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BMG-Aufsicht über Selbstverwaltung: "kein Verstoß"

pr
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe nicht gegen seine Aufsichtspflichten über die Selbstverwaltung verstoßen, erklärte die Bundesregierung und wies Vorwürfe der Opposition zurück.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/DIE hat die Bundesregierung Vorwürfe der Oppositionsfraktion zurückgewiesen: Die Fraktion hatte behauptet, dass das BMG die aufsichtsrechtliche Prüfung der Selbstverwaltung nach § 274 SGB V „mehrfach versäumt“ hätte. Das BMG habe lediglich einmal aufgrund personeller Engpässe den Prüfturnus nicht einhalten könne, erwiderte die Regierung.

Anlass: Die jüngsten Skandale bei der KBV

Im Zuge der Aufklärung der Immobilien- und Wertpapierskandale um die KBV hatte sich auf Nachfrage der Opposition ergeben, dass das BMG seine gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der KBV mehrfach nicht durchgeführt hatte. Die Opposition hakte nochmals nach, die Antwort der Regierung liegt jetzt vor.

Das BVA prüft für das BMG ...

Die Regierung verweist darauf, dass auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs die Prüfungen im Jahr 2005 auf das Bundesversicherungsamt (BVA) übertragen worden seien. Das BVA sei seitdem als unabhängige Einrichtung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Prüfung müsse nicht notwendigerweise vom Ministerium selbst vorgenommen werden. Durch eine organisatorische Trennung könne eine Vermischung der politischen Regierungsaufgaben mit der Funktion einer unabhängigen Prüfungsinstanz vermieden werden.

... und steht laut Ministerium jetzt auch in der Verantwortung

Die Regierung betont in ihrer Stellungnahme: „Damit ist auch die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen auf das BVA übergegangen, das als selbstständige Bundesoberbehörde diese übertragene Aufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmen hat“ Es liege daher beim BVA, die Prüfungen nach § 274 SGB V so durchzuführen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Das BVA hat demnach bestätigt, dass seit 2010 alle zu prüfenden Institutionen aufgesucht worden seien. Eine vollumfängliche Prüfung sei aber aufgrund der angespannten Personalsituation nicht möglich gewesen. Nach einer Nachbesetzung würden die Prüfaufträge derzeit zeitnah abgearbeitet. Aktuell werde eine Prüfung beim GKV-Spitzenverband durchgeführt, im Anschluss erfolge die Prüfung bei der KBV.

Die Vorgänge bei der KBV zeigten, „dass es notwendig ist, intensiv und kurzfristig zu prüfen, wie die derzeitigen Regelungen über die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung nach § 274 SGB V weiterentwickelt werden müssen, um den insgesamt gestiegenen Anforderungen in diesem Bereich und insbesondere auch im Bereich der Beteiligungen an Gesellschaften gerecht zu werden“.

Weiter heißt es dazu: „Das BMG prüft derzeit, welche Maßnahmen erforderlich sind, um mehr Transparenz und Kontrolle im Bereich der Organisationen, die der Aufsicht des BMG unterliegen, zu schaffen. Dies schließt sowohl eine Stärkung der internen Kontrollmechanismen der Körperschaften als auch der externen Kontrolle durch die Aufsicht ein.“

Bei der KZBV gibt es keinen Grund zur Beanstandung

Prüfungen bei der KZBV sind laut Antwort der Bundesregierung in diesen Jahren erfolgt: 1995-1997, 2007-2008, 2014-2015 sowie 2012-2013 eine Prüfung der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der KZBV. Laut Auskunft der KZBV hat es keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, die Prüfer fanden eine transparente Datenlage vor.

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