Wie gut ist die Finanzhilfe für Zahnärzte?
Statement von Dr. Wieland Schinnenburg zur Ankündigung eines „Rettungsschirms für Therapeuten und Zahnärzte“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 11. April 2020
Beschreibung der Ankündigung
Laut RedaktionsNetzwerk Deutschland sollen Zahnärzte zunächst 90 Prozent der Vergütung des Jahres 2019 trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen erhalten. „Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zuviel gezahlten Summe behalten. Auf die Boni werden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.“
Wie weiter zu erfahren war, beziehen sich die 90 Prozent nur auf circa die Hälfte der Einnahmen eines Zahnarztes: Nicht erfasst sind Leistungen im Bereich Zahnersatz oder Zuzahlungen der Patienten zum Beispiel für Füllungen. Im Ergebnis werden von dieser Hälfte aller Einnahmeausfälle nur 30 Prozent erstattet. Das bedeutet, dass die Zahnärzte circa 85 Prozent der Corona-bedingten Einnahmeausfälle selbst zu tragen haben.
Meine Bewertung
Das ist nur ein Rettungsschirmchen. Die Zahnärzte dürfen nicht schlechter behandelt werden als die Ärzte.
Offenbar bedurfte es eines erheblichen Drucks, unter anderem von mir, um Bundesminister Spahn zu dieser Hilfe zu bewegen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Zahnärzte wie die Heilmittelerbringer und die Hebammen gleich in das Krankenhausentlastungsgesetz aufgenommen worden wären. Schließlich tragen diese ähnliche Folgen der Corona-Pandemie wie Ärzte und Krankenhäuser.
Aber auch jetzt besteht kein Grund zur Zufriedenheit: Wenn die Zahnärzte weiter circa 85 Prozent der Corona-bedingten Einnahmeausfälle selbst tragen sollen, kann von einem Rettungsschirm keine Rede sein. Es handelt sich höchstens um ein Schirmchen. Es besteht auch kein Anlass für eine so restriktive Handhabung: Es geht um Geld, dass die Krankenkassen sowieso ausgegeben hätten, wenn es die Corona-Krise nicht gegeben hätte. Zahnärzte und Krankenkassen sollten sich die finanziellen Folgen der Coronakrise teilen, das heißt, die Zahnärzte sollten wenigstens 50 Prozent der zuviel gezahlten Summe behalten dürfen.