Ambulante Versorgung durch zentrale Terminvergabe verbessern
Eine flächendeckende und bedarfsgerechte ambulante Versorgung sei essenziell für Patientinnen und Patienten, heißt es in dem „Vertrauen stärken, Strukturen reformieren, nachhaltig finanzieren“ betitelten Papier des GKV-SV. Was für den Spitzenverband in diesem Zusammenhang entscheidend ist, führt er im Nachgang aus: „Um den Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung zu verbessern, sind strukturelle Änderungen notwendig. Erforderlich ist eine diskriminierungsfreie und niedrigschwellige Terminvermittlung auf Basis eines zentralen, bundesweiten elektronischen Verzeichnisses für Behandlungstermine.“
Ärzteverband will Eingriffe verfassungsrechtlich prüfen lassen
Der Virchowbund reagierte umgehend auf diesen Vorstoß. Der Diskussion um Terminvergaben für GKV-Versicherte unterliegt aus Sicht der Ärztevertretung „ein völlig falsches Verständnis über Eingriffsmöglichkeiten in unternehmerisch organisierte Arztpraxen“. Der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, kommentierte die Forderung so: „Arztpraxen in Deutschland sind wirtschaftliche Unternehmungen. Sie werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin betrieben, die unter anderem einen Vertrag mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben und deshalb Vertragsärzte sind. Die Vertragsarztpraxis gehört den Eigentümern und nicht den Krankenkassen oder dem Staat.“
Eingriffe in die Terminorganisation und gesetzlich vorgegebene Kontingente für GKV-Versicherte betrachtet der Virchowbund als einen Angriff auf die selbst verantwortete, freie unternehmerisch-wirtschaftliche Tätigkeit Niedergelassener. „Wir werden derartige Vorhaben deshalb auch verfassungsrechtlich prüfen und nötigenfalls nach Karlsruhe gehen“, so Heinrich.