Zahnärztliche Approbationsordnung

Weiter studieren wie zu Omas Zeiten

Vertagt, verzögert, veraltet: Der Bundesrat hat am 9. November die vorgesehene Abstimmung zur zahnärztlichen Approbationsordnung vertagt und damit die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studienordnung weiter verschleppt. Eine fatale Entscheidung – für die Studenten, aber auch für ausländische Zahnärzte.

Vertagt, verzögert, veraltet: Der Bundesrat hat am 9. November die vorgesehene Abstimmung zur zahnärztlichen Approbationsordnung vertagt und damit die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studienordnung weiter verschleppt. Eine fatale Entscheidung – für die Studenten, aber auch für ausländische Zahnärzte.

1955: Rot-Weiss Essen wird deutscher Fußballmeister, Volkswagen senkt den Preis des Käfers von 4.600 auf 4.400 DM, Disneyland eröffnet nahe Los Angeles, Einstein stirbt und im Hintergrund flimmert Robert Lembke über den Bildschirm. Heute dümpelt Essen in der Regionalliga West, Käfer und DM sind Geschichte. Die zahnärztliche Approbationsordnung ist offenbar eins der wenigen Relikte aus dieser vergangenen Zeit. 

Den Ländern ist die Reform zu teuer

Qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordert selbstredend einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Deshalb soll sich das Studium künftig in einen vorklinischen Abschnitt von vier Semestern gliedern, in dem medizinisches und zahnmedizinisches Grundlagenwissen vermittelt wird, und in einen klinischen Abschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung. Entscheidend für eine hochwertige Lehre außerdem: die Verbesserung der Betreuungsrelation im Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und beim Unterricht am Patienten von 1:6 auf 1:3. Dass es so ein Update nicht für umsonst gibt – logisch! Die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) schätzt den Mehrbedarf für die laufenden Kosten bundesweit auf etwa 80 bis 100 Millionen Euro pro Jahr – keine astronomische Summe. Nichtsdestotrotz: Den Ländern ist die Reform zu teuer. 

Für Maximilian Voss, Vorsitzender des Bundesverbands der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e. V. (BdZM), ist diese Reaktion nicht nachvollziehbar: „In Jahren von wirtschaftlichen Überschüssen, bemüht sich die Politik offensichtlich nicht, in die zahnärztliche Ausbildung und damit in eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung zu investieren. Ein Geheimnis ist dieser finanzielle Mehraufwand nun wahrlich seit zehn Jahren nicht mehr.“

Betroffen sind dabei nicht nur die Studenten: Die Approbationsordnung regelt schließlich nicht nur die Studienbedingungen, sondern soll in ihrer Neufassung auch Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren, die in der alten Version nicht enthalten sind. 2014 hatte der Gesetzgeber nämlich vergessen, bei der Berufsanerkennung neben Ärzten und Apothekern auch für Zahnärzte einheitliche – und gesetzlich vorgeschriebene – Regelungen bei der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen. Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte sollte eigentlich diese Regeln aufnehmen.

„Wir sind sehr enttäuscht, dass die Novelle nicht den Bundesrat passiert hat. Eine moderne und in ihren Ergebnissen für die Patienten hervorragende Zahnmedizin braucht eine zeitgemäße Ausbildung der Studenten an den Universitäten“, kommentierte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel die Entscheidung. „Auch für die Kollegen aus dem nichteuropäischen Ausland stellt die Gleichwertigkeitsprüfung somit weiterhin ein großes Problem dar, da keine rechtliche Grundlage existiert.“ 

Gleichwohl müsse man jetzt nach vorn schauen: „Unsere immense Arbeit hat auch Früchte getragen. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung ist nicht abgelehnt, sondern lediglich vertagt worden. Das gibt uns nun die Möglichkeit, die von Bundesland zu Bundesland differierenden Problemstellungen aufzuarbeiten. Sie können sich sicher sein: Unser nächster Aufschlag erfolgt im nächsten Frühjahr! Bis dahin gilt es, trotz der schwierigen Gemengelage in den Ländern und an den Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem BMG einen Konsens zu erzielen, damit die neue ZApprO endlich in Kraft treten kann.“

Die neue ZApprO

Am 2. August 2017 legte das Bundesgesundheitsministerium den lang erwarteten Kabinettsentwurf zur Novelle der ZApprO vor, dem nach mehrfachen Vertagungen am 3. November der Bundesrat zustimmen sollte. Der Kulturausschuss (16. Oktober) und der Finanzausschuss (19. Oktober) lehnten den Kabinettsentwurf aber aufgrund der „mangelnden Klärung der Finanzierung“ ab. Der Bundesrat als Plenum der Landesregierungen sprach sich daher am 3. November auf Basis dieser Empfehlungen für eine Vertagung aus. Lediglich Bayern und Baden-Württemberg votierten dafür. ck/pr

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