Das ändert sich im Bereich TI ab 2025
„ePA für alle“
Ab dem 15. Januar 2025 wird „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ zunächst in den beiden Modellregionen Hamburg und Franken eingeführt sowie in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Nur die dortig teilnehmenden Leistungserbringenden haben Zugriff auf die ePA, Zahnärztinnen und Zahnärzte außerhalb der Testregionen erst nach dem bundesweiten Roll-out. Dieser soll voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2025 starten.
Ab dem 15. Januar kann in der ePA 3.0 die elektronische Medikationsliste (eML), eine automatische Erstellung von Medikationsdaten über den E-Rezept-Fachdienst erstellt werden. Zudem werden der Up- und der Download von Dokumenten in der ePA möglich.
Ab dem 15.07.2025 gibt es in der ePA 3.1 den elektronischen Medikationsplan (eMP), der bisher auf eGK verfügbar war. AMTS-relevante Zusatzinformationen wie Allergien und Unverträglichkeiten können ebenfalls notiert werden. Ab dem Zeitpunkt gibt es auch die Möglichkeit der Datenspende für Forschungszwecke. Weiter wird ein TI-Messenger implementiert, über diesen können sich Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zu Patienten austauschen.
Im Jahr 2026 soll die Volltextsuche in der ePA möglich sein. (Alle Angaben Stand Dezember 2024.)
Online Check-In (OCI) für PKV-Versicherte
Die Übermittlung der Krankenversicherungsnummer (KVNR) von der Privaten Krankenversicherung (PKV) an die Praxis ist ab 2025 möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherte eine Gesundheits-ID als digitale Identität haben. Diese ist für die Nutzung von digitalen Anwendungen zum Beispiel dem E-Rezept und der ePA bei PKV-Versicherten notwendig. Weitere Infos dazu stehen auf der Website der PKV bereit.
TI-Messenger (TI-M)
Mit dem von der gematik entwickelten TI-Messenger soll sich ab diesem Jahr ein Anbieter-übergreifender Kurznachrichtendienst weiter etablieren, mit dem im Medizinwesen ortsunabhängig und in Echtzeit kommuniziert werden kann – etwa bei Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten. Wichtige Nachrichten können als Textnachrichten versendet werden, ähnlich wie bei WhatsApp oder Signal, vom Smartphone oder Desktop-PC aus.
Ab Mitte des Jahres erfolgt die Einführung von TI-M Pro, einer Messenger-Lösung speziell für Ärzte und Zahnärzte. Dabei bleibt die Kommunikation unter der Hoheit der Praxen. Das bedeutet, dass ein Chat nur von Praxen eröffnet werden kann. In einem zweiten Schritt soll es die Möglichkeit zur Automatisierung geben und die Nutzung von Chatbots möglich werden.
Update für KIM 1.5.x
Sofern noch nicht erfolgt, sollten Zahnarztpraxen dringend das von den Anbietern bereitgestellte Update „KIM 1.5.x“ für den Kommunikationsdienst einspielen. Die Zulassungen der gematik für die Version 1.0 liefen bereits Ende September 2024 aus. Mit der Version 1.5.3 wird es möglich, mithilfe des sogenannten Anwendungskennzeichens eine KIM-Adresse fest mit einer Anwendung zu verknüpfen, beispielsweise EBZ@praxis-xyz.kim.telematik nur für Nachrichten im Kontext des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens.
Self-Service-Portal im Verzeichnisdienst der TI
Zur Verbesserung der Such- und Findbarkeit von Zahnärzten, Ärzten und Praxen soll für den Verzeichnisdienst der TI ein Self-Service-Portal etabliert werden. Über dieses Portal können gesuchte Zahnärzte spezielle Angaben in ihrem eigenen Eintrag ergänzen oder ändern, etwa die Öffnungszeiten, die angebotenen Dienstleistungen und den Namen der Praxis.
TI-Gateway ohne Konnektor
Mit dem TI-Gateway ist eine Alternative zum Konnektor als TI-Zugang am Markt verfügbar. Dieser funktioniert über zugelassene Dienstleister, die in geprüften Rechenzentren die Highspeed-Konnektoren betreiben. Darüber kann sich dann gleichzeitig eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen mit der TI verbinden. Einen eigenen Konnektor braucht es dann nicht mehr, den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortet der Anbieter des TI-Gateways. Die medizinische Einrichtung schließt dafür einen Vertrag mit einem der zugelassenen Dienstleister ab, erklärt die gematik.
Mit einer zentralen Administration, Problembehebung und Update-Verwaltung soll der Aufwand für die Praxen minimiert werden, verspricht sie den Praxen. Interessant ist das Ganze insbesondere für Praxen, deren Konnektor auf das Laufzeitende zugeht. Diese Praxen sollten Angebote ihrer Dienstleister prüfen: Lohnt sich eine Laufzeitverlängerung des Konnektors, ein neuer Konnektor oder der Wechsel zu TI-Gateway?
Ab Ende 2025 wird es möglich sein, ein TI-Gateway ohne physischen elektronischen Praxisausweis (SMC-B) zu betreiben. Das Äquivalent gilt dann als digitale Identität für die Praxen, die im Rechenzentrum sicher hinterlegt wird.
Für 2026 wird an einer Lösung gearbeitet, die es ermöglicht, die Gesundheits-ID statt der eGK als Versicherungsnachweis zu verwenden. Weiterhin ist die Migration des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) auf die nächste Stufe VSDM 2.0 geplant. Das Einlesen und Aktualisieren der eGKs soll hiermit entfallen. Diese Anwendung wird die erste Anwendung der sogenannten „TI 2.0“ sein.