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Die Zahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge nach § 119 b SGB V stammt von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Sie zeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen zu schließen, in verstärktem Maße nutzen, um vulnerable Gruppen bestmöglich zu versorgen. Danach stieg die Zahl der Kooperationsverträge von Ende 2021 bis Ende 2022 um rund 350.
Hingegen leisten Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ), einem Gutachten zufolge keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung dieser Patientengruppe, schreibt die KZBV.