Editorial

Entscheidend is auf‘m Platz

Es liegt in der Natur der Sache, dass wir uns in der zm zuvorderst mit Fragen rund um die Zahnmedizin und deren Einbettung in das deutsche Gesundheitswesen beschäftigen. Insofern ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, – einer der in dieser Legislatur die Koalitionsvereinbarungen am fleißigsten abarbeitete – stets im Blickpunkt unserer Berichterstattung. Manchmal kann es aber durchaus als Glück bezeichnet werden, wenn Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag keine gesetzliche Umsetzung finden. Denn der Entwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, „zum Rückkehrrecht von Arbeitnehmern aus Teilzeit in Vollzeit“ hört sich zwar gut an, hätte sich aber für viele der kleinen und mittelständischen Arbeitgeber – zu denen im Übrigen auch Zahnarztpraxen zählen – zu einem erheblichen Problem auswachsen können.

So ein Rechtsanspruch „auf befristete Teilzeitarbeit“ klingt für Arbeitnehmer ohne Zweifel gut und passt perfekt in die politische Phrasenwolke der stetig für die Bevölkerung zu schließenden Gerechtigkeitslücken. Denn mit dem Recht auf befristete Teilzeit wäre nämlich ein Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz verbunden gewesen. Wo liegt das Problem? Die Forderung der SPD lautete schlicht, dass bereits ab 15 Mitarbeitern dieser Rechtsanspruch Geltung entfalten sollte. 15 Mitarbeiter! Das sind – aufgemerkt – nicht 15 Vollzeitangestellte, sondern alle Mitarbeiter eines Unternehmens, was auch eine Zahnarztpraxis unzweifelhaft ist. Je nach Konstruktion – von Praxisgemeinschaft über Gemeinschaftspraxis und Labor – kann diese Betriebsgröße auch bei niedergelassenen Zahnärzten schnell erreicht sein.

Damit kein Missverständnis entsteht: Nach der aktuellen Rechtslage haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf „unbegrenzte“ Teilzeitarbeit. Diesem Umstand sollte der „Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht von Arbeitnehmern aus Teilzeit in Vollzeit“ abhelfen. Und damit natürlich auch der durchaus nachvollziehbaren Befürchtung, dass so manche Frauen in der Teilzeitarbeit stecken bleiben könnten, obwohl sie wieder Vollzeit tätig sein wollen.

Nur: Ist diese Gerechtigkeitslücke wirklich real? „Grau is alle Theorie, entscheidend is auf‘m Platz“, so lautete die Erkenntnis des Fußballers und Trainers Adi Preißler aus den 50er-Jahren. Wie sieht es denn auf dem Platz aus? Allseits beklagter Fachkräftemangel, zuhauf unbesetzte Lehrstellen und Lehrstellenbewerber, die kaum mehr als minimale Qualifikationen mitbringen. Das ist die reale Arbeitsmarktsituation. Selbst wenn ausreichend Arbeitnehmer zur Verfügung stünden, so fehlt für die heutige komplexe Arbeitswelt meist die für den jeweiligen Arbeitsplatz geforderte Qualifikation. Diese muss heutzutage meist der Arbeitgeber vermitteln. Und erst dann wird ein Arbeitnehmer produktiv oder anders gesagt wertschöpfend. Von Letzterem wird ein Arbeitnehmer im Übrigen bezahlt.

Ein hopp on, hopp off, hopp on stellt gerade diejenigen Arbeitgeber, die die Mehrzahl aller Arbeitsplätze in diesem Land stellen, nämlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen, vor erhebliche, in Teilen sogar unlösbare Probleme. Denn wenn bis zur Anspruchsberechtigung bereits sechs Monate reichen (also die Probezeit), die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragt werden muss, und nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit bis zu einer erneuten Verringerung wiederum mindestens zwölf Monate vergangen sein müssen, möge man mir bitte Folgendes erklären: Wie soll ein „kleiner“ Arbeitgeber auch nur ansatzweise eine reale Chance haben, ausreichend ausgebildete Mitarbeiter für sein Unternehmen, seine Praxis, zur Verfügung zu haben, um all diese Segnungen für seinen Betrieb leistbar zu machen? Die CDU befürwortete übrigens eine Betriebsgröße von mindestens 200 Angestellten. Auch diese Unternehmensgröße ist alles andere als ein Großkonzern.

Und die SPD? Die will nun die entsprechende Forderung in ihr Wahlprogramm schreiben ...

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