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BZÄK-Vorstand in Klausur

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Die Nutzenbewertung im G-BA mit Relevanz für die Zahnmedizin und die Zukunft der zahnärztlichen Selbstverwaltung – das waren die Schwerpunkte auf der jüngsten BZÄK-Klausurtagung.

„Wohin geht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)? Welche Rolle spielt dabei die BZÄK? Und wie positioniert sich die BZÄK zu den Themen, die dort eingebracht werden? Dies sind Fragen, denen sich der Berufsstand stellen muss“, betonte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel auf der Klausurtagung am Wochenende in Kiel. Der Vorstand beriet über den Sachstand zu aktuellen Verfahren im G-BA – derzeit sind das die Themen ECC und PAR. Konkret geht es dort um die beiden Beratungsthemen „Bewertung der oralpräventiven Effekte zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor dem 30. Lebensmonat“ und „Systematische Behandlung von Parodonthopathien gemäß § 135 SGB V“.

PD Dr. Matthias Perleth, Abteilungsleiter Fachberatung Medizin im G-BA, erläuterte dem Vorstand die Verfahrensschritte im G-BA von der Antragstellung bis zur Entscheidung im Plenum und skizzierte die Rolle des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hierbei.

Rolle der Evidenz kritisch hinterfragen

Der Moderator, Dr. Winfried Walther, Direktor der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe, trug dem Vorstand seine Überlegungen zum IQWiG-Vorbericht (siehe auch zm-online"Immenser Ressourcenverbrauch bei fraglichem Nutzen")vor. Für ihn stelle sich die Frage, wie eine Institution mit der Aufgabe, wissenschaftliche Evidenz zu bewerten, vorgehen könne, wenn sie die Versorgung stärken wolle. Er forderte, dass sich das IQWiG selbst als lernende Institution begreifen sollte, es sollte sich mit seinen Grundlagen auch der Expertise der für die Versorgung verantwortlichen Ärzte und Zahnärzte öffnen. Randomisierte kontrollierte Studien lieferten andere Ergebnisse als das, was im Versorgungsalltag tatsächlich gebraucht würde.

Die Beratungen im BZÄK-Bundesvorstand zum Thema Nutzenbewertung werden in den kommenden Wochen fortgeführt und der Vorstand wird sich in einem Memorandum dazu positionieren.

Kammern stärken – Servicecharakter herausstellen

Intensiv hatte der BZÄK-Vorstand in den letzten Monaten zum Thema "Zukunft der Selbstverwaltung" gearbeitet. Gemäß der Forderungen, die die BZÄK in ihrem Papier„Gesundheitspolitische Perspektiven 2017 bis 2021“aufgestellt hat, geht es darum, die Kammern zu stärken und der Politik gegenüber die Vorteile der freiberuflichen Berufsausübung und des Kammersystems zu verdeutlichen. Für die Kollegenschaft soll der Servicecharakter der Kammern unterstrichen werden.

Derzeit arbeitet der Vorstand beispielsweise an Bereichen wie der Regelung des Berufszugangs, Fragen der Hygieneüberwachung, Wissensmanagement und Informationsaustausch zwischen den Kammern. Auch die Regelung des Gutachter- und Schlichtungswesens und die Musterfortbildungsordnung steht auf der Agenda. Ebenfalls denkt der Vorstand über eine Ethikkommission nach. Zu alle diesen Themenfeldern werden die Beratungen fortgeführt, der Vorstand wird sich dazu entsprechend positionieren.

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