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden im März 2017 1.003 Deutsche ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internet- und 698 Smartphone-Nutzer.
Das E-Health-Gesetz sieht weitere Anwendungen vor, die schrittweise eingeführt werden sollen. Dazu gehört ein Notfalldatenmanagement: Versicherte können behandlungsrelevante Daten wie Allergien oder einen insulinpflichtigen Diabetes mellitus auf der eGK speichern lassen, auf die der Arzt zugreifen kann. Weiter soll der Medikationsplan, auf den Versicherte seit Oktober 2016 in Papierform Anspruch haben, ab 2018 auch elektronisch auf der eGK gespeichert werden können.
Für den Zahnarzt folgen weitere Anwendungen: Zum einen ist dies die Nutzung der qualifizierten, elektronischen Signatur (QES). Sie wird der handschriftlichen Unterschrift der Papierwelt rechtlich gleichgestellt und dient dazu, rechtssicher elektronische Dokumente medizinischen Inhalts wie zum Beispiel Befundberichte oder einen Notfalldatensatz unterschreiben zu können.
Zum anderen ist dies die „Sichere Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE)“: Sie ist eine Form einer sicheren E-Mail, bei der Leistungserbringer sicher – mit Verschlüsselung der Daten vom Absender zum Empfänger – medizinische Daten wie elektronische Arztbriefe austauschen können.
ePatientenakte
Viele offene Fragen gibt es auch in Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA), einem weiteren wichtigen Element im Rahmen der Umsetzung der Telematikinfrastruktur. In der neuen Legislaturperiode soll die ePA, die bereits gesetzlich vorgeschrieben ist (und die bis Ende 2018 eingeführt werden soll), weiterentwickelt werden. Gestützt werden soll dadurch die sektorübergreifende Versorgung, der sichere Austausch von Gesundheitsdaten und die Stärkung der Patientensouveränität. Wichtig: Der Patient soll die Hoheit über seine Daten erhalten, er gibt dem Arzt die Daten frei, kann diese auch einstellen und dazu auf eigene Erhebungen (wie etwa aus Apps oder Wearables) zurückgreifen. Einige Merkmale:
Der Zugriff auf die ePA erfolgt im sogenannten Zwei-Schlüssel-Prinzip über den elektronischen Heilberufeausweis (Ärzte) und über die eGK (Patienten).
Die Akte soll fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentationen über den Patienten enthalten. Das betrifft Befunde, Diagnosen und Therapien oder Impfungen. Das betrifft aber auch Anwendungen der eGK wie den elektronischen Arztbrief, den eMedikationsplan oder Notfalldaten.
Die ePA dient der sicheren Datenweitergabe und dem schnellen Austausch von Informationen.
ePA – ePF – eGA? Was ist was?
Zur elektronischen Patientenakte (ePA):Die elektronische Gesundheitskarte muss laut § 291a SGB V, Abs. 3 Satz 1 Nr .4 und Abs. 5c geeignet sein, Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten im Rahmen einer elektronischen Patientenakte zu unterstützen. Die Gesellschaft für Telematik (gematik) muss bis zum 31. Dezember 2018 die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, dass die Patientendaten in einer ePA bereitgestellt werden können. Der Zugriff ist nur mit Einverständnis des Patienten und nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufeausweis möglich.
Zum elektronischen Patientenfach (ePF): Damit die Patienten die Hoheit über ihre Daten behalten, wird für sie in der ePA ein sogenanntes elektronisches Patientenfach (laut § 291a SGB V, Abs. 3 Satz 1, Nr. 5) geschaffen. Die Daten aus der ePA sollen in dieses Fach übertragen werden. Zugang sollen die gesetzlich Versicherten über ihre eGK haben. Sie entscheiden selbst, was dort gespeichert werden soll. Es soll bis Ende 2018 eingeführt werden.
Zur elektronischen Gesundheitsakte (eGA):Sie ist (laut § 68 SGB V) – im Gegensatz zur ePA – nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit eine freiwillige Leistung der Krankenkassen für ihre Versicherten. Kassen können die Nutzung einer von Dritten angebotenen eGA gegenüber ihren Versicherten fördern.
Die To-do-Liste der Akteure
Zuvorderst ist hier die Vernetzung und Interoperabilität der Systeme gefragt – als die große Herausforderung an die Akteure im Gesundheitswesen für die kommenden Jahre. Offen sind noch viele Fragen:
Wo verläuft die Grenze zwischen Innovation und dem Missbrauch von Daten?
Wie kann die Datensicherheit in den Praxen gewährleistet bleiben?
Wie erfolgt die qualitative Bewertung von Gesundheitsinformationen oder Apps?
Was ist in Sachen Datenschutzstandards und Transparenz zu beachten?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus all den Fragestellungen für Kammern und KZVen?
Woran die Kassen arbeiten
Einige Kassen arbeiten an eigenen – speziellen – Versionen einer elektronischen Gesundheitsakte (eGA), als Service für ihre Versicherten.
Techniker Krankenkasse: Die TK lässt von IBM eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) entwickeln. In einem ersten Schritt sollen Daten eingespielt werden, die die Kasse selbst besitzt (Rezeptdaten, Klinikaufenthalte, ambulante Leistungen). Im zweiten Schritt sollen weitere Funktionen kommen (etwa ein Impfpass). Die eGA und die elektronische Patientenakte der Telematikinfrastruktur sollen sich später ergänzen.
AOK: Sie hat ein Gesundheitsnetzwerk entwickelt, zunächst in zwei Testregionen, später soll es bundesweit eingeführt werden. Das Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern startet Anfang November mit zwei Kliniken und dem Ärztenetz „HaffNet“. Dort stehen zunächst vier Anwendungen zur Verfügung: Aufnahme- und Entlassmanagement in den Kliniken, Austausch von Dokumenten zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten, das Hochladen eigener medizinischer Dokumente des Patienten (Organspendausweis, Mutterpass) und die Möglichkeit, selbst erhobene Vitaldaten und Messwerte in die eigene Akte einfließen zu lassen.
Das Pilotprojekt in Berlin startet Anfang 2018 mit der privaten Klinikgruppe Sana Kliniken AG und dem Krankenhauskonzern Vivantes. Zusätzlich zu den Möglichkeiten im ersten Pilotprojekt werden ein digitaler Medikationsplan, die Bereitstellung von Labordaten durch die beteiligten Ärzte und eine Terminvereinbarung mit Kliniken und Ärzten angeboten.
PKV-Verband: Er will Privatversicherten eine App zur Verfügung stellen, die Grundfunktionen einer eGA enthält. Dazu gehören Stamm- und Notfalldaten, Medikamente, Medikationsplan, Arztbrief oder Impfpass und ein Gesundheitsfach für Diverses.
Die Ärzteschaft arbeitet sehr intensiv an diesen Themenkomplexen. Und in der Zahnärzteschaft ist Digitalisierung eines der großen standespolitischen Kernthemen der neuen Legislaturperiode. Sowohl die KZBV wie auch die BZÄK haben sich dazu in ihren gesundheitspolitischen Programmen 2017–2022 positioniert. Strategien sind in Arbeit. So hat sich der Vorstand der KZBV Mitte Oktober bei einer Klausurtagung strategisch weiter aufgestellt. Der BZÄK-Vorstand hat auf seiner Klausurtagung 2015 in Stuttgart in einer Erklärung die Auswirkungen der Digitalisierung auf Praxis und Gesellschaft in den Fokus genommen. Die BZÄK arbeitet derzeit an Strategien, die im Ausschuss Digitalisierung vorbereitet werden.
Auf der KZBV-Vertreterversammlung und der BZÄK-Bundesversammlung Anfang November in Frankfurt/M. wird sich der Berufsstand dazu weiter positionieren. Ziel der Zahnärzteschaft ist es, die Chancen und den Mehrwert der Digitalisierung für Kollegen, Patienten und für die Gesellschaft herauszuarbeiten und dabei die Risiken zu minimieren.
Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Herausforderungen bei der Digitalisierung in der Zahnarztpraxis?
Foto: KZBV-Baumann
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV: „Eines der Hauptthemen in der vertragszahnärztlichen Versorgung der nächsten Jahre ist der Ausbau der Telematikinfrastruktur. Die KZBV begleitet diesen Prozess konstruktiv. Für die Zahnarztpraxis müssen praktikable Lösungen gefunden werden: für den elektronischen Medikationsplan, die Arzneimittelsicherheitsprüfung, die sichere elektronische Kommunikation der Leistungs - erbringer (KOM-LE) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Natürlich haben sich die gematik, und auch die Politik und die Industrie bei der technischen Umsetzung des Projekts nicht mit Ruhm überhäuft. Es kann nicht sein, dass der Berufsstand mit Sanktionen für Umstände bestraft wird, die er nicht zu verantworten hat. Bei der Refinanzierung der Kosten, die den Praxen durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen geht es darum, dass diese auch in voller Höhe erstattet werden. Eine weitere Heraus - forderung ist es, einheitliche IT-Standards im Gesundheitswesen voranzutreiben. Deshalb fordern wir, im Rahmen der Umsetzung der elektronischen Patientenakte die dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen zu verbessern.“
Foto: Axentis.de
Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der BZÄK: „Das Thema Digitalisierung in der Zahnmedizin beschränkt sich für viele auf digitale Bilder, elektronische Abformungen und maschinell hergestellte Restaurationen. Das verunsichert niemanden, weil hier letztlich nur neuer Wein in alte Schläuche fließt. Problematischer sind drei andere Aspekte: Digitalisierung braucht Netzwerke. Wie steht es mit der Sicherheit, dem Datenschutz, der Kontrollbürokratie und den Kosten (Datenschutzbeauftragter in der Praxis, zertifizierte IT-Techniker)? Ein anderer Aspekt ist „Big Data“ und „Data Mining“, also das Sammeln und Zusammenführen großer Mengen persönlicher Daten unserer Patienten. Entsteht damit wirklich mehr Gesundheit oder doch nur Kontrolle und Gängelung? Und schließlich begegnet uns in der Politik nicht selten die Überzeugung, dass die künstliche Intelligenz Diagnosestellung und Therapieentscheidung besser beherrscht als die natürliche Intelligenz. Werden unsere Patienten bald hören: „Der Computer schlägt diese Therapie vor, warum weiß ich auch nicht?“ Die Bundeszahnärztekammer beobachtet all diese kritischen Aspekte der Digitalisierung und vertritt mit Nachdruck unsere freiberufliche, zahnärztliche Sicht.“