„Ein weiterer wichtiger Meilenstein“
Für den ersten der insgesamt fünf Gesundheitssektoren, nämlich für die Zahnärzte, ist jetzt die Zulassung für den elektronischen Praxisausweis erfolgt. Die weiteren Sektoren – Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Psychotherapeuten – werden laut Bundesdruckerei folgen. Der elektronische Praxisausweis, der als SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B) im ID0-Kartenformat (Mini SIM) angeboten wird, ist eine wichtige Komponente, mit der sich Leistungserbringer künftig den Zugriff zur Telematik-Infrastruktur (TI) verschaffen. Der Ausweis dient zur Authentisierung der Praxis, damit eine gesicherte Verbindung zur TI aufgebaut werden kann.
Zahnärzte stecken die SMC-B in ein Kartenterminal und geben eine geheime PIN ein. Damit weist der Ausweis die Identität der jeweiligen Praxis nach und sichert die Verbindung zur Telematik-Infrastruktur ab. Der Ausweis kann auch für weitere Anwendungen genutzt werden: So kann die Herkunft digitaler Dokumente nachgewiesen oder die E-Mail-Kommunikation zwischen Institutionen sicher verschlüsselt werden.
Zu bestellen über die zuständige KZV
Zahnärzte können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen. Die Karte ist fünf Jahre gültig. Weitere Informationen, darunter die neue Broschüre „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“ sind auf der Website der KZBV abrufbar.
Interessierte Unternehmen, die als Anbieter in einem marktoffen gestalteten Zulassungsmodell elektronische Praxisausweise anbieten möchten, erhalten entsprechende Informationen zum Ausgabeverfahren bei der KZBV. Die Zulassung des elektronischen Praxisausweises der Bundesdruckerei für alle Sektoren ist bei der gematik bereits beantragt.
„Der elektronische Praxisausweis gibt dem digitalen Gesundheitswesen den dringend benötigten Schub, neue Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte zu fördern und die Gesundheitsversorgung der Patienten zu verbessern“, sagt Jochen Felsner, Marketingleiter der Bundesdruckerei. „Der elektronische Praxisausweis stellt den Schutz und die Sicherheit von Patientendaten sicher. Leistungserbringer im Gesundheitswesen können schnell, gesetzeskonform und komfortabel auf aktuelle Versichertendaten zugreifen und deren Verarbeitung effizient einbinden.“
Inzwischen wurde ein weiteres Angebot für den Praxisausweis von der Industrie angekündigt: Die medisign GmbH wird ab Anfang 2018 den elektronischen Praxisausweis anbieten. Die Zulassung dafür steht – sowohl vonseiten der gematik wie auch bei der KZBV noch aus. medisign nennt aber bereits Preise: Für Ärzte soll dieser 23,25 Euro pro Quartal betragen. Der Betrag beinhaltet die Mehrwertsteuer und entspricht der Fördersumme, die Praxen gemäß der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband im Abrechnungszeitraum bis Ende März 2022 erhalten. Bei den Zahnärzten sollen die Kosten bei medisign noch unter der von KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbarten Kostenpauschale von acht Euro pro Monat liegen. Der Praxisausweis von medisign hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Der elektronische Praxisausweis der Bundesdruckerei wird zu einem Bruttopreis von 480 Euro plus Mehrwertsteuer für die gesamte Laufzeit von fünf Jahren angeboten.
Die KZBV weist darauf hin, dass Zahnärzte schon jetzt ihre Ausweise bestellen können – sie können aber auch warten, bis weitere Anbieter auf dem Markt sind, um sich dann für den günstigsten zu entscheiden.pr
Ein Baustein der Telematik-Infrastruktur
Wofür brauche ich den Ausweis?
Mit dem E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber die Einführung einer sicheren digitalen Infrastruktur für das Gesundheitswesen vorgesehen. Die Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur wird für alle Gesundheitssektoren rechtlich verpflichtend. So wird ein sicherer elektronischer Datenaustausch im gesamten Gesundheitswesen möglich. Die Leistungserbringer müssen sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher authentifizieren – das geschieht mit dem Ausweis.
Für den Zugriff zur TI benötigen Sie drei zertifizierte Komponenten: einen Ausweis, ein Lesegerät sowie den Konnektor für die eigentliche Anbindung ans Gesundheitsnetz. Der Ausweis muss von den jeweiligen Selbstverwaltungen sowie der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden. Lesegerät und Konnektoren müssen nur von der gematik zertifiziert werden. Entsprechende Zertifizierungen liegen derzeit noch nicht vor.
Die Kosten für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur werden Zahnärzten und Ärzten erstattet. Das gilt für die Karte und für die weiteren Komponenten.