Rückschlag für das E-Rezept
Wir brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungskonzept – gematik und BMG müssen hier liefern!“, fordert der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. „Praxen, die das E-Rezept bereits nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch grundsätzlich neu justiert werden.“ In den beiden Pilotregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein unterstützen nun die jeweiligen KVen den Rollout des E-Rezepts nicht mehr aktiv. Auch die KZV Westfalen-Lippe (KZVWL) hatte mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr zu fördern.
Die E-Rezept-App der gematik, bisher die einzige digitale Möglichkeit zur Einlösung, sei kaum verbreitet. „In unseren Praxen ist fast ausschließlich der Tokenausdruck auf Papier die Realität“, sagt Michael Evelt, Vize-Vorsitzender der KZVWL. Diese App sei aber laut KZBV für die meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht hätten. Nach dem Verbot des VideoIdent-Verfahrens im Sommer gebe es momentan nur die Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse oder mittels PostIdent.
Als Alternative war daher vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK in der Apotheke einzulösen: Ärzte und Zahnärzte stellen dabei das E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, das Patienten ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen. Die Patienten lassen dann in der Apotheke ihre eGK einlesen. Jene wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese von der gematik spezifizierte Umsetzung eine sicherheitstechnische Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber hatten deshalb ihre Zustimmung verweigert.
Die KZBV habe bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik hingewiesen und eine datenschutz- und sicherheitskonforme Umsetzung gefordert, sagt Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht entsprochen.“ Erst nachdem die Stellungnahmen von BfDI und BSI vorlagen, seien in der gematik Alternativen zum bemängelten Szenario angedacht worden. Mit einer Umsetzung rechne die gematik nun erst Mitte 2023.
„Dieses Hin und Her muss endlich aufhören!“
„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören. Die gematik muss jetzt erstmal ihre Hausaufgaben machen, die geforderten digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“, verlangt Pochhammer. Das BMG solle dies als Chance begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E-Rezept vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen sei. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit den angekündigten Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren müssen die Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die Praxen nicht auch noch leisten“, bemängelt Pochhammer. Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen unterstützen, die sich freiwillig mit dem E-Rezept beschäftigen und es umsetzen.
Kelber wehrt sich gegen die Vorwürfe, er verhindere ein Vorankommen der Digitalisierung. Er könne einem „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung“ kein Einvernehmen erteilen, da die geplante Schnittstelle nicht nach dem Stand der Technik abgesichert sei und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Laut Kelber wäre ein Hack leicht umsetzbar gewesen. „Dann hätte das Vertrauen in das E-Rezept und andere Digitalisierungen des Gesundheitssystems enorm gelitten.“ Er erwartet, dass bis Sommer 2023 eine sichere Lösung für das Abholen von E-Rezepten durch Stecken der eGK zur Verfügung steht. Die KVen sollten ihren Ausstieg aus dem Pilotprojekt überdenken und nicht angeblich überzogene IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen vorschieben. „Unzureichend gesicherte Schnellschüsse kann der BfDI bei seinem gesetzlichen Auftrag nicht mittragen.“