„Unzutreffende, diffamierende Vorwürfe!“
Im März hatte die Verbraucherzentrale NRW eine Umfrage über kostenpflichtige Zusatzleistungen beim Zahnarzt veröffentlicht. Darin werfen die Autoren Zahnärzten vor, ihre Patienten nicht ordnungsgemäß über Kosten bei Zusatzleistungen zu informieren.
Die Ergebnisse der Befragung (siehe Kasten) kann die KZBV in weiten Teilen nicht nachvollziehen, stellt der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, in einem offenen Brief an die Verbraucherzentrale NRW klar. Sie deckten sich nicht oder allenfalls sehr bedingt mit vergleichbaren Daten, die der KZBV vorliegen.
„Zahnärzte belehren nicht ordnungsgemäß über Kosten“
Die wichtigsten Ergebnisse der Patientenbefragung der Verbraucherzentrale NRW:
Als häufigste kostenpflichtige Leistungen genannt wurden Zahnersatz (34 %), Füllungen (19 %) und Wurzelkanalbehandlungen (4 %). Spitzenreiter ist die Professionelle Zahnreinigung (36 %).
Mehr als ein Viertel der Befragten (26 %) gab an, nicht über die jeweils mögliche Kassenleistung informiert worden zu sein.
Fast ein Drittel (32 %) sagen, dass sie nicht über mögliche Risiken der Zusatzleistung informiert worden sind. Nur ein Viertel der Befragten fühlte sich gut informiert.
39 % kreuzten an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein.
Knapp die Hälfte der Befragten (45 %) gab an, die schriftliche Kostenübernahme nicht – wie vorgeschrieben – bestätigt zu haben.
Für den „Marktcheck 2016 – Online-Erhebung: Versichertenbefragung zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen beim Zahnarzt“ befragte das Marktforschungsinstitut Aserto im Dezember 2016 im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW und in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Berlin deutschlandweit 1.000 gesetzlich Versicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine kostenpflichtige Leistung beim Zahnarzt in Anspruch genommen hatten.
Den offenen Brief der KZBV finden Sie auf der Website www.kzbv.de
Eßer wörtlich: „Dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte regelhaft gegen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten verstoßen, halten wir für ebenso unzutreffend und diffamierend wie die Feststellung, dass es angeblich ‚Defizite im Behandlungsprozedere‘ gibt. In Deutschland werden Jahr für Jahr Millionen von vertragszahnärztlichen Behandlungen in den Praxen erbracht und zugleich auch vielfach Privatleistungen durch Patienten ganz bewusst und aktiv nachgefragt, mit denen dann Zuzahlungen verbunden sind.“
Dass es mitunter zu vereinzelten Beschwerden kommt, sei bedauerlich und in nachweislich begründeten Einzelfällen auch berechtigt, sagt Eßer. Die tatsächliche Zahl solcher Fälle müsse aber in den Kontext der Gesamtzahl aller Behandlungen gestellt werden, bevor Pauschalurteile über einen angesehenen Berufsstand gefällt werden. Nicht jede Beschwerde eines Patienten sei automatisch berechtigt, es bedürfe immer der Überprüfung im Einzelfall.
Fragliche Methodik
Kritisch hinterfragt Eßer auch die wissenschaftliche Grundlage der Umfrage. Dort findet sich kein Hinweis auf ein Verfahren der Zufallsauswahl der befragten Teilnehmer. Auch Informationen über die Größe und die Zusammensetzung der Bruttostichprobe fehlen. Eßer: „Leider haben wir in der Vergangenheit mit der Belastbarkeit solcher und ähnlicher Erhebungen sehr negative Erfahrungen machen müssen: Nicht selten kommt es zu erheblichen Verzerrungen bei den Ergebnissen im Hinblick auf das Ausmaß von – vermeintlichen eindeutig zuzuordnen.)
Der offene Brief der KZBV verweist zudem auf die Pflichten des Zahnarztes zur Information, Aufklärung und Beratung des Patienten im Vorfeld einer Behandlung. Die Einhaltung der Vorschriften werde durch die zahnärztlichen Organisationen überwacht, Verstöße würden geahndet.