ZäPP: Dritte Runde geht in den Endspurt
In Kürze erscheint das KZBV-Jahrbuch 2020 – das Annuarium gilt seit vielen Jahren als wichtige Informationsquelle rund um die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch das ZäPP trägt als wissenschaftlich fundierte Erhebung hierzu wertvolle Ergebnisse bei. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Kostenstruktur der Zahnarztpraxen. Andere zentrale Kennzahlen zur Versorgungsstruktur und Einsatzbereitschaft der Zahnärzte in Deutschland fließen ebenfalls ein.
Während die gewöhnliche Arbeitszeit in Deutschland knapp 35 Stunden beträgt, lag sie bei den Zahnärzten im Jahr 2018 bei rund 43 Stunden pro Woche – also deutlich über einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden. Auch lässt sich eine hohe zeitliche Belastung durch die Praxisverwaltung erkennen. Alleine Praxisinhaber verwenden etwa acht Stunden pro Woche beziehungsweise 17 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit für Verwaltungstätigkeiten in der Praxis.
Die ZäPP-Daten zeigen, dass die Inhaber von Einzelpraxen überdurchschnittlich viel arbeiten: Sie waren im Jahr 2018 rund 44,3 Stunden pro Woche tätig. Dabei sinkt die Arbeitsbelastung auch nicht, wenn ein angestellter Zahnarzt eingestellt wird: In Einzelpraxen mit angestellten Zahnärzten ist die wöchentliche Arbeitszeit mit 45,5 Stunden sogar höher als in Praxen ohne angestellte Zahnärzte (43,9 Stunden). Dies liegt vor allem am zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den die Anstellung eines Zahnarztes mit sich bringt – ein Großteil der Differenz entfällt auf ein Mehr an wöchentlicher Praxisverwaltungszeit.
Nicht vergessen werden sollte dabei, dass die Durchschnitte selbstverständlich nicht jeden Einzelfall abbilden können – für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind weitaus längere Arbeitszeiten durchaus der Normalfall: So arbeitete im Jahr 2018 mehr als ein Viertel aller Inhaber von Einzelpraxen mehr als 50 Stunden pro Woche!
Für ein besseres Verständnis des Versorgungsgeschehens
Auch bei den Praxis-Öffnungszeiten zeigt sich der hohe Einsatz, den die Zahnärzteschaft für die Aufrechterhaltung der Versorgung bringt. Über fünf Prozent der Behandler arbeiten regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche. Im Detail bedeutet das: 6,5 Prozent der Praxen haben 2018 nicht nur an Wochentagen, sondern im Regelbetrieb auch samstags eine Versorgungstätigkeit erbracht (sei es als Betrieb der eigenen Praxis oder in Form einer Behandlung außerhalb der Praxisräume) – und immerhin 2,1 Prozent waren sogar am Sonntag tätig.
Fristverlängerung
Seit September läuft die dritte Runde der bundesweiten Erhebung von ZäPP. Die ursprüngliche Frist für die Einreichung der ausgefüllten Unterlagen vom 30. November wurde verlängert. Neuer Termin ist der 31. Januar 2021. Teilnehmen lohnt sich, denn Ihre Daten tragen zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung bei.
Dies ist nur ein kleiner Einblick in die Analysen, die durch Ihre Teilnahme am ZäPP ermöglicht werden. Neben diesen Auswertungen bietet das ZäPP noch tiefere Einblicke ins Versorgungsgeschehen.
Wenn Sie Interesse an Kennzahlen haben und Ihre Praxis mit dem Durchschnitt Ihrer KZV bei Themen wie Patientenversorgung, Praxisstruktur oder Praxisfinanzen vergleichen wollen, legen wir Ihnen den Praxisbericht nahe, den alle ZäPP-Teilnehmer kostenlos in Papierform sowie in ausgiebigerer Form als Online-Tool erhalten – zusätzlich zur Chefübersicht und einer finanziellen Anerkennung. Teilnehmen lohnt sich – für Sie und für den gesamten Berufsstand!