Diskussion um Gewalt gegen Ärzte

Buschmann will schärfere Strafen bei Gewalt in Praxen prüfen

pr
Politik
Bundesjustizminister Marco Buschmann will Anpassungen in der geplanten Strafrechtsreform prüfen. Dabei soll es auch um schärfere Strafen für Gewalttäter in Arztpraxen gehen.

Der FDP-Politiker hat sich in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung am Dienstag zum Thema Gewalt in Arztpraxen geäußert. Geplant seien Anpassungen der Strafrechtsreform, nach der Rettungskräfte wie Feuerwehrleute, Polizisten oder das medizinische Personal in Notfallambulanzen besser vor Anfeindungen und Gewalt geschützt werden sollen. „Ob wir solche besonderen Situationen vergleichbar auch in den Arztpraxen haben und somit ein vergleichbares Rechtsgut betroffen ist, würde ich gerne mit Herrn Gassen persönlich besprechen. Wir werden uns zusammensetzen,“ kündigte der Minister in dem Blatt an.

Gassen: „Da ist einer krank, und sechs Leute kommen mit und machen Radau!“

Buschmann reagierte damit auf Aussagen des Chefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen. Gassen hatte zuvor im Interview mit der NOZ erklärt, in den Praxen der niedergelassenen Ärzte komme es immer häufiger zu Aggression und Gewalt durch Patienten. „Es ist überfällig, das Strafgesetz an der Stelle zu verschärfen. Auch Praxen müssen sich nicht alles bieten lassen“, sagte Gassen dort.

„Offene Aggression und ein extrem forderndes Verhalten haben deutlich zugenommen. Nicht nur in Notaufnahmen, auch bei den Niedergelassenen eskaliert die Lage immer öfter“, sagte Gassen der NOZ. „Ich hatte selbst schon einen Patienten, der eine Tür kaputt getreten hat“, sagte Gassen, der in Düsseldorf in einer Gemeinschaftspraxis praktiziert. Die Regel sei das nicht – die Probleme gingen auf eine „kleine, leider aber größer werdende Klientel“ zurück, sagte Gassen. „Dass sich Patienten nicht benehmen können und eine schräge Einschätzung der eigenen Behandlungsdringlichkeit haben, ist ein Nationen-übergreifendes Phänomen. Was sich allerdings auch häuft: Da ist einer krank, und sechs Leute kommen als Begleitung mit in die Praxis oder die Notaufnahme und machen Radau. Das ist bemerkenswert und extrem unangenehm.“

Vor Kurzem hatte die KBV in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ gefordert, auch Arztpraxen und deren Personal zu berücksichtigen. Diese fehlten bisher in dem Vorhaben. „Wir fordern daher Herrn Buschmann auf, in dem Gesetzentwurf die Praxen explizit zu erwähnen und ihnen damit ebenfalls strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen, “ hieß es dazu bei der KBV.

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