zm-Serie: Täter und Verfolgte im „Dritten Reich“

Engelbert Decker – Zahnarzt in Hamburg, Verhaftungen, Flucht in den Tod

Ulf Bollmann, Thorsten Halling
,
Matthis Krischel
Der Hamburger Zahnarzt Engelbert Decker (1889–1941) wurde ab 1936 mehrmals verhaftet, weil man ihm vorwarf gegen § 175 verstoßen zu haben, das heißt in Deutschland zu dieser Zeit kriminalisierte homosexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. In der Folge wurden ihm der Doktortitel und die Approbation aberkannt. Nach der dritten Verhaftung sah er keinen anderen Ausweg als die Flucht in den Tod.

Engelbert Decker wurde 1889 in Werne/Westfalen geboren. 1912 schloss er in München das Studium der Zahnmedizin ab. Von 1913 bis 1915 arbeitete er als Assistenzzahnarzt in Vegesack bei Bremen, im Ersten Weltkrieg in einem Lazarett für Kieferverletzte in Münster/Westfalen.1 Im Jahr 1920, nach der Promotion an der Universität Hamburg, ließ er sich dort als selbstständiger Zahnarzt nieder. 1935 befand sich seine Praxis am Mundsburger Damm 65, unweit der Außenalster.2 Zu seinen Patienten zählten alle sozialen Schichten „vom einfachen Arbeiter bis zum Professor“3.

Ihm drohte die „freiwillige Entmannung“

Decker bezeichnete sich selbst als homosexuell.4 Damit gehörte er im Nationalsozialismus zu einer Gruppe von Verfolgten, die von Gefängnis, Zuchthaus und KZ bedroht waren und von denen viele zur Einwilligung in eine – formal freiwillige – „Entmannung“ (Kastration) gezwungen wurden. Bereits im Kaiserreich und in der Weimarer Republik waren sexuelle Handlungen zwischen Männern nach § 175 strafbar gewesen. 1935 verschärften die Nationalsozialisten die Gesetzeslage.5 Männer, die mehrfach gegen den § 175 verstoßen hatten, konnten als „Gewohnheitsverbrecher“ auf unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung genommen werden. Bereits seit 1933 galt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die Grundlage für Zwangsterilisationen von Personen mit bestimmten für erblich gehaltenen Krankheiten war. Eine Erweiterung dieses Gesetzes „erlaubte“ ab 1935 auch die „freiwillige Entmannung“ von nach § 175 straffällig gewordenen Personen, falls „weitere Verfehlungen durch diese Personen zu befürchten seien“.6 Von der Kastration waren also vor allem Männer bedroht, die mehrfach bei der Kriminalpolizei aktenkundig geworden waren.

1936 wurde Decker erstmals im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert. Nach der Anzeige eines Mannes, der zuvor von Decker Geld für sexuelle Handlungen angenommen hatte, wurde Decker zu acht Monaten Gefängnis nach § 175 verurteilt. Aus dem Urteil des Gerichts spricht der nationalsozialistische Zeitgeist: „Das Gericht ist der Auffassung, dass der Angeklagte hartnäckig leugnet und daher keineswegs irgendwelche besondere Milde verdient. Er als Arzt und einem gebildeten Stande angehörend, darf sich nicht erlauben, der Wahrheit derartig mit seinen Behauptungen ins Gesicht zu schlagen. Von einem ungebildeten Manne kann man wohl so etwas erwarten und es einem solchen nicht so verübeln wie dem Angeklagten [...].“7

In der Folge der Verurteilung entzog die Universität Hamburg Decker den Doktortitel. Depromotionen trafen im Nationalsozialismus nicht nur jüdischstämmige Akademiker, sondern auch nach § 175 verurteilte Personen. Für die Universität München beispielsweise sind 18 Aberkennungen auf dieser Grundlage dokumentiert.8 Eine breite Auseinandersetzung mit Depromotionen an deutschen Universitäten, verbunden mit der öffentlichen Rehabilitation, setzte erst zu Beginn der 2000er-Jahre ein.9 Deckers Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg lässt vermuten, dass ihm gleichzeitig die Approbation entzogen wurde. Dabei mag es auch eine Rolle gespielt haben, dass ihm Alkoholismus und Drogensucht vorgeworfen wurden.10

1941 wurde Decker aufgrund einer Aussage eines „Strichjungen“ erneut festgenommen, der bei einem Polizeiverhör Deckers Namen genannt hatte. Er wurde im innerstädtischen Polizeigefängnis Hütten inhaftiert; einen Tag darauf erhängte er sich in seiner Zelle.

Depromoviert, verfolgt und gefoltert

Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland noch weiter radikalisiert. Seit 1939 wurden mehrfach nach § 175 verurteilte Männer regelmäßig vor die Wahl zwischen Einwilligung in die Kastration und zeitlich unbegrenzter Sicherungsverwahrung (in Gefängnissen oder Zuchthäusern) oder Vorbeugehaft (in Konzentrationslagern) gestellt. Ab 1940 sollte die Zahl der Einweisungen von Homosexuellen in die Konzentrationslager deutlich zunehmen. Dort waren sie durch den rosa Winkel auf der Häftlingsuniform deutlich zu erkennen. Sie wurden von der SS und einigen Mithäftlingen besonders schikaniert. Ihre Chancen, die Konzentrationslager zu überleben, waren noch geringer als im Durchschnitt.11 Ebenfalls 1940 wurde angeordnet, dass die Kriminalpolizei im Fall einer „freiwilligen Entmannung“ von der KZ-Einweisung absehen solle, so dass die Einwilligung in der Regel der einzige Weg war, der KZ-Haft zu entkommen. Gleichzeitig kam es in vielen Fällen nicht zur in Aussicht gestellten Freilassung. Auch sind Beispiele bekannt, in denen die Einwilligung in die Kastration in Konzentrationslagern durch Folter erzwungen wurde.12

Der ebenfalls in Hamburg ansässige Zahnarzt Werner Scholtyssek (1904–1985) war zwischen 1937 und 1943 viermal im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert und ab 1941 wegen homosexueller Handlungen dreimal zu Gefängnis und zuletzt zu Zuchthaus mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. 1942 wurde ihm die Approbation entzogen, 1944 willigte er – unter der Bedingung der Zuchthaushaft und mit der Perspektive, aus der Sicherungsverwahrung entlassen zu werden – „freiwillig“ in seine Kastration ein. Nach Kriegsende praktizierte er wieder in Hamburg als Zahnarzt, 1952 wurde seine Einstufung als „Gewohnheitsverbrecher“ zurückgenommen.13

Seit 2009 Würdigung durch einen Stolperstein

Engelbert Deckers Suizid kann auch als Entscheidung verstanden werden, Zuchthaus, Konzentrationslager und erzwungener Kastration zu entgehen. Vor seiner Praxis am Mundsburger Damm 65 erinnert seit 2009 ein Stolperstein (Abbildung) an sein Schicksal. Die Patenschaft für den Stolperstein hat die Hamburger Zahnärztekammer übernommen.14 Decker ist damit das bisher einzige auch von der Zahnärzteschaft in dieser Form gewürdigte Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus.

Wie viele weitere Zahnärzte und Dentisten Verfolgungsgeschichten wie Decker und Scholtyssek in der Zeit des Nationalsozialismus erlebten, ist kaum zu bestimmen. Hinweise geben die mit Berufsangaben erschlossenen Strafprozessakten aus den Staats- und Landesarchiven in Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Bei diesem nicht repräsentativen Befund ist auffällig, dass von den insgesamt elf wegen Vergehen gegen § 175 verfolgten Männern vier in den Tod flüchteten. Der Anteil der Suizide unter ihnen ist damit deutlich höher ist als unter den anderen Gruppen von verfolgten Zahnärztinnen und Zahnärzten.

In der Bundesrepublik galt der § 175 bis 1969 in der verschärften Form von 1935 und wurde erst 1994 aufgehoben. In der DDR hatte seit 1950 die etwas mildere Variante aus dem Kaiserreich gegolten, die bereits 1968 abgeschafft wurde.15 Das bedeutet, dass in der Bundesrepublik noch bis in die 1960er-Jahre einvernehmlicher, gleichgeschlechtlicher Verkehr zwischen volljährigen Männern mit Gefängnis bestraft wurde. Dazu konnte für einige Gruppen – wie Beamte oder Studenten – noch eine Disziplinargerichtsbarkeit kommen. Weil homosexuelle Handlungen weiter kriminalisiert blieben, fand auch eine Anerkennung nationalsozialistischen Unrechts erst spät statt.16

Fußnoten:

1 Rosenkranz/Bollmann (2014);

2 Heinrich/Ottow (1935);

3 Rosenkranz/Lorenz (2008);

4 Eisentraut (2009);

5 Jellonnek (1990);

6 Sparing/Krischel (2020).

7 Zitiert nach: Rosenkranz/Bollmann/Lorenz (2009);

8 Harrecker (2007);

9 Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (2011);

10 Rosenkranz/Bollmann (2014);

11 Cuerda-Galindo/López-Muñoz/Krischel/Ley (2017);

12 Sparing/Krischel (2020);

13 Rosenkranz/Bollmann/Lorenz (2009);

14 Eisentraut (2009);

15 Rosenkranz/Bollmann/Lorenz G (2009);

16 Lorenz/Bollmann (2013).

Literaturliste

Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (2011): Die geraubte Würde. Die Aberkennung des Doktorgrads an der Universität Würzburg 1933-1945, Würzburg, Königshausen & Neumann

Cuerda-Galindo E, López-Muñoz F, Krischel M, Ley A (2017) Study of deaths by suicide of homosexual prisoners in Nazi Sachsenhausen concentration camp. PLoS ONE 12(4), e0176007

Eisentraut G (2009) Stolperstein für Hamburger Zahnarzt gesetzt. Dr. Engelbert Decker durch KZV Hamburg geehrt. Hamburger Zahnärzteblatt 49 (5), 8-9

Harrecker S (2007) Degradierte Doktoren. Die Aberkennung der Doktorwürde an der Ludwig-Maximilians-Universität München während der Zeit des Nationalsozialismus. München, utzverlag

Heinrich E, Ottow E (1935) Deutsches Zahnärzte-Buch, 18. Ausgabe. Berlin, Berlinische Verlagsanstalt

Jellonnek B (1990) Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Paderborn, Ferdinand Schöningh

Lorenz G, Bollmann U (2013) Liberales Hamburg? Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945. Hamburg, Edition Lambda

Rosenkranz B, Lorenz G (2008) Entzug der Approbation mangels „sittlicher Eignung“. Zwei Schicksale aus der Ausstellung „Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg 1919-1969“. Hamburger Zahnärzteblatt 48 (4), 8-9

Rosenkranz B, Bollmann U, Lorenz G (2009) Homosexuellen Verfolgung in Hamburg, 1919-1969. Hamburg, Edition Lambda

Rosenkranz B, Bollmann U (2014) Dr. Anton Carl Engelbert Decker *1889. www.stolpersteine-hamburg.de (12.5.2020)

Sparing F, Krischel M (2020) Kastration von homosexuellen Männern im Nationalsozialismus. Juristische Zeitgeschichte NRW 24, 52-73

Ulf Bollmann, Thorsten Halling
136287-flexible-1900

Dr. Matthis Krischel

Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
Centre for Health and Society, Medizinische Fakultät
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf

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