Terminservice- und Versorgungsgesetz

BZÄK: Arztgruppengleiche MVZ bedrohen die Versorgung

ck/pm
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat den Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) kommentiert: "Ein guter Schritt, aber an entscheidender Stelle nicht genug!"

Positiv zu bewerten seien die Vorhaben zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, insbesondere durch eine bessere Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen, sowie eine stärkere Nutzung der Digitalisierung im Versorgungsalltag.

Positiv: Mehrkostenvereinbarungen für KFO, die Abschaffung der Punktwertdegression

Speziell im zahnärztlichen Bereich begrüßt die BZÄK, dass Mehrkostenvereinbarungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zukünftig auch im kieferorthopädischen Bereich zulässig sind, die Abschaffung der Punktwertdegression und die lange anstehende Klärung der erlaubnisfreien Herstellung und Anwendung von Blutzubereitungen durch Zahnärzte.

Dagegen kritisiert die BZÄK, dass der Entwurf keine Regelungen vorsieht, die dem Trend des Aufkaufs und der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch Großinvestoren zum Zweck des Aufbaus von Dentalketten Einhalt gebietet. Sie appelliert daher an die die Bundesregierung, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die Zahnärzte sind sich einig, dass arztgruppengleichen MVZ die gesetzliche Grundlage entzogen und damit der Einstieg fachfremder Großinvestoren in MVZ verhindert werden muss, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat.

Negativ: arztgruppengleiche MVZ

Der Plan des Gesetzgebers, mithilfe von MVZ das Problem der Unterversorgung im ländlichen Raum beheben, habe im zahnärztlichen Bereich nicht funktioniert – im Gegenteil: "MVZ werden vor allem in Ballungsräumen gegründet und üben eine Sogwirkung auf junge Zahnärzte aus."

"Die Zeit drängt, denn es droht die Gefahr, dass die persönliche Verantwortung des Zahnarztes und die Einhaltung der Berufspflichten nicht mehr überwacht werden können", heißt es in der Mitteilung der BZÄK. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Korrekturen bei MVZ klammerten diese Problematik völlig aus.

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