Neue Obergrenzen

Ärzte können häufiger Videosprechstunde anbieten

ao
Politik
Die Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen in der Videosprechstunde ist nicht mehr begrenzt. Außerdem können Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mehr bekannte Patienten ausschließlich per Video versorgen.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss auf Maßnahmen zur Flexibilisierung der Videosprechstunde geeinigt. Die Verhandlungspartner setzen damit eine Vorgabe aus dem Digital-Gesetz um.

Rückwirkend zum 1. Januar

Dem Beschluss zufolge entfällt damit rückwirkend zum 1. Januar die patientenübergreifende Begrenzung der Leistungen im Videokontakt. Damit können Ärzte und Psychotherapeuten laut der Mitteilung einzelne Leistungen häufiger oder sogar komplett in der Videosprechstunde anbieten. Bislang lag die Obergrenze bei 30 Prozent.

Seit dem 1. April können Ärzte und Psychotherapeuten zudem mehr bekannte Patienten ausschließlich in der Videosprechstunde versorgen. Möglich sind jetzt bis zu 50 Prozent statt maximal 30 Prozent aller Behandlungsfälle.

Als „bekannt“ gilt in diesem Zusammenhang, wer in mindestens einem der drei Vorquartale einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt hatte. Bei unbekannten Patienten bleibt es bei 30 Prozent. Allerdings bezieht sich die Obergrenze laut KBV nicht mehr auf alle Behandlungsfälle, sondern nur auf die Behandlungsfälle mit unbekannten Patienten.

Neu für beide Patientengruppen ist, dass die Obergrenze für die Behandlungsfälle nicht mehr personenbezogen je Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut angewendet wird, sondern je Praxis. „Somit können einzelne Ärzte oder Psychotherapeuten die Obergrenzen überschreiten. Entscheidend ist, dass die gesamte Praxis nicht mehr Videokontakte abrechnet als vorgegeben ist“, heißt es in der Mitteilung.

Wichtig ist demnach: Die Obergrenzen gelten nur, wenn Patienten in einem Quartal ausschließlich in der Videosprechstunde versorgt werden. Fälle, bei denen der Kontakt per Video und in der Praxis erfolgten, würden nicht mitgezählt.

Zuschlag für Behandlungen ausschließlich per Video

Eine weitere Verständigung betrifft die Vergütung von Videosprechstunden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten seit dem 1. April einen Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale von 3,72 Euro (30 Punkte), wenn die Behandlung eines bekannten Patienten in einem Quartal ausschließlich per Video stattfindet.

Der Zuschlag wird der KBV zufolge durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. Er wird dafür gezahlt, dass sich die Praxis bei Bedarf um die Anschlussversorgung des Patienten kümmert, ihm zum Beispiel zeitnah einen Termin in der Praxis anbietet. Die Vergütung erfolgt innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen aus Finanzmitteln, die für telemedizinische Anwendungen bereitstehen.

Der Beschluss sieht nach Informationen der KBV außerdem vor, dass seit 1. April auch Nuklearmediziner Videosprechstunden durchführen und abrechnen dürfen. Der Bewertungsausschuss hat zudem klargestellt, dass Haus- und Kinderärzte, die Patienten in der Videosprechstunde einen Termin beim Facharzt vermitteln, den Zuschlag für den Hausarzt-Vermittlungsfall abrechnen können.

Außerdem gibt es zum 1. Juli eine Änderung beim Technikzuschlag. Der Höchstwert, bis zu dem er dann abgerechnet werden kann, wird auf 700 Punkte abgesenkt, so die KBV. Er wird demnach zukünftig bei 18 Videosprechstunden im Quartal erreicht. Der Grund für die Absenkung sind die gesunkenen Preise von Videodienstanbietern.

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