Wir bleiben dran!

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Martin Hendges

Kaum ist die Sommerpause vorbei, dreht sich das parlamentarische Karussell wieder. So wurde Ende August der Entwurf des Gesunden-Herz-Gesetzes (GHG) im Bundeskabinett beschlossen. Bei seiner Vorlage war der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von vielen Seiten stark kritisiert worden – auch von der KZBV. In dem nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist das BMG in Teilen auf diese Kritik eingegangen. Auch die KZBV hatte in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf gefordert, die vorgesehene Regelung zu streichen, wonach das BMG ermächtigt worden wäre, per Rechtsverordnung in der Versorgung Gesundheitsuntersuchungen zulasten der Krankenkassen erbringen zu lassen. Darauf, dass dies ein folgenschwerer Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen gewesen wäre, habe ich in meinem letzten Leitartikel deutlich hingewiesen. Dies konnte also abgewendet werden. So soll der G-BA nun bei der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Verordnung von Statinen ausdrücklich einbezogen werden. Im Bereich der „Früherkennung bei Erwachsenen“ wird der G-BA nun beauftragt, die Vorgaben für eine strukturierte Befragung und Untersuchung in den Altersstufen 25, 40 und 50 festzulegen.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GHG hatte die KZBV auch gefordert, die Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistung budgetfrei zu stellen. Dieser Forderung ist das BMG mit dem Gesetzentwurf nicht nachgekommen. Hier wurde nun erneut die Chance verpasst, die für eine sinnvolle flächendeckende Parodontitistherapie notwendige und zugesagte Finanzierung sicherzustellen. Das wird uns aber nicht davon abhalten, diesen Missstand in aller Deutlichkeit öffentlich zu machen und ein Einlenken der politischen Entscheidungsträger in Berlin mit aller Vehemenz einzufordern.

Gleiches gilt für die Eindämmung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) schreibt die Bundesregierung, dass sie die Bitte des Bundesrates zur Regulierung von iMZ prüfen werde. Darin hatte der Bundesrat bedauert, dass der Gesetzentwurf nicht die angekündigten Vorschriften zur Regulierung iMVZ) enthält. Die Länder hatten vor dem Gesetzgebungsverfahren bereits ausführliche Vorschläge erarbeitet und die Bundesregierung zu einer Neujustierung aufgefordert. Doch das allein reicht nicht aus. Nachdem sich sowohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, medial eindeutig für eine Einschränkung von iMVZ positioniert haben, liegt es nun an der FDP, hier mitzuziehen. Die von uns geforderte räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für zahnmedizinische iMVZ zielt darauf ab, die Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Gleichzeitig bliebe damit eine breite Trägervielfalt auch weiterhin erhalten. Es besteht somit kein Grund, sich einer Regulierung zu versperren. Daher appellieren wir nachdrücklich an die Ampelkoalition, unseren Vorschlag im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum GVSG aufzugreifen.

In ihrer Gegenäußerung zum GSVG hat sich die Bundesregierung auch erneut zum Thema Bundesrechnungshof (BRH) positioniert. Sie lehnt den Vorschlag ab, die Erweiterung der Prüfrechte des BRH auf die KVen, ihre Bundesvereinigungen, die Medizinischen Dienste, den Medizinischen Dienst Bund sowie den G-BA zu streichen. Mit der Regelung werde ein Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages umgesetzt. Dass durch solche Prüfrechte vollkommen unnötiger bürokratischer Aufwand und Kosten aufseiten der Selbstverwaltung entstehen, obwohl man ja gerade Bürokratie abbauen möchte, entlarvt die jetzige Regierung in jeder Hinsicht. Statt bürokratische Hemmnisse abzubauen, werden neue, überflüssige bürokratische Strukturen geschaffen. Gleiches spüren Sie in Ihrer täglichen Praxis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb werden wir uns auch weiterhin mit aller Kraft und Expertise im parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber angemessene Rahmenbedingungen schafft, die die inhabergeführten Praxen und die Patientenversorgung endlich wieder in den Fokus stellen und damit auch die Wertschätzung seitens der Politik zum Ausdruck gebracht wird, die unser Berufsstand verdient.

Martin Hendges
Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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Martin Hendges

Vorstandsvorsitzender der KZBV
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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