22 Krankenkassen erhöhten mitten im Jahr den Beitrag!
Von den Beitragserhöhungen sind 7,6 Millionen Versicherte betroffen. In der Regel sind mögliche Beitragsanpassungen zum jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen. Zu den 22 Krankenkassen, die den Zusatzbeitrag im laufenden Jahr angehoben haben, gehören auch die IKK - die Innovationskasse, die KKH, die Pronova BKK und die Knappschaft (siehe Tabelle von Finanztip).
Schon zum Jahreswechsel hatte knapp die Hälfte der allgemein zugänglichen Krankenkassen die Beiträge erhöht. „Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, beschreibt Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip, die Gründe.
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht
Weber verweist in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln: „Weil viele Versicherungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse profitieren.“
Normalerweise sind Verbraucher nach einem vorausgegangenen Wechsel zunächst zwölf Monate an ihren neuen Versicherer gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Betroffene haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Wie groß die individuelle Ersparnis beim Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner von Finanztip prüfen.