Bundestag gibt grünes Licht für das geplante Sondervermögen
Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, der Änderungen des Grundgesetzes vorsieht, erhielt am heutigen Dienstag die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Bundestagsabgeordneten. Bei der namentlichen Abstimmung votierten 512 Abgeordnete für den Entwurf, 206 dagegen. 489 Ja-Stimmen hätten für eine Zwei-Drittel-Mehrheit genügt, informierte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Zuvor hatten sich die Abgeordneten einen Schlagabtausch geliefert.
Die Zwei-Drittel-Mehrheit kam mit den Stimmen der Grünen zustande. Diese hatten ihre Zustimmung noch in der vergangenen Woche verweigert. Erst nach Zugeständnissen hatten sich Union, SPD und Grüne am Freitagnachmittag auf das Schuldenpaket geeinigt.
Union und SPD hatten den Entwurf noch in den alten Bundestag eingebracht, da sie im neuen auch mit Unterstützung der Grünen keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr haben. Der Haushaltsausschuss hatte dem Vorhaben bereits am 16. März zugestimmt.
Sondervermögen soll über zwölf Jahre fließen
Dem Entwurf zufolge soll im Grundgesetz die Einrichtung eines kreditfinanzierten Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ möglich werden. Auf die Zusätzlichkeit hatten die Grünen gedrungen.
100 Milliarden aus dem Sondertopf sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung stehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Investitionen sollen über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden können – nicht wie ursprünglich geplant über zehn Jahre.
Außerdem sollen die Verteidigungsausgaben und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Auf Druck der Grünen wurde der Verteidigungsbegriff erweitert: Die geplante Lockerung der Schuldenbremse soll demnach auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gelten. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.
Damit die neue Bundesregierung über das Milliarden-Finanzpaket verfügen kann, muss am kommenden Freitag allerdings noch der Bundesrat dem Gesetzentwurf und damit den Grundgesetzänderungen zustimmen.
Ein Teil der Gelder des geplanten Sondervermögens soll in die Krankenhäuser fließen. Nachdem die Pläne für ein Sondervermögen für Infrastruktur bekannt geworden waren, hatten sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Apothekerschaft und die Krankenkassen zu Wort gemeldet und einen Anteil an den Investitionen für den Gesundheitsbereich gefordert.