KZBV und BZÄK warnen vor investorengetragenen MVZ

Erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung

Erneut warnen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vor den Gefahren investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) für die Patientenversorgung. In einem Schreiben an einen großen Verteiler von Stakeholdern in der Gesundheitspolitik stellen sie konkrete Forderungen auf, um die wachsende Zahl der Zentren einzudämmen.

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren immer weiter in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, argumentieren der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Geschäftsführende Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). In ihrem Schreiben, das an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Petra Grimm-Benne, an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie an einen großen gesundheitspolitischen Verteiler auf Bundesebene gerichtet ist, warnen sie erneut vor den Folgen. Der (stetig wachsende) Anteil der investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) an allen zahnärztlichen MVZ, habe zum Jahresende 2021 bereits 27 Prozent betragen.

Die beiden Organisationen verweisen auf ein Gutachten des IGES-Instituts der KZBV von 2020 und auf aktuelle Analysen der KZBV zu MVZ (Kasten). Quintessenz: Von iMVZ gingen erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung aus und es bestehe dringender Handlungsbedarf zu deren Eindämmung. Auch ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (2022) weise ähnliche Entwicklungen im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung nach, führen sie weiter an. Vor diesem Hintergrund habe etwa auch der Deutsche Ärztetag weitreichende Maßnahmen gegen den wachsenden Kommerzialisierungsdruck gefordert. Die Gefahren von iMVZ für die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung würden ja auch von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gesehen, erklären die beiden Organisationen in ihrem Schreiben weiter und verweisen auf einen einstimmigen Beschluss der 94. GMK vom November 2021. 

Renditegetrieben und intransparent

Für den vertragszahnärztlichen Bereich sehen KZBV und BZÄK folgende Gefahren für die Patientenversorgung durch iMVZ : 

  • Eine Tendenz zur Über- und Fehlversorgung gegenüber den bewährten Praxisformen: Der Druck auf junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in iMVZ sei groß. Ärztliches Handeln werde durch ökonomische Vorgaben beeinflusst, beratungsintensive Leistungen würden vernachlässigt.

  • Geringer Beitrag zur Versorgung besonderer Patientengruppen: An der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung und von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe nähmen iMVZ kaum teil.

  • Gefahr von iMVZ-Kettenstrukturen: Durch größere Kettenbildungen steige die Gefahr von regionalen Versorgungslücken im Fall von Insolvenzen – mit erheblichen Folgen für die Patientinnen und Patienten, wie Negativerfahrungen im europäischen Ausland belegten. Zugleich könne diese Entwicklung dazu führen, dass die freie Arztwahl immer mehr eingeschränkt wird. 

  • Kaum iMVZ im ländlichen Raum: iMVZ siedelten sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen an, die sich durch eine überdurchschnittlich einkommensstarke sowie jüngere und weniger von Pflegebedürftigkeit betroffene Bevölkerung auszeichneten. Dabei handele es sich in den allermeisten Fällen um Planungsbereiche, die bereits einen hohen zahnärztlichen Versorgungsgrad aufweisen. Zur Versorgung in strukturschwachen, zumeist ländlichen Gebieten leisteten iMVZ keinen nennenswerten Beitrag. 

  • Keine ausreichende Transparenz über Inhaberstrukturen: Die hinter iMVZ stehenden Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen seien häufig sehr verschachtelt und können durch die bestehenden Register (etwa Handels-, Partnerschafts- oder Transparenzregister) nicht ausreichend nachvollzogen werden. 

Gründung nur mit zahnmedizinischem Fachbezug 

Konkret schlagen KZBV und BZÄK vor, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ medizinisch-fachlich und räumlich einzugrenzen: Das Krankenhaus sollte über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügen und MVZ nur innerhalb seines Planungsbereichs gründen können. Zur Erhöhung der Transparenz schlagen sie folgende Regelungen vor: In Anlehnung an die existierenden Zahnarztregister sollte eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden. Diese solle Transparenz über die Inhaber- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere von iMVZ, schaffen und die Prüfung von deren Eignung zur Teilnahme an der Versorgung durch den Zulassungsausschuss ermöglichen. Zahnärztliche MVZ sollten gesetzlich verpflichtet werden, in geeigneter Weise auf ihrem Praxisschild und auf ihrer Homepage Angaben über ihren Träger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen.

Keine ausreichende Transparenz über die Inhaberstrukturen und ein zu geringer Beitrag zur Versorgung besonderer Patientengruppen – zwei der Gefahren, die KZBV und BZÄK in ihrem Schreiben adressieren.

Investorengetragene MVZ in der Zahnmedizin

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 konnten 351 MVZ identifiziert werden, die versorgungsfremden Investoren zuzuordnen waren. Dabei sind allein im IV. Quartal 2021 die investorengehaltenen zahnärztlichen MVZ (iMVZ) um weitere 25 Prozent angestiegen. Der Anteil der iMVZ am gesamten MVZ-Markt steigt ebenfalls kontinuierlich an: Er beläuft sich zum Ende des IV. Quartals 2021 auf gut 27 Prozent. Bis zum Ende des I. Quartals 2022 kann von einer weiteren Zunahme der MVZ mit Investorenbeteiligung auf etwa 375 ausgegangen werden. Der Großteil der iMVZ verteilt sich dabei auf die einwohner- und wirtschaftlich starken Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wo sich rund 61 Prozent aller iMVZ angesiedelt haben.

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen werden iMVZ regelhaft von Krankenhäusern getragen. Von insgesamt 357 MVZ in Krankenhausträgerschaft sind alleine 334 Finanzinvestoren zuzurechnen, dies entspricht einem Anteil von 93,6 Prozent an allen MVZ in Krankenhausträgerschaft. Auffällig ist, dass kein einziger Krankenhausträger, der von Finanzinvestoren zur MVZ-Gründung genutzt wird, eine Abteilung mit zahnärztlichem Bezug, etwa eine Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, aufweist.

Die 351 iMVZ, die sich derzeit in der Hand von Groß- und Finanzinvestoren befinden, verteilen sich fast ausschließlich auf Großstädte und Ballungsräume. So finden sich knapp 83 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich. Bis zum 31. Dezember 2021 konnten vierzehn Groß- und Finanzinvestoren identifiziert werden, elf Private-Equity-Gesellschaften und drei Family-Office-Gesellschaften.

Quelle: KZBV-Statistik, Stand: 31. Dezember 2021

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.